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EU-Kommission bremst geplanten Lottostaatsvertrag aus

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Verbot von Online-Glücksspiel zur Suchtbekämpfung ungeeignet

Wegen europarechtlicher Bedenken hat die EU-Kommission den geplanten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vorerst gestoppt. Danach sollte das staatliche Lotterie-Monopol erhalten, Lotto-Werbung und Internetwetten hingegen generell verboten werden. Hierdurch wären insbesondere die privaten Anbieter betroffen gewesen.

Zwar sei die EU-Kommission nicht prinzipiell gegen Beschränkungen im Glücksspielsektor. Bisher habe Deutschland aber keine ausreichenden Informationen geliefert, die eine vollständige Verbannung privater Anbieter im Internet rechtfertigen würden: Das geplante Online-Verbot von Lotto und Wetten stelle keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes dar. Insbesondere sei das geplante Verbot unverhältnismäßig, weil das Ziel der Suchtbekämpfung auch durch weniger strenge Maßnahmen erreicht werden könne.

Der neue Staatsvertrag ist die Folge einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein staatliches Wettmonopol ist demnach mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es sich konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichtet. Den Ländern wurde deshalb bis Ende 2007 Zeit eingeräumt, das Monopol neu auszugestalten. Das ursprünglich ausgehandelte Regelwerk, auf das sich die Bundesländer erst im vergangenen Dezember verständigt hatten, sollte zum 1. Januar 2008 den bestehenden Lotteriestaatsvertrag ablösen und vier Jahre gelten.
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Call-in-Show-Anbieter zum Rapport bestellt

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Die ständigen Diskussionen und Auseinandersetzungen um die diversen Call-in-Gewinnspiele haben jetzt auch die Landesmedienanstalten auf den Plan gerufen. Da es in letzter Zeit immer wieder Beanstandungen gab, hat die Landesanstalt für Medien NRW (LFM) als verantwortliche Landesmedienanstalt der „Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz“, die Quizshow-Anbieter zu einer gemeinsamen Konferenz nach München geladen. Artikel vollständig lesen

eJustice: Justitia auf dem Weg ins digitale Zeitalter

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Zehn-Punkte-Plan für elektronischen Rechtsverkehr vorgestellt

Auf der CeBIT in Hannover wurde am vergangenen Freitag, unter Beteiligung der Bundesjustizministerin, ein Programm zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs präsentiert. Ziel des 10-Punkte-Plans ist unter anderem die bessere Nutzung der technischen Möglichkeiten. Schritt für Schritt sollen bis zum Jahr 2010 geeignete Verfahren auf die elektronische Kommunikation und automationsunterstützte Bearbeitung umgestellt werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu den Plänen:

Von den neuen technischen Möglichkeiten profitieren Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen. Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Gericht als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man mit ihnen elektronische Akten anlegen kann. Gesetzgeberisch ist das Feld für den elektronischen Rechtsverkehr bestellt.

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„Islamisches Wort“: Kreuzzugstimmung im Ländle

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Nach Ostern kommt das „Islamische Wort“

Das vom SWR geplante „Islamische Wort“ soll in spätestens 6 Wochen auf Sendung gehen, so SWR-Intendant Peter Voß in einem Focus-Interview. Inhalt der Sendung sollen Glaubensbekenntnisse von jeweils zweieinhalb bis drei Minuten in deutscher Sprache sein. Eine spätere Verlagerung der Sendung ins Radio schließt Voß nicht aus, zunächst soll diese aber ausschließlich im Internet abrufbar sein, flankiert von journalistischer Berichterstattung. Der SWR werde für das Projekt vier muslimische Sprecher auswählen, denen zwei Frauen angehören sollen, sagte Intendant Voß der Zeitschrift. Zugleich widersprach er CSU-Generalsekretät Markus Söder, der einen „Moschee-Sender“ befürchtet:

Aschermittwoch ist vorbei. Das Thema ist zu wichtig, um es auf Passau-Niveau zu drücken. (…) Wir können doch nicht warten, bis etwa in den arabischen Ländern die gleiche Toleranz herrscht wie bei uns.

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Bundesrat lehnt Einführung von Online-Durchsuchungen ab

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Die Datenschützer können sich freuen: Der Bundesrat hat laut dpa am vergangenen Freitag den Antrag abgelehnt, eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. Mit dem von Thüringen initiierten Entschließungsantrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, in der Strafprozessordnung eine Befugnisnorm für verdeckte Online-Durchsuchungen zu schaffen (Telemedicus berichtete).

