Das Landgericht Berlin hat heute der Klage (Az. 16 O 551/10) des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Facebook stattgegeben – „im vollen Umfang“, wie es heißt. Gegenstand der Klage waren unter anderem der „Freundefinder“ sowie eine Klausel in den Facebook-AGB, die dem sozialen Netzwerk sämtliche Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten einräumen. Die Pressemitteilung hierzu:
„Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt. (…)
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. (…) Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.“
Damit hat das Gericht die Axt an das Geschäftsmodell von Facebook – gut möglich, dass im kalifornischen Menlo Park nun die Alarmglocken schrillen. Die Klage hatte der vzbv 2010 eingereicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mitteilung bei surfer-haben-rechte.de Artikel vollständig lesen
Ein Domain-Parking-Unternehmen haftet für Markenverletzungen seiner Kunden, wenn es von der Verletzung Kenntnis hat. Das hat das Landgericht Stuttgart vorvergangene Woche entschieden. Es bejahte die Störereigenschaft und konkretisierte damit ein Urteil des BGH – dieser hatte in einem früheren Fall die Haftung noch abgelehnt.
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Was ist eigentlich Netzneutralität? Im Detail scheint mir das noch nicht geklärt. Aber im Grundsatz geht es darum, dass alle Datenpakete im Internet mit gleicher Priorität transportiert werden. Das ist auch in Form eines Videos schön erklärt:
Zu ergänzen ist allerdings, dass wir schon länger nicht mehr mit einer „Gefahr” für die Netzneutralität zu tun haben. Artikel vollständig lesen

Neuauflage des „Medien-Palandt” erschienen
Ende Februar 2011 ist die zweite Auflage des Spindler/Schuster erschienen. Damit liegt dieser gesetzesübergreifender Medienrechtskommentar nun in aktualisierter Form vor. Anfang 2008 zählte die erste Auflage zu den Pionierwerken dieser Art von gebundenen Universalkommentaren. Sie hat damals ihren Weg in viele Bücherregale und Bibliotheken gefunden.
Eric Steinhauer bezeichnete das Buch in einer Rezension vor drei Jahren nicht zuletzt auch wegen seines äußeren Erscheinungsbildes als „Medien-Palandt”. Gegenüber der ersten Auflage hat das Werk deutlich an Umfang gewonnen und nähert sich auch so weiter optisch dem originalen Palandt an. Waren es vormals „nur” 1635 Seiten, so bringt es der aktuelle Spindler/Schuster auf respektable 1860 Seiten. Artikel vollständig lesen
Dieser Aufruf macht gerade bei Facebook die Runde: „Ersetzt euer Profilbild durch ein Bild einer Comic-, Cartoon-, oder Spielzeugfigur aus Eurer Kindheit und ladet Eure Freunde ein, dasselbe zu tun.” Seitdem wimmelt es bei Facebook nur so von Garfields, Alfs und Spidermans. Eine „wahre Invasion voller Kindheitserinnerungen” haben die Initiatoren versprochen und so ist es tatsächlich auch gekommen. Doch der Medienrechtler ahnt bereits: Das deutsche Urheberrecht hat keinen Sinn für Nostalgie. Artikel vollständig lesen
Nicht immer sind Anwälte im Auftrag eines Mandanten tätig. Bisweilen kommt es vor, dass ein Anwalt auch mal eigene Rechtsstreitigkeiten auszutragen hat. Wird er in diesem Fall „für sich selbst“ tätig, nennt man das Selbstauftrag.
Problematisch wird das, wenn es um die Erstattung der Anwaltskosten geht. Schließlich hat ein Rechtsanwalt selten eine Rechnung von sich selbst zu erwarten. Deshalb kann er Aufwendungen in Höhe der berufsmäßigen Vergütung eines Rechtsanwalts nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen.
Das Amtsgericht Hamburg hatte im August über einen Grenzfall eines solchen Selbstauftrages zu entscheiden – vom Gericht „Quasi-Selbstauftrag“ genannt.
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Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche in einer knappen Mitteilung vermeldet, dass er sich auch für sog. „moderierte Foren” zuständig sieht. Wenn Redaktionen Forenbeiträge vorab kontrollieren, sei diese Prüfung als journalistisch-redaktionelle Leistung zu verstehen, sodass der Presserat auch für solche Nutzerkommentare zuständig sei. Ende der Mitteilung.
Das klingt wie eine kurze Randnotiz, birgt jedoch eine Menge Probleme: Gilt die Zuständigkeit für Vorabmoderationen jeder Art von Leserkommentaren? Gilt sie auch für Blogs? Und welche Pflichten kommen bei der Moderation jetzt eigentlich auf die Betreiber zu? Wir haben beim Presserat mal nachgefragt. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH entscheidet zu böswilligen Domain-Registrierungen
+++ BGH-Urteil zur WLAN-Haftung veröffentlicht
+++ LG Hamburg kassiert Autorenverträge des ZEIT-Verlags
+++ Bundesrat segnet Rechtsgrundlage für Datei „Gewalttäter Sport” ab
+++ Gesetzesentwurf zu Arbeitnehmerdatenschutz veröffentlicht
+++ Jahresbericht von jugendschutz.net vorgestellt
+++ BMJ lädt zu Anhörungen über Urheberrechtsnovelle Artikel vollständig lesen
In den letzten Jahren wurde das deutsche Datenschutzrecht mit vielen neuen Problemen konfrontiert, denen die alten Datenschutzgesetzekaum noch gewachsen sind. Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, hat sich vergangenen Mittwoch beim 11. Datenschutzkongress für eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechtes ausgesprochen. Wo genau die großen Probleme liegen, und wie man eine Reform angehen müsste, erklärt er im Gespräch mit Telemedicus. Artikel vollständig lesen
Musizieren wird ab April teuer. Die Verwertungsgesellschaft für Aufführungsrechte GEMA und der Bundesverband der Instrumentehersteller (BVIH) haben sich im Rahmen der Internationalen Messe für Musikinstrumente in Frankfurt auf eine neue Geräteabgabe auf Musikinstrumente geeinigt und damit für heftige Proteste unter Musikern gesorgt. Artikel vollständig lesen