Im August letzten Jahres haben wir über ein Urteil das LG Hamburg berichtet, bei dem das Gericht einen sehr strengen Maßstab für die Haftung von Webhostern angelegt hat. Das OLG Hamburg hat diese Entscheidung nun in der nächsten Instanz aufgehoben. Artikel vollständig lesen
+++ Kauf geklauter Steuerdaten: Straftat oder Strafverfolgung?
+++ Bündnis 90/Grüne stellen Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag vor
+++ AG Frankfurt: Keine außergerichtliche Kostenerstattung in Filesharing-Prozess
+++ EP-Innenausschuss lehnt SWIFT-Abkommen ab
+++ USA und Deutschland üben weiter Kritik am Google Book Settlement
+++ ZPÜ erhöht Urheberrechtsabgaben für optische Trägermedien
+++ Bundesinnenminister: „Bundesabhörzentrale” ohne Beteiligung des Verfassungsschutzes
+++ Ministerin Aigner will gegen Google Street View vorgehen Artikel vollständig lesen
Gleich zwei Nachbarblogs beschäftigten sich am Donnerstag mit der rechtlichen Seite des Internettrends „Twitter”. Thomas Schwenke von Advisign und auch Henning Krieg von Kriegsrecht erklären, worauf man beim Twittern achten muss: Es geht beispielsweise um die geschäftliche Twitternutzung, eventuelle Impressumspflichten, die Beachtung von Namensrechten und um die Frage, ob Twitter-Tweets urheberrechtlich geschützt sind.
Schwenke hat einen klassischen, aber kreativ gestalteten Blogeintrag verfasst, der zwar sehr ausführlich, daher aber auch wirklich informativ ist. Und trotz seiner Länge liest sich der Text leicht, nicht zuletzt dank einfacher und anschaulicher Erklärungen sowie getwitterter Kurzstatements zur Auflockerung. Weiterführende Links helfen, die Einzelfragen zu vertiefen.
Dagegen stellt Krieg eine Powerpoint-Präsentation zur Verfügung, die im Rahmen eines Vortrags entstanden ist. Diese ist um einiges prägnanter, aber für rechtliche Laien vielleicht auch schwieriger verständlich. Denn es fehlen weitergehende Erläuterungen, die im Vortrag vermutlich geäußert wurden. Praktisch ist die Präsentation aber sicherlich dann, wenn man sich schnell einen Überblick verschaffen oder in Kürze das Wichtigste wiederholen möchte.
„Leitfaden: Rechtsfragen beim Twittern” – Thomas Schwenke von „Advisign”.
„Die rechtlichen Rahmenbedingungen fürs Twittern” – Henning Krieg von „Kriegsrecht”. Artikel vollständig lesen
Nachdem wir nun die Positionen aller Parteien hier bei Telemedicus vorgestellt haben, möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, abzustimmen: Wen würden Sie heute wählen, wenn Ihre Entscheidung allein von der medienpolitischen Position der Parteien abhinge? Sie finden die Umfrage rechts in der Seitenleiste. Wir würden uns über rege Beteiligung freuen.
Update am 30. Juli 2009:
Die Umfrage wurde beendet. Das Ergebnis liegt vor.
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Nun ist es passiert: Gestern Abend hat der Bundestag das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” beschlossen. Zwar regte sich quasi in letzter Sekunde noch ein zaghafter Widerstand in der SPD, dennoch stimmten 389 der 535 anwesenden Abgeordneten für das umstrittene Gesetz.
Kritik kam – wie zu erwarten war – von der Opposition. Von „Placebo-Effekt” und Unverhältnismäßigkeit war die Rede. Genützt hat es nichts. Jedoch werden erste Stimmen über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz laut. Die Chancen dafür stehen auch nicht schlecht. Wahrscheinlich hat der Streit um die Netzsperren erst jetzt richtig begonnen.
Weitere Stimmen zum Bundestagsbeschluss bei Heise. Artikel vollständig lesen
StudiVZ ist kein rechtswidriges Plagiat von Facebook. Das hat das LG Köln heute entschieden (Az. 33 O 374/08). Die amerikanische Facebook Ltd. hatte vor dem Landgericht geklagt, weil StudiVZ das Design und einige Funktionen von Facebook übernommen haben soll. Und in der Tat war StudiVZ vor allem in den Anfangstagen der Internetseite Facebook extrem ähnlich. Rechtswidrig war dies jedoch nicht, so die Entscheidung des Landgerichts. Artikel vollständig lesen
Am 7. Juni wählt Deutschland seine Vertreter im Europäischen Parlament. Wer noch unentschlossen ist, bekommt bald wieder Hilfe: Ab Montag wird der Wahl-O-Mat zur Europawahl freigeschaltet. Durch die Beantwortung einiger mehr oder weniger repräsentativer Fragen können sich Wähler durch den Wahl-O-Mat Vorschläge machen lassen, welche Partei für sie geeignet ist. Angeboten wird die Software von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Gestern hat der BGH entschieden (KZR 39/06 – Orange-Book-Standard), dass ein marktbeherrschender Patentinhaber unter bestimmten Voraussetzungen seine Ansprüche gegen unbefugte Patentnutzer nicht durchsetzen darf. In diesen Fällen kann der Nutzer einen sog. „kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand“ geltend machen. Dazu muss er nachweisen, dass er eine Lizenz beantragt hat, dass sie ihm vom Rechteinhaber verweigert wurde und dass diese Verweigerung gegen das Kartellrecht verstößt.
Ein solcher Verstoß liegt gemäß §§ 19, 20 GWB dann vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Stellung missbraucht, also insbesondere wenn es Konkurrenten ohne sachlichen Grund diskriminiert oder behindert. Im vorliegenden Fall hat der Kartellsenat – wie auch die Vorinstanzen – Auskunfts- und Schadensersatzansprüche des Patentinhabers aber dennoch bejaht, weil das verklagte Unternehmen die (fiktive) Lizenzgebühr nicht bezahlt hat. Artikel vollständig lesen
Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) hat eine Studie zur rechtlichen Zulässigkeit von Kulturflatrates veröffentlicht. Das Gutachten wurde von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben.
„Die Einführung einer Kulturflatrate setzt eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraus. Sie verstößt nicht gegen Grundrechte der Schöpfer, sondern sorgt vielmehr dafür, dass diese einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten. Auch die Rechte der Betreiber von Downloadportalen und die Rechte von Internetnutzern, die keine geschützten Werke nutzen, aber trotzdem die Gebühr entrichten müssen, werden nicht verletzt.“
Gutachten über die Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht (PDF). Artikel vollständig lesen
Der Fernsehsender RTL hat das Fanportal für „Deutschland sucht den Superstar“ DSDS-News.de abgemahnt. Nachdem der Sender das Portal jahrelang „geduldet“ hat, beruft sich der Sender nun auf seine Namensrechte an „DSDS“. Das ist nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch fragwürdig. Artikel vollständig lesen