Es mutet fast antiquiert an, über Trägermedien zum Anfassen zu nachzudenken: DVD und Blu-ray werden es vielleicht nicht mehr allzu lange machen. Denn früher oder später werden Online-Dienste wohl die klassischen Träger ablösen. Doch noch stehen sie in unseren Regalen, und es gibt eine gesetzliche Schieflage: Die Leermedienabgabe. Sie ist nicht fair – weil man bezahlt, was man nicht darf. Artikel vollständig lesen
Das Galaxy Tab von Samsung verletzt nicht Design-Rechte von Apple. Das hat das Britische Berufungsgericht „Court of Appeal” heute entschieden. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des High Court. Kurios: Dieses hatte Samsung bescheinigt, dass eine Verletzung nicht vorliegen könne – das Samsung-Tablet sei schlicht nicht so cool wie das von Apple. Artikel vollständig lesen
Kachelmann und die Medien – eine zwiespältige Beziehung. Der einstige Wettermoderator stand zumindest seit dem vielbeachteten Vergewaltigungsprozess oft mit anderen Persönlichkeiten oder Medien auf Kriegsfuß. Im Buch „Recht und Gerechtigkeit“ von ihm und seiner Frau gibt es nun eine erstaunliche Liste zu sehen. Darin enthalten: Hinweise auf alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei bzw. sein Anwalt Höcker für ihn erwirkt haben – sämtlich gegen ihm unliebsame Medienberichte. Das hat das BILDblog gestern mit weiteren Informationen berichtet.
Doch was bedeuten diese einstweiligen Verfügungen? Welchen juristischen Wert haben sie und welche Schlüsse kann man aus ihnen ziehen? Artikel vollständig lesen
Seit Freitag streiten sich der Musikkonzern EMI und die Online-Verkaufsplattform ReDigi in den USA um die Rechtsmäßigkeit des Verkaufs von „gebrauchten“ Musikdateien. Die entscheidende Frage wird sein, ob ReDigi die sog. „first-sales-doctrine”, das amerikanische Pendant zum Erschöpfungsgrundsatz des deutschen Urheberrechts, auf seiner Seite hat. Die Entscheidung könnte ein Vorgeschmack auf den Umgang mit „gebrauchten“ Audiodateien innerhalb der EU sein.
Urheberrecht.org berichtet zu diesem Rechtsstreit, der an den „Usedsoft-Fall“ erinnert:
„Wie die »BBC« berichtet, ist EMI der Ansicht, dass digitale Werke nur durch die Anfertigung von Kopien weiterverkauft werden können. Es bestehe keine Gewissheit, dass die »Ersterwerbsdatei« wirklich gelöscht würde. Der Musikkonzern fordert eine Strafzahlung von 150.000,- US-Dollar für jeden über die Plattform weiterverkauften Song.”
Zur Nachricht auf urheberrecht.org.
Telemedicus zum UsedSoft-Urteil des EuGH.
Telemedicus zum Erschöpfungsgrundsatz bei Lizenzen. Artikel vollständig lesen
Das EU-Parlament hat am Donnerstag die Richtlinie zu verwaisten Werken beschlossen. Ein Werk gilt als „verwaist”, wenn der Rechtsinhaber nicht bekannt oder nicht auffindbar ist. Bislang konnten solche Werke kaum rechtssicher genutzt werden. Die Richtlinie soll nun einen rechtlichen Rahmen schaffen, um verwaiste Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können. Artikel vollständig lesen
+++ Musikpiraten unterliegen GEMA
+++ Grüne zum Urheberrecht: Vergüten statt Verfolgen
+++ Datenschutzbehörde stoppt „Porno-Pranger“
+++ App-Center: vzbv mahnt Facebook ab
+++ Tagesschau-App: Frist zur Einigung abgelaufen
+++ Gesetzesentwurf für Leistungsschutzrecht verabschiedet
+++ Three Strikes in Frankreich: Steht Hadopi-Reform an? Artikel vollständig lesen
Von einer „Zeitenwende auf dem Handymarkt“ sprach Mitte Februar der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM): Erstmals sollen 2012 mehr Smartphones als herkömmliche Handys verkauft werden, so die Prognose. Nur eine Woche später hieß es: „Fast eine Milliarde App-Downloads allein in Deutschland“ im Jahr 2011 – bei weltweit rund 1 Million verfügbaren Apps.
Apps und Smartphones bzw. Tablet-PCs – eine perfekte Symbiose? App Store-Betreiber und App-Entwickler dürfte es jedenfalls freuen: 210 Millionen Euro Umsatz in Deutschland waren letztes Jahr drin. Doch wie so oft: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn hinter den App Stores und dem Kauf von Apps stehen komplizierte rechtliche Regelungen – und diese sind bei weitem nicht so ausgereift, wie der Fortschritt auf dem Handymarkt glauben machen könnte. Prompt hat der Verbrauchezentrale Bundesverband Anfang letzter Woche bekannt gegeben, verschiedene App Store-Betreiber abgemahnt zu haben.
Der Kölner Rechtsanwalt Sascha Kremer beschäftigt sich im Rahmen seiner Tätigkeit intensiv mit den rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung und den Vertrieb von Apps. In einem vor einigen Wochen mit Telemedicus geführten Interview klärt er über die Hintergründe auf.
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+++ Patent Wars: Apple erreicht wichtigen Zwischensieg gegen Samsung
+++ 10.000 Besucher bei ‚Campus Party‘ in Berlin
+++ Ecuador vs. UK: Tauziehen um Assanges Asyl geht weiter
+++ DCN-Studie mit neuen Zahlen zum digitalen Konsum geschützter Werke
+++ Werberecht: BGH legt Frage zum Trennungsgebot dem EuGH vor Artikel vollständig lesen
Der umstrittene spanische Jurist Baltasar Garzón vertritt den Wikileaks-Gründer Julian Assange bei dessen Asylantrag in Ecuador. Julian Assange floh vor einem knappen Monat in London in die Botschaft Ecuadors, als er nach Schweden ausgeliefert werden sollte.
Garzón gilt als einer der bekanntesten Richter weltweit. In der Vergangenheit hat er mit einer Vielzahl an Fällen für Aufregung gesorgt. Am bekanntesten ist der von ihm veranlasste Haftbefehl gegen Augusto Pinochet aus dem Jahre 1998. Er genießt daher auch in Lateinamerika sehr hohes Ansehen. Als spanischer Untersuchungsrichter ist Garzón allerdings z.Z. nicht tätig. Eine (illegale) Abhöraktion von Verdächtigen im Korruptionsskandal um die regierende Partido Popular (PP) brachte ihm ein elfjähriges Berufsverbot ein.
Über Assanges Aylantrag wird hingegen erst nach dem Olympischen Spielen entschieden werden.
Dies gab der ecuadorianische Außenminister Ricardo Patino am Mittwoch bekannt.
Zum Hintergrund bei carta.info (lesenswert auch die Kommentare zum Artikel).
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Welche Anforderungen muss das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bei einer Markenanmeldung erfüllen? Mit dieser Frage hat sich der EuGH Ende Juni befasst. Die Entscheidung ist aber nicht nur auf Gegenliebe gestoßen: Kritiker werfen dem EuGH vor, mit dem angeblich klarstellenden Urteil für Verwirrung zu sorgen. Nicht so das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA): Dieses begrüßte die Entscheidung des EuGH, wie es Ende Juni mitteilte. Artikel vollständig lesen