Die digitale Plattform tape.tv bietet seinen Nutzern auf sie eigens zugeschnittene Musikempfehlungen. Mitbegründer Clemens Fritsch äußert auf ZEIT ONLINE seine Lösungsansätze zum Urheberrecht:
„Wir müssen erkennen, dass für Musiknutzer die Verpackung wichtiger wird. Das heißt: Content is King, aber Package is God.
Es reicht nicht, dass Plattform-Anbieter den Inhalt nur zur Verfügung stellen. Sie müssen darüber hinaus mit redaktionellen Konzepten und Services Geschichten erzählen. (…)
Wer -wie tape.tv- gemeinsam mit den Künstlern das Musikfernsehen neu erfinden will, muss auch dafür sorgen, dass Künstler damit irgendwann Geld verdienen.“
Der Kurzartikel veranschaulicht die Ansicht eines Portalbetreibers zur aktuellen Urheberrechtsdiskussion.
Die VG Wort hat sich in einem gestern veröffentlichen Positionspapier zur aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung des Urheberrechts geäußert. Darin setzt sie sich überwiegend dafür ein, das bisherige Urheberrechtssystem beizubehalten. Insbesondere die Stellung der Verwertungsgesellschaften betont sie:
Verwertungsgesellschaften kommt gerade in der digitalen Welt eine besonders wichtige Aufgabe zu; sie sind als Treuhänder der Autoren und Verlage und als zentrale Rechtevermittler und Anlaufstellen für Nutzer unverzichtbar.
Die teilweise befürwortete Fair Use-Doktrin lehnt sie jedoch ab.
Das Positionspapier der VG Wort.
Zur Meldung auf urheberrecht.org. Artikel vollständig lesen
Im Dezember 2011 hat Schleswig-Holstein als letztes Bundesland dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) zugestimmt. Dieser beinhaltet ein verändertes Zahlungsmodell: Ab dem 01.01.2013 wird ein einheitlicher Rundfunkbeitrag pro Wohnung für die Bürgerinnen und Bürger berechnet. Die Zahlungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Mieter und den jeweiligen Rundfunkgeräten. Auch für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ergeben sich Änderungen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben eine Informationsseite zur neuen Rechtslage eingerichtet.

Die Website vermittelt der Allgemeinheit einen gelungenen Überblick zum Themenbereich.
Link zur Website.
Link zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Artikel vollständig lesen
Vor zwei Wochen hat das Oberlandesgericht Hamburg erneut im Fall Rapidshare entschieden. Haftet ein One-Click-Hoster, wenn Nutzer über seinen Dienst Raubkopien verbreiten, war die zentrale Frage. Nun ist die Entscheidung im Volltext veröffentlicht. Und man kann festhalten: Sie ist in vielerlei Hinsicht erstaunlich.
Zwar hat das OLG Hamburg Rapidshare im konkreten Fall dazu verurteilt, die Verbreitung einzelner Dateien zu unterlassen. Das Gericht räumte gleichzeitig aber auch mit der eigenen Rechtsprechung auf und legte zum Teil eine glatte 180-Grad-Wende hin. Artikel vollständig lesen
Die Bundestags-Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in einem gemeinsamen Antrag für einen gesetzlichen Schutz des Presse-Grossos ausgesprochen. Demnach soll eine kartellrechtliche Ausnahmeregelung für das „zentrale Verhandlungsmandat” des Pressegrosso-Verbandes eingeführt werden. Artikel vollständig lesen
In der März-Ausgabe der Kommunikation und Recht (K&R) ging es unter anderem auch um ACTA. Joachim Schrey und Thomas Haug, zwei Frankfurter Juristen, veröffentlichten einen Artikel mit dem Titel „ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) – ohne Auswirkungen auf das deutsche und europäische Recht”. In dem Aufsatz geht es hauptsächlich um das zweite Kapitel des Abkommens, in dem der „Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” geregelt ist. Dabei weisen Schrey und Haug insbesondere darauf hin, dass das ACTA weder am europäischen noch am deutschen Recht etwas rütteln wird:
Für das europäische und deutsche Recht wird das ACTA keine Auswirkungen haben, da die im ACTA aufgestellten Mindestanforderungen an das Schutzniveau für geistige und gewerbliche Schutzrechte im europäischen und deutschen Recht bereits gewährleistet sind.
Die K&R hat den Artikel nun online frei zugänglich gemacht.
Zum Artikel im Internetauftritt der K&R.
Telemedicus zum Artikel 27, der ebenfalls im zweiten Kapitel steht.
Telemedicus zum Protest gegen ACTA. Artikel vollständig lesen
Am heutigen Dienstag findet der erste Verhandlungstermin zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Facebook vor dem Landgericht Berlin statt. Der vzbv hatte im November 2010 Klage gegen Facebook eingereicht. Nach der Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen der Freundefinder sowie AGB-Klauseln von Facebook gegen geltendes Recht.
„Ein besonderer Streitpunkt im Verfahren wird es sein, wo und wie die personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer verarbeitet werden. (…) Facebook behauptet ohne nähere Darlegung, die Datenverarbeitung würde im „europäischen Hauptquartier“ (Irland) erfolgen, so dass irisches Datenschutzrecht Anwendung fände. Das Projekt-Team hat an dieser Darstellung erhebliche Zweifel.“
Zur Meldung bei surfer-haben-rechte.de (vzbv) Artikel vollständig lesen
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Es ist der Aufmacher in allen großen Onlinemedien: Kim Schmitz alias Kimble ist dingfest gemacht, Megaupload und Megavideo geschlossen. Der Grund dafür sind offenbar strafrechtliche Vorwürfe gegen ihn und andere aus dem Betreiberteam. Artikel vollständig lesen