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) mahnte diesbezüglich Behutsamkeit an, mehr noch:

Ich würde es nicht machen (…) Gegen einen solchen Antrag habe ich gewaltige Einwände, auch wenn das Ziel durchaus nachvollziehbar ist. Die Methoden unserer Gegner sollte sich unser Rechtsstaat nicht zu eigen machen. Wir sollten das, was wir bis heute eigentlich verhindern wollten, nicht selbst nutzen wollen.

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„DSDS“ weiter in Konflikt mit Jugendschutz

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RTL und der Jugendschutz, das ist eine Geschichte für sich. Schon in der Vergangenheit hat der Kölner Privatsender heftige Auseinandersetzungen mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geführt. Diese hat jetzt einmal mehr gegen den Sender entschieden: RTL habe mit der Ausstrahlung von Wiederholungen der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ zur Nachmittagszeit gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Artikel vollständig lesen

KJM

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und im Internet. Artikel vollständig lesen

BGH-Caroline: Pressefreiheit hat das Nachsehen

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Persönlichkeitsrechte von Prominenten gestärkt

Der BGH hatte sich am vergangenen Dienstag einmal mehr mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Bedingungen Fotos von Personen der Zeitgeschichte zulässig sind. Dass Prominente am liebsten selber bestimmen würden, was über sie berichtet wird, ist hinlänglich bekannt: Das Ehepaar Caroline und Ernst August von Hannover setzte sich vor Gericht dagegen zur Wehr, dass in verschiedenen Presseerzeugnissen Bilder aus ihrem Privatleben gezeigt wurden. Der für Presserecht zuständige sechste Zivilsenat des BGH stand daher vor der heiklen Aufgabe, sich im Lichte der umstrittenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Caroline-Urteil) erneut mit dem Verhältnis von Privatsphäre und Pressefreiheit auseinanderzusetzen.

In dem mit Spannung erwarteten Urteil sorgte das Gericht nach Meinung vieler Beobachter für einen Paradigmenwechsel, da es sich in einem wichtigen Punkt seiner Entscheidung fast wortgetreu an der Rechtsprechung des EGMR orientiert: Auch die Berichterstattung über absolute Personen der Zeitgeschichte müsse einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse leisten und dürfe nicht allein der Befriedigung der Neugierde dienen. Damit weicht der BGH die Figur der „absoluten Person der Zeitgeschichte“ auf: Solche besonders prominenten Personen mussten sich bisher auch ohne besonderen Anlass grundsätzlich die Berichterstattung der Presse gefallen lassen. Artikel vollständig lesen

Urteil: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten im Internet

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Ruft jemand über das Internet zu Straftaten auf, macht er sich nur dann strafbar, wenn er einen konkreten Tatort und eine bestimmte Tatzeit nennt, so das OLG Stuttgart in einem Urteil vom 26. Februar 2007 (Az. 4 Ss 42/2007):

Bei öffentlichen Aufrufen, welche die Ankündigung einer Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter mit einem Aufruf zur Begehung bestimmter Straftaten verbinden, liegt eine Aufforderung im Sinne des § 111 Strafgesetzbuch nur dann vor, wenn zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatortes und einer bestimmten Tatzeit erfolgt. (…) Ohne eine solche Konkretisierung stellt sich ein derartiger Aufruf als zwar drastische und überpointierte, im Lichte der Meinungsfreiheit aber noch hinzunehmende Äußerung zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung dar.

Ein Internetaufruf müsse zumindest eine unmittelbar realisierbare Handlungsanweisung zur Ausführung der entsprechenden Straftat enthalten.

Zur Pressemitteilung des OLG Stuttgarts. Artikel vollständig lesen

Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein nimmt Arbeit auf

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Nach nicht enden wollenden Querelen zwischen den politischen Parteien hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) am 28.02.07 schließlich doch ihre Arbeit aufgenommen. Hervorgegangen ist sie aus einer Fusion der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) und der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) auf Grundlage des Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein.

Ausgewiesenes Ziel der Fusion ist die Stärkung der beiden Medienstandorte. Als Regulierungsbehörde nimmt die MA HSH u.a. die gesetzlich vorgesehenen Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen für den privaten Rundfunk in der Region wahr. Neben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg handelt es sich um die bisher einzige fusionierte Medienaufsichtsbehörde in Deutschland. Artikel vollständig lesen