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BVerwG: Missbrauchsaufsicht bei der Telekommunikation

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Nach einem aktuellen Urteil (Az. 6 C 21.06) des Bundesverwaltungsgerichts unterliegen Telekommunikationsmärkte nur dann einer besonderen Missbrauchsaufsicht durch die Bundesnetzagentur, wenn es sich um von dieser Behörde definierte und analysierte Märkte handelt, auf denen die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts nicht ausreicht. Im vorliegenden Fall hatte die Telegate AG, Betreiberin eines öffentlichen Telefonauskunftsdienst, der Deutschen Telekom AG ein missbräuchliches Verhalten hinsichtlich ihrer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Artikel vollständig lesen

Schleichwerbung bei Sat 1–Ostershow

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Kochwettbewerb ist keine Sportveranstaltung

Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat den Widerspruch von Sat. 1 gegen eine im September 2006 ergangene Beanstandung wegen eines Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot zurückgewiesen.

Die umstrittene Beanstandung betraf die von Sat 1 im vergangenen Jahr ausgestrahlte Oster-Show, in deren Mittelpunkt ein Kochwettbewerb mit prominenten Teilnehmern stand, der von spielerischen Aktionen rund um das bevorstehende Osterfest umrahmt wurde. Während der Show war neben gut erkenn- und lesbaren Werbebannern mit Namen und Logo eines Süßwarenproduzenten auch mehrfach ein Riesenosterhase im Bild zu sehen, der ein bekanntes Produkt dieser Firma darstellt. Artikel vollständig lesen

21. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat heute den Tätigkeitsbericht 2005/2006 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, überreicht. Der Bericht beleuchtet alle für den Datenschutz derzeit relevanten Bereiche und fordert u.a. eine Neukonzeption des Datenschutzes hin zur Schaffung eines modernen Datenschutzgesetzes.

Zum Tätigkeitsbericht (PDF) Artikel vollständig lesen

Bundeskartellamt stoppt „Premiere/Arena“-Deal

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Kartellwächter bleiben am Ball – Hintergründe und Aktuelles

Offenbar aufgrund massiven Drucks des Bundeskartellamts müssen die Pay-TV-Sender Premiere und Arena entscheidende Teile ihrer Kooperation bezüglich der Live-Übertragung der Fußball-Bundesliga zunächst ruhen lassen. Hintergrund ist die laufende Überprüfung des Vertrages zwischen Unity Media, Arena und Premiere vom 8. Februar 2007. Dieser hatte der Premiere AG unter anderem die nicht-exklusiven Satelliten-Vermarktungsrechte an dem Arena-Programm eingeräumt.

Ende 2005 hatte Premiere beim Poker um die Bundesliga-Rechte überraschend den Kürzeren gezogen, wodurch der Sender unter erheblichen Druck geriet. Die Rechte hatte damals das neugegründete Unternehmen „Arena“ für mehr als 200 Millionen Euro pro Saison erworben. Mutterkonzern von Arena ist der Kabel-Konzern „Unity Media“, der wiederum kapitalkräftige Finanzfirmen hinter sich stehen hat. Das Geschäft blieb aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, erhebliche Verluste waren die Folge. Die beiden Pay-TV-Anbieter vereinbarten angesichts dieser Probleme schließlich eine Kooperation. Artikel vollständig lesen

BGH bestätigt Rechtsprechung zu Störerhaftung bei Ebay

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Mit dem heutigen Urteil (I ZR 35/04) hat der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Das aus dem Teledienstegesetz (§ 11 TDG) ins neue Telemediengesetz (§ 10 TMG) übernommene Haftungsprivileg für Host-Provider gilt demnach nur für die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.

Ein Internet-Auktionshaus kann danach als Störer haftbar gemacht werden, wenn mittels der Internetplattform das Angebot gefälschter Markenartikel ermöglicht wird. Wird das Auktionshaus von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen, muss es nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch die technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, damit es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Artikel vollständig lesen

Bedenken gegen Werbepraxis bei der Wok-WM

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Raab in Gefahr?

