Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Mitte Dezember über die Rechtmäßigkeit einer glücksspielrechtlichen Sperranordnung gegenüber Internetzugangsanbietern entschieden (Az. 27 K 5887/10). Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Vodafone und die Deutsche Telekom im Jahr 2010 verpflichtet, den Zugang zu bestimmten Glücksspiel-Angeboten mittels DNS-Sperren zu unterbinden.
Vodafone klagte und bekam Recht – das VG Düsseldorf hob die Anordnung auf. Es sah das Durchleitungsprivileg von Diensteanbietern aus dem Telemediengesetz (§ 8 TMG) missachtet:
„Die Klägerin sei als Diensteanbieterin im Sinne des Telemediengesetzes nicht für die durch Aufruf der Domains der beiden Glücksspielanbieter zu erreichenden Inhalte verantwortlich, da sie die Übermittlung der Glücksspielinhalte weder veranlasse noch auswähle. Auch die bloße Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Glücksspielangebots begründe keine Verantwortlichkeit.“
Pressemitteilung des Gerichts.
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Das Zugangserschwerungsgesetz wurde gestern wieder einmal aufgehoben. So schreibt es jedenfalls Heise Online:
So wurde das Zugangserschwerungsgesetz von 2009 aufgehoben, was der Bundestag Anfang Dezember mit breiter Zustimmung beschlossen hatte. Damit sind die Vorgaben für Websperren im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsbilder, die mit dem lange umkämpften Regelwerk verknüpft waren, endgültig Geschichte.
Stimmt aber immer noch nicht. Artikel vollständig lesen
Die ehemalige Plattenfirma von Elvis Presley muss keine weiteren Vergütungsansprüche an Elvis Presley Enterprises zahlen.
Aus der etwas flapsig geschriebenen Pressemitteilung:
„Warum das so ist? Die Plattenfirma hatte mit Elvis Presley im Jahre 1973 – also noch zu dessen Lebzeiten – einen Vertrag geschlossen, mit dem der Künstler mit mehreren Millionen Dollar „ein für allemal“ abgefunden wurde. Folge aus Sicht der Plattenfirma: Alle Einnahmen aus der Verwertung seiner Rechte gehen seither auf ihr Konto.“
Die Klägerin hatte mit ihrem Vorbringen daher keinen Erfolg.
Artikel Klage um Elvis Presleys Millionenerbe abgewiesen bei musiknews.de.
Pressemitteilung des LG München I.
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Am Montag wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) veröffentlicht. Die Nationalstaaten haben nun bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit der Verbraucherrechte-Richtlinie kommen zahlreiche Neuerungen auf Verbraucher und Shop-Betreiber zu. Artikel vollständig lesen
Die Diskussion um eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzes nimmt weiter an Fahrt auf. Mittlerweile vergeht kaum eine Woche, ohne dass ein substanzieller Debattenbeitrag erscheinen würde. Aktuell gibt es ein Interview auf Zeit Online mit Spiros Simitis, der früher Landesdatenschutzbeauftragter in Hessen war und zu den wichtigsten Stimmen im Datenschutzrecht zählt:
ZEIT ONLINE: Sie gelten als „Vater“ des deutschen Datenschutzrechts. Was müsste man denn tun, um dieses Recht zu einem effektiven Instrument zum Schutz personenbezogener Daten zu machen?
Simitis: Erstens: Inhalt und Reichweite des Datenschutzes müssen angesichts einer sich ständig weiter entwickelnden Informationstechnologie fortlaufend überprüft werden. Alle Anforderungen der Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten sind also stets nur vorläufig. Nicht von ungefähr ist die Geltungsdauer der Datenschutzgesetze in manchen Ländern explizit befristet. Das Internet muss, wie schon sämtliche Verarbeitungsformen zuvor, unverzüglich in die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes aufgenommen werden.
Das Interview für Zeit Online führte Rainer Erd, der auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von Telemedicus ist.
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User generated content erobert den Alltag. Ob Facebook, Linkedin oder Youtube: Viele Menschen nutzen täglich Plattformen, die Inhalte von einem Nutzer zum anderen transportieren. So ziemlich alle diese Dienste sind kostenlos und haben dennoch einen Preis: Die Daten der Nutzer.
Wie stehen Verbraucher zum Thema Datenschutz bei user generated content? Welche Daten gibt man preis? Was darf mit diesen Daten passieren und was wird als „fair” empfunden? Mit diesen und weiteren Fragen rund um das Konsumklima in Sachen Datenschutz befasst sich das europäische Forschungsprojekt CONSENT, an dem unter anderem das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster beteiligt ist.
Im Rahmen dieses Projekts findet momentan eine europaweite Umfrage statt, bei der Verbraucher über ihre Einstellung zu Privatsphäre und Datenschutz bei der täglichen Internetnutzung befragt werden. Das ITM hat uns gebeten, bei Telemedicus auf diese Umfrage hinzuweisen, was wir hiermit gerne tun. Die Umfrage dauert etwa 15 Minuten, personenbezogene Daten wie Name, IP- oder E-Mail-Adresse werden nicht erhoben.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die deutsche Domain-Verwaltungsstelle DENIC Domains bei offensichtlichem Missbrauch löschen muss (Az. I ZR 131/10). Damit ergänzt der BGH seine umfassende Rechtsprechung zur Haftung der DENIC um ein weiteres Detail. Artikel vollständig lesen
Zentrales Werkzeug im Kampf gegen illegales Filesharing ist der sog. Drittauskunftsanspruch: Nach § 101 UrhG können Rechteinhaber von Providern unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Kundendaten zu einer bestimmten IP-Adresse verlangen. In der Praxis hat sich dieses Verfahren mehr oder weniger bewährt – allerdings gibt es einen großen Haken: Die Provider müssen zwar die Kundendaten herausgeben, wenn das Verfahren zum Drittauskunftsanspruch durchlaufen wurde, sie sind aber nicht dazu verpflichtet, diese Daten überhaupt zu speichern. Artikel vollständig lesen