Die Bayrische Landesanstalt für Medien (BLM) hat eine Änderung ihrer Fernsehsatzung beschlossen. Die neue Satzung sieht vor, dass die BLM für alle Angebote von Video-Streams mit mehr als 500 potentiellen gleichzeitigen Zugriffen eine Lizenz einfordern soll. Bis zu 10.000 Zugriffen soll eine Lizenz ohne weitere Voraussetzungen erteilt werden, sofern inhaltlich keine Bedenken bestehen. Ab 10.000 Zugriffen soll das gleiche Organisationsverfahren gelten wie beim normalen Kabelprogramm.
Unklar ist zur Zeit, ob nur Live-Streams oder auch On-Demand-Inhalte betroffen sind. Auch ob der Serverstandort oder der Sitz des Betreibers für die Zuständigkeit der BLM entscheidend ist, konnte uns die BLM auf Anfrage nicht genau sagen. Artikel vollständig lesen
Die geplante deutschlandweite Ausstrahlung des sog. Bundestagskanal ist vorerst kein Thema mehr: In einem Gespräch mit Bundestagspräsident Norbert Lammert haben die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender eine intensivere Berichterstattung aus dem Bundestag zugesichert.
Lammert hatte in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zu wenig Sendezeit auf die Übertragung des Parlamentsgeschehens verwandten. Gleichzeitig verlagere sich die parlamentarische Arbeit immer weiter in die zahlreichen Fernsehtalkshows von Illner, Will & Co. Um diese Missstände zu beheben, hatte er als mögliche Alternative einen deutschlandweit sendenden Bundestagskanal ins Gespräch gebracht.
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Mit einer Umweltkampagne hat die Stadt New York den Unmut des Computer-Unternehmens Apple auf sich gezogen: Grund für den Ärger ist das Symbol der Initiative – ein Apfel, in Anspielung auf „Big Apple“, den Spitznamen der Stadt. Spiegel-Online weiter:
Und irgendwie liegt es ja auch nahe, einen Apfel als Symbol für eine Kampagne für Umweltbewusstsein und Energiesparen zu verwenden.(…) Doch die Apple-Manager finden, die Stadt New York hat sich dabei von dem weltberühmten Logo des Computer-Riesen inspirieren lassen. In einer Beschwerde vor dem US-Markenamt macht der Konzern geltend, das neue Umweltsymbol der Stadt habe zu viel Ähnlichkeit mit dem seit 1977 eingeführten Apple-Logo.
Für Telemedicus-Leser wenig überraschend: Sat.1 wird trotz der Einstellung mehrerer Boulevard- und Informationsformate seinen Status als Vollprogramm behalten. Wie die für den Sender zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mitteilte, habe eine Überprüfung ergeben, dass Sat.1 noch einen Informationsanteil von 23,4 Prozent an der Gesamtsendezeit habe. Dieser Umfang sei jedenfalls ausreichend für ein Vollprogramm, das in § 2 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag definiert ist als ein „Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden.“
Diese Bereiche müssen der Rechtsprechung nach zusammen einen Anteil von 50 % am Gesamtprogramm ausmachen. Eine gesetzliche Definition dieser Begriffe gibt es jedoch ebenso wenig wie eine für jeden einzelnen Bereich festgelegte Quote. So sind vom Begriff „Informationsanteil“ nicht ausschließlich Nachrichten, sondern z. B. auch Lebensweltthemen und Service-Beiträgen umfasst. Im Ergebnis wurden 15 Sendungen als Informationsangebote eingestuft, darunter ein Automagazin, die Sendungen „Blitz“, „Akte“ sowie „Das Making of“. Hinzu kommen sieben Programme, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (Drittsendezeiten, Fensterprogramme) ausgestrahlt werden. Allerdings würden diese Sendungen einen wichtigen Beitrag zum Informationsanteil im Programm von Sat. 1 leisten.
Der Direktor der LMK, Manfred Helmes, erklärt hierzu:
Wenn die Gesellschaft von den privaten Rundfunkveranstaltern mehr „harte“ Nachrichten, z. B. aus den Bereichen Politik, Kultur oder Wirtschaft verlangen will, muss sie dies im Rundfunkstaatsvertrag deutlich sagen. Die gesetzlichen Anforderungen an ein Vollprogramm enthalten derartige konkrete Kategorien nicht.
Inwieweit ergänzend noch eine quantitative Regelung für „harte“ Nachrichten vorgegeben werden, sei ebenfalls eine politische Entscheidung. Nach der jetzigen Rechtslage sei eine weitergehende Entscheidung als die von der LMK getroffene nicht möglich. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts steht als PDF-Download auf der Website der LMK zur Verfügung.
Zum Thema bei Telemedicus:
Streichung der Sat. 1 Nachrichten – Eine kritische Analyse.
Dichtung und Wahrheit – Lizenzentzug bei ProSiebenSat.1 Artikel vollständig lesen