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Europäisches Parlament verschiebt Patentgerichts-Kompromiss

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Das europäische Parlament hat in Strassbourg die Abstimmung über die geplante Patentreform verschoben. Grund ist der jüngste Kompromiss im Streit um das Gemeinschaftspatent. Danach sollte unter anderem der EuGH nicht in letzter Instanz über Urteile des Europäischen Patentgerichtes entscheiden dürfen.

Der Vorschlag erhitzte nun die Gemüter im Europäischen Parlament und führt zur Verschiebung der Abstimmung. Berichterstatter Rapkay (S&D Fraktion) kritisierte, die Verhandlungen glichen einem „orientalischen Basar”. Der europäische Rat habe im Dezember 2011 versprochen, dem Abkommen zuzustimmen, sofern das Parlament diesem „as is” zustimme. In den jüngsten Änderungen sah Rapkay einen „skandalösen Bruch des Verfahrens”.

Die Pressemeldung des Europäischen Parlaments. Artikel vollständig lesen

Europäisches Patentgericht: Ja, nein, vielleicht?

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Bereits im April sollte eigentlich das europäische Gemeinschaftspatent verabschiedet werden. Da sich aber die drei federführenden EU-Staaten Deutschland, England und Frankreich nicht auf einen Sitz für das europäische Patentgericht einigen konnten, lag das Projekt bislang auf Eis. Am Mittwoch meldeten nun einige Nachrichtenseiten, es sei ein Kompromiss gefunden worden. Geht es nun weiter oder ist dies nur ein weiterer Zwischenstop der „unendlichen Geschichte”? Artikel vollständig lesen

Vorratsdatenspeicherung: Die Fragen an den EuGH

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Nachdem bekannt wurde, dass das Vorlageverfahren des irischen High Court jetzt endlich auch beim EuGH eingegangen ist, sind nun auch die konkreten Fragen bekannt geworden. Der Journalist Stefan Krempl zitiert sie in seinem Recherche-Blog wie folgt:

„1. Is the restriction on the rights of the Plaintiff in respect of its use of mobile telephony arising from the requirements of Articles 3, 4, and 6 of Directive 2006/24/EC incompatible with Article 5.4 TEU in that it is disproportionate and unnecessary or inappropriate to achieve the legitimate aims of: Ensuring that certain data are available for the purposes of investigation, detection and prosecution of serious crime? and/or Ensuring the proper functioning of the internal market of the European Union?

2. Specifically, is Directive 2006/24/EC compatible with the right of citizens to move and reside freely within the territory of Member States laid down in Article 21 TFEU? Is Directive 2006/24/EC compatible with the right to privacy laid down in Article 7 of the Charter and Article 8 ECHR? Is Directive 2006/24/EC compatible with the right to the protection of personal data laid down in Article 8 of the Charter? Is Directive 2006/24/EC compatible with the right to freedom of expression laid down in Article 11 of the Charter and Article 10 ECHR? Is Directive 2006/24/EC compatible with the right to Good Administration laid down in Article 41 of the Charter?

3. To what extent do the Treaties – and specifically the principle of loyal cooperation laid down in Article 4.3 of the Treaty on European Union – require a national court to inquire into, and assess, the compatibility of the national implementing measures for Directive 2006/24/EC with the protections afforded by the Charter of Fundamental Rights, including Article 7 thereof (as informed by Article 8 of the ECHR)?”

Die Fragen mit Anmerkungen im Blog von Stefan Krempl. Artikel vollständig lesen

LG München I zur Beteiligung von Verlagen in der VG Wort

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Das LG München I hat vor zwei Wochen in einem Teilurteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Einnahmen durch die VG Wort unter Beteiligung der Verlage unrechtmäßig erfolgt. Der Autor Martin Vogel hatte dagegen geklagt, dass bei den Vergütungsanteilen auf seine verlegten Werke ein pauschaler Verlegeranteil abgezogen wurde. Anlass genug, einmal die Stellung von Verlagen in der VG Wort zu betrachten. Artikel vollständig lesen

OLG Köln: Kein Eilverfahren bei eBay-Gegenkommentar

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Das OLG Köln hat in einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil über die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen einer eBay-Bewertung entschieden. Danach kann die Dringlichkeit auch dann fehlen, wenn der Verkäufer bereits selbst einen Gegenkommentar veröffentlicht hat.

Die […] [Verkäuferin] bedarf danach schon deshalb keines vorläufigen Rechtsschutzes durch eine einstweilige Verfügung, weil sie ihre Rechte gegenüber den Bewertungskommentaren der […] [Käuferin] einstweilen selbst gewahrt hat. […] Vor diesem Hintergrund ist es der bewerteten Partei grundsätzlich möglich und zumutbar, den Ausgang eines etwaigen Hauptsacheverfahrens abzuwarten.