Aufgrund des Verdachts der Schleichwerbung bei der TV Total-„Wok-WM“ haben die Landesmedienanstalten einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Untersuchung dieser Frage beauftragt. Überprüft werden soll, neben den der „Wok-WM“ zugrunde liegenden Vertragskonstruktionen, welchen Einfluss der Sender auf die Werbung des im vergangenen März ausgestrahlten Show-Spektakels hatte.

Diese Entscheidung geht auf eine Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten zurück, die sich bereits seit März mit der Problematik beschäftigt. Insbesondere die Trikot- und Bandenwerbung während der zurückliegenden Sendungen wurde zum Gegenstand der Überprüfung gemacht. Artikel vollständig lesen

Rundfunkgebührenfestsetzung: Der Streit im Überblick

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Mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden für 2. Mai angesetzt

Es wird spannend: Die seit langem erwartete Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die letzte Rundfunkgebührenfestsetzung steht unmittelbar bevor. Darüber hinaus richten sich die Klagen der Rundfunkanstalten auch gegen die geplante Änderung der Prüfungskriterien der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF).

Für Telemedicus Anlass genug, sich im Vorfeld der Verhandlung mit den Hintergründen dieser Verfassungsbeschwerden zu beschäftigen.
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KEF

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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat die Aufgabe, die Bedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fachlich zu überprüfen und ihren Finanzbedarf festzustellen. Ihr Vorschlag ist Vorgabe für die Entscheidung der Bundesländer über die Höhe der Rundfunkgebühren. Artikel vollständig lesen

Pressefreiheit: Irritationen um Knut-Berichterstattung

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Der Kampf um die Pressfreiheit wird an vielen Fronten geführt: So kritisierte unlängst der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit drastischen Worten den Berliner Zoo. Durch einen vermeintlichen „Knebelvertrag“ wolle besagter Zoo, Heimat von Eisbärbaby Knut, die Journalisten zu einer positiven Berichterstattung zwingen. Zugang zum Pressebereich des Zoos im Internet sollen dem Vertragswerk zufolge nur Journalisten erhalten, die sich verpflichten würden, die Zoologischer Garten Berlin AG oder ihre Mitarbeiter in keinem ungünstigen Licht erscheinen zu lassen. Der DJV forderte den Berliner Zoo daher auf, die Nutzungsvereinbarung für den Pressebereich seines Internetauftritts umgehend zu ändern. Der Berliner Zoo habe nicht das Recht, in die Freiheit der Berichterstattung einzugreifen und müsse künftig alle Versuche unterlassen, die Berichterstattung zu steuern. Artikel vollständig lesen

KEK-Reform steht unmittelbar bevor

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Medienwächter fürchten um ihre Unabhängigkeit

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) steht offenbar vor tief greifenden Reformen. Wie die SZ (30.03.07) berichtete, sollen den bisher sechs weisungsfreien, unabhängigen Sachverständigen, sechs Direktoren der Landesmedienanstalten zur Seite gestellt werden. Der Vorsitzende des neu besetzten Gremiums soll aber stets ein Mitglied aus den Reihen der Sachverständigen sein. Bei einem Abstimmungs-Patt wäre seine Stimme entscheidend. Auf der anderen Seite soll dafür das Revisionsrecht der KDLM, der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten, abgeschafft werden. Entscheidungen der KEK konnten bisher durch eine Dreiviertel-Mehrheit abgelehnt werden. Insgesamt sei eine organisatorische Angliederung der KEK an eine Landesmedienanstalt geplant. Auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie eine neue Kommission für weitere bundesweite Aufgaben sollen künftig stärker im Einflussbereich der Landesmedienanstalten stehen.

Die KEK wurde 1996/97 zur Sicherung der Meinungsvielfalt im deutschen Privatfernsehen geschaffen. Sie soll u.a. verhindern, dass ein Unternehmen durch „vorherrschende Meinungsmacht“ die Möglichkeit erlangt, die freie Meinungsbildung einzuschränken. Aus diesem Grund verhinderte die KEK beispielsweise im vergangenen Jahr die Fusion Springers mit Pro7/Sat1. Im Rahmen des Entscheidungsprozess kam es allerdings zu einem heftigen Streit mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die sich für die Fusion aussprach. Die jetzt geplante Kompetenzbeschneidung wird von verschiedenen Beobachtern als Reaktion auf eben diese Auseinandersetzung gewertet. Artikel vollständig lesen