Schelte für private Fernsehsender hat momentan Hochkonjunktur. Seit Wochen wird über die Programmqualität des privaten Fernsehens diskutiert, wobei insbesondere die RTL-Gruppe im Zentrum der Kritik steht: Von „medialer Massenverrohung“ ist die Rede. Die Kritiker fordern ein Umdenken der Sender. Aber ist das angesichts der medienpolitischen Realitäten eine realistische Forderung? Artikel vollständig lesen
Streaming treibt die Online-Kosten hoch
Zweiter großer Streitpunkt im Rahmen der Rundfunkgebührenfestsetzung sind die Selbstbindungserklärungen für Online-Angebote, zu denen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahre 2004 verpflichtet hatten. Danach haben sich die Öffentlich-Rechtlichen festgelegt für ihre Online-Angebote in den Jahren 2005 bis 2008 nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben. Die KEF ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Obergrenze überschritten wurde und nahm entsprechende Kürzungen bei den Sendern vor.
Diese fühlen sich jedoch ungerecht behandelt, da sie sich selbst innerhalb der Grenze von 0,75 % sehen. Strittig ist insbesondere, inwieweit bzw. ob die Kosten für das sog. Streaming, d.h. die zeitgleiche oder zeitversetzte Weitergabe der Daten über Internet, in die Online-Kosten eingerechnet werden müssen. Diese sind in den letzten Monaten deutlich gestiegen, da die öffentlich-rechtlichen Sender eine umfassende Digitalstrategie gestartet haben und viele ihrer Inhalte nun auch online anbieten. Der Vorsitzende der ARD, Fritz Raff:
Die gegenüber den Ländern abgegebenen Selbstbindungen hat die ARD in der Vergangenheit stets eingehalten – dies gilt auch für Online. (…) Die ARD hält deshalb den von der KEF bei den Online-Ausgaben vorgenommenen Abzug für nicht sachgerecht.
„Technologischer Scherbenhaufen“
Im Rahmen der Rundfunkgebührenempfehlung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat sich insbesondere ein Streit um die Streichung der DAB-Finanzierung entzündet. Beim sog. Digital Audio Broadcasting (DAB) handelt es sich um einen digitalen Übertragungsstandard für den terrestrischen Empfang von Hörfunkprogrammen. Die Vorteile von DAB gegenüber UKW liegen vor allem in der Klangqualität, denn DAB ermöglicht störungsfreien Empfang in CD-Qualität. Zudem ist die Übertragung verschiedener Zusatzdienste möglich. Sendetechnisch erreichen die Digital-Radio-Programme bereits jetzt einen Großteil der deutschen Bevölkerung. Für die KEF kommt eine Fortführung der DAB-Finanzierung dennoch nicht in Frage: Eine erfolgreiche Digitalisierung des Hörfunks ist nach ihrer Einschätzung mit DAB nicht mehr zu leisten. Artikel vollständig lesen
Zum 1. Januar 2009 empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) eine Anhebung der Rundfunkgebühr um 0,95 Euro. Ab diesem Zeitpunkt soll die monatliche Rundfunkgebühr 17,98 Euro betragen. Die Reaktionen auf die Empfehlung sind durchweg gemischt: Während sich die ARD benachteiligt fühlt, steht auf der anderen Seite insbesondere die Werbefinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender in der Kritik. Streit hat sich zudem insbesondere um die Finanzierung des digitalen Radios sowie der Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen entzündet. Telemedicus beschäftigt sich in den nächsten Tagen mit den Hintergründen der Auseinandersetzungen.
Erhebliche Abweichungen von den Bedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Sender
Von der Gebührenerhöhung entfallen 0,565 Euro auf die ARD, 0,345 Euro auf das ZDF, 0,02 Euro auf das Deutschlandradio und 0,02 Euro auf den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten. Zwar hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitaus mehr beantragt, die KEF nahm jedoch deutliche Korrekturen an den Bedarfsanmeldungen vor. Diese betreffen die Bestandsfortschreibungen, die Erträge sowie die anrechenbaren Eigenmittel. Obwohl bei den Öffentlich-Rechtlichen für die nächste Gebührenperiode im größeren Umfang Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen geplant sind, sah die Kommission zudem nicht ausgeschöpftes Sparvolumen im Personalbereich. Auch hinsichtlich des Entwicklungsbedarfs wurden deutliche Kürzungen vorgenommen, insbesondere im Bereich des digitalen Radiohörfunks (DAB). Hinzu käme die Überschreitung der von den Anstalten durch Selbstverpflichtung festgelegten Obergrenze für die Online-Angebote von 0,75 % des Gesamtaufwands. Diese wurde in die Berechnung miteinbezogen. Artikel vollständig lesen
Die Europäische Kommission hat sich dafür ausgesprochen, dass EU-Bürger künftig einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Musik, TV-Programmen, Filmen oder Spielen via Internet, Handy und anderen mobilen Geräten bekommen sollen. Ein grenzenloser Binnenmarkt für kreative Online-Inhalte soll die Wettbewerbsfähigkeit von Europas Musik-, Film- und Spiele-Industrie beträchtlich stärken und eine Vervierfachung der Einkommen der Branche bis 2010 ermöglichen. Artikel vollständig lesen
Till-Schweiger-Film erst ab zwölf Jahren
Der Appellationsausschuss als höchste und abschließende Instanz der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat entschieden den Film KEINOHRHASEN jetzt doch erst ab zwölf Jahren freizugeben. Der Ausschuss begründete die Entscheidung damit, dass die Sprache im Film häufig mit „sexualisierten, derben“ Ausdrucksweisen durchsetzt sei. Durch den Film könne daher eine Beeinträchtigung der Erziehung von 6- oder 7- jährigen Kindern nicht ausgeschlossen werden. Die immer wieder verwandten Worte und Begriffe könnten die Kinder irritieren, verstören oder in ihnen falsche Vorstellungen wecken, da sie diese Begriffe zumindest teilweise nur in Ansätzen und gelegentlich überhaupt nicht verstehen dürften.