Eine einstweilige Verfügung bleibt jedoch möglich, wenn …

[…] [der bewerteten Partei] durch die beanstandeten Bewertungen […] bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens existenzgefährdende bzw. sonstige schwerwiegende, nicht wiedergutzumachende Nachteile drohen.

Zur Entscheidung des OLG Köln vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11. Artikel vollständig lesen

Studie: Filesharing schadet dem Plattenverkauf nicht

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„Wer Musik über Tauschbörsen verbreitet, erzeugt Verluste; ein illegal heruntergeladenes Album ist ein nicht gekauftes.“ So ist man sich – zumindest gefühlt – in der Musikbranche einig. Robert Hammond von der North Carolina State University lässt mit seiner Studie „Profit Leak? Pre-Release File Sharing and the Music Industry” einen anderen Eindruck aufkommen.

Für rund 1.000 Musikalben hat er deren Download- und Verkaufsstatistik untersucht. Hammond kommt zum Ergebnis, dass ein Musikalbum nicht seltener über den Ladentisch geht, wenn es schon vor seinem Veröffentlichungstermin im Netz kursiert – im Gegenteil:

„The results strongly suggest that an album benefits from increased file sharing: an album that became available in file-sharing networks one month earlier would sell 60 additional units.”

Alben, die zuvor im Netz geleakt sind, verkaufen sich sogar besser? Zumindest dürfte das für die Lady Gagas der Musikwelt gelten. Kleinere Acts und solche, die noch gar nicht bekannt sind, profitieren laut Hammonds Studie jedoch nicht davon.

Und doch: Wer sich fragt, wie schädlich die Downloadkultur ist, muss offenbar etwas genauer rechnen als „einmal heruntergeladen = einmal nicht gekauft“. Hammonds Studie legt nahe, dass die Gleichung nicht derart trivial sein kann. Zu einer ähnlichen Erkenntnis kam 2009 eine Studie der Harvard Business School.

Zur Studie von Robert Hammond.
Meldung bei gulli.com. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Handygate, Streetside, Google

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+++ OLG Köln zu Prüfpflichten von Anschlussinhabern

+++ AG Dresden: Funkzellenabfrage 2011 rechtmäßig

+++ GEMA vs. Youtube: Streit geht in die nächste Runde

+++ Urheberrecht: Vorschläge von SPD und Piraten

+++ Microsoft Streetside vorerst offline

+++ EU-Kommission rügt Google wegen Wettbewerbsbeschränkung

+++ Grüne schlagen Grundrecht auf Informationszugang vor Artikel vollständig lesen

Microsoft äußert sich zum StreetSide-Aus in Deutschland

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Am Wochenende wurde bekannt, dass Microsoft seinen Dienst StreetSide in Deutschland abgeschaltet hat. StreetSide ist das Pendant zu Googles StreetView, hatte in Deutschland aber für wesentlich weniger Wirbel gesorgt, als der Google-Dienst.

Die Gründe für die Abschaltung von StreetSide waren zunächst unklar. Nun hat Microsoft bestätigt: Es liegt am Datenschutz. Carsten Knobloch gegenüber erklärte Microsoft:

„We have learned that there is a limited number of customers in Germany who raised concerns about the way we are pursuing their respective blurring requests. As we take privacy and data protection of our customers very serious, we decided to take down the StreetSide Beta service in Germany, while evaluating these single cases and working on a solution.”

Ausführlich im Blog von Carsten Knobloch. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Buttonlösung, Dropbox, USK

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+++ Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt im August in Kraft

+++ BFH: Bei eBay-Verkäufen droht Umsatzsteuerpflicht

+++ Selbständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ist Gewerbetreibender

+++ Zeigt der Streit über Reform des Urheberrechts Wirkung?

+++ Fraunhofer Institut: Sicherheitsmängel bei Dropbox & Co.

+++ USK veröffentlicht Jahresbericht

+++ Facebook meistert größten Börsengang der Internetgeschichte nur holprig Artikel vollständig lesen

Google und die Meinungsfreiheit bei Suchergebnissen

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Der US-amerikanische Jurist Eugene Volokh ist in einem Rechtgutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass auch Suchmaschinen sich mit ihren Diensten auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen können. Demnach handele es sich bei Suchergebnissen ebenso um Ergebnisse eines Wertungsprozesses, die vom First Amendment der amerikanischen Verfassung erfasst sind. Hintergrund ist ein Kartellverfahren gegen Google, in dem es darum geht, dass Google selektiv Unternehmen bei seinen Suchergebnissen benachteiligt haben soll. Artikel vollständig lesen