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LMS: Privater Rundfunk vernachlässigt seine öffentliche Aufgabe
Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat die privaten Rundfunkanbieter aufgefordert, sich wieder auf ihre öffentliche Aufgabe zu besinnen, namentlich der Wahrnehmung von Allgemeininteressen (sog. public value).
Die Experten des Medienrates befürchten, dass aufgrund des übermäßigen Renditestrebens der großen privaten Rundfunkveranstalter, die Programmqualität immer weiter abnehmen wird. Angesichts der Tatsache, dass private Programme für bestimmte Teile der Bevölkerung faktisch eine Art von Grundversorgung übernommen hätten, sei diese Entwicklung umso bedenklicher. Artikel vollständig lesen
Musterprozesse angekündigt
Ist ein Autorenstreik, wie er derzeit in den Vereinigten Staaten stattfindet auch in Deutschland möglich? Wohl eher nicht, so zumindest die einhellige Einschätzung von Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin beim Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und Bernd Burgemeister, Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Fernsehproduzenten in Deutschland.
Dennoch gehe es den deutschen Autoren alles andere als glänzend, so die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Zum einen fehle es an einer einflussreichen Interessenvertretung, zum anderen herrsche unter den deutschen Autoren ein starker Verdrängungswettbewerb. Daraus resultiere eine große Abhängigkeit von den Fernsehstudios, welche die Bedingungen diktieren würden. Artikel vollständig lesen
Sex-Werbung im Teletext soll nur noch zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens zu sehen sein. Dies gaben die privaten Sender nach einem Treffen ihrer Jugendschutzbeauftragten bekannt. Die Privatsender reagieren damit auf die Aufforderung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Diese hatte von den Privatsendern verlangt, die entsprechenden Inhalte Kindern und Jugendlichen unzugänglich zu machen, da Werbung mit teils stark sexualisierten Inhalten junge Heranwachsende verstören und überfordern könne.
Der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring äußerte sich zufrieden:
Aus Sicht der KJM stehen die Sex-Werbe-Angebote, die im Teletext zahlreicher Privatsender zu finden sind, nicht im Einklang mit den Jugendschutzbestimmungen. Ich begrüße, dass die Sender jetzt die Empfehlung ihrer Jugendschutzbeauftragten umsetzen, nachdem die KJM nachdrücklich an die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der TV-Sender appelliert hat.
Mehr bei Telemedicus: KJM gegen Sex-Werbung im Teletext Artikel vollständig lesen
Gerichtsausschluss, Einstweilige Verfügungen und eine Abmahnung
Für den weiteren Verlauf des Bremer Kevin-Prozess wurde allen Mitarbeitern der BILD-Zeitung das Fotografieren und Mitführen von Kameras im Umfeld des Verhandlungssaales untersagt. Der Kammervorsitzende begründete seine Entscheidung mit seinem „sitzungspolizeilichem Gestaltungsrecht“ nach § 176 Gerichtsverfassungsgesetz. Danach obliegt das Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden.
Die Zeitung habe, so ein Bericht der Frankfurter Rundschau, gegen Auflagen des Landgerichts verstoßen. Für die Verhandlung, in der es um den Tod eines zweijährigen Jungen geht, hätte der Kammervorsitzende zu Beginn des Prozesses folgende Auflage ausgesprochen: Fotografien des Angeklagten im Gericht dürften nur unter der Bedingung erfolgen, dass sein Gesicht unkenntlich gemacht werde. Bei Verstoß gegen diese Auflage habe der Richter einen Gerichtsausschluss angedroht. Trotz dieser eindeutigen Auflage kam es in der BILD-Zeitung zur Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Fotos.
Unbeeindruckt von der Argumentation der BILD-Zeitung, dass es sich um ein Versehen handele, verwies das Gericht auf die drohende Wiederholungsgefahr: BILD habe sich bereits in der Vergangenheit als unzuverlässig erwiesen und in zwei früheren Prozessen Auflagen missachtet.
Einstweilige Verfügungen von Gaby Köster und Abmahnung durch die FAZ
Aber auch sonst kann die BILD-Zeitung zumindest presserechtlich auf eine bewegte Woche zurückblicken. Artikel vollständig lesen