Hinsichtlich der Neuregelung der Rundfunkgebühren sind sowohl die Idee eines steuerfinanzierten Modells als auch die Kopfpauschale vom Tisch. Dies ergab ein Treffen der Ministerpräsidenten der Länder. Gegen ein steuerfinanzierten Modell sprach insbesondere der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks.
Weiterhin im Gespräch sind nach Informationen der SZ die sog. „Haushalts-/Wohnungs- bzw. Unternehmensabgabe“ sowie die „Vereinfachte Rundfunkgebühr“, eine Fortentwicklung der bestehenden Rundfunkgebühr. Während das erste Modell, unabhängig von der Bereithaltung eines Empfangsgerätes, eine einheitliche Gebühr für alle Haushalte vorsieht, würde beim zweiten Modell die Gebühr nur bei Vorhandensein eines Empfangsgerätes fällig werden, wobei der Gebührensatz unabhängig von Art und Anzahl der Geräte sein soll.
Mit baldigen Änderungen des bestehenden Systems ist aber nicht zu rechnen: Zwar sollen bis zum kommenden Sommer die beiden Modelle berechnet werden, so Kurt Beck (SPD), u.a. Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, nach epd-Informationen. Das neue Gebührenmodell soll aber erst bis zum Jahre 2013 entwickelt werden.
epd-medien mit weiteren Ausführungen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Modellen bei Telemedicus.
Artikel vollständig lesen
Die britische Medienaufsicht Ofcom hat gegen den Sender Good Morning Television (GMTV) eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 2,86 Millionen Euro verhängt. Grund für diesen Schritt sei eine „großangelegte und systematische Irreführung“ der Teilnehmer von TV-Anrufspielen. In den Jahren 2003 bis 2007 seien bei TV-Gewinnspielen auch dann noch Anrufe gegen Entgelt angenommen worden, als die Leitung längst geschlossen war. Wie der „MediaGuardian“ berichtete, habe GMTV im untersuchten Zeitraum 40 Millionen Pfund von Anrufern eingenommen, die keine Gewinnchance gehabt hätten. Über die Rekordstrafe hinaus muss GMTV die Ofcom-Entscheidung an drei unterschiedlichen Terminen ausstrahlen.
epd-medien zu den näheren Umständen. Artikel vollständig lesen
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hatte 2006 die größte Medienfusion in der Geschichte Deutschlands verhindert: den Zusammenschluss des Springer Verlags mit ProSieben/Sat.1. Nun soll die Geschäftsstelle der Behörde aufgelöst werden, das Entscheidungsverfahren geändert. Ein Racheakt? Zumindest wehrt sich die KEK engagiert gegen die Reform.
Mit scharfen Worten hat die KEK in ihrem unlängst erschienen 10. Jahresbericht die Reformpläne der Bundesländer zur medienrechtlichen Konzentrationskontrolle kritisiert (Telemedicus berichtete). Besonders problematisch erscheint der KEK die Absicht des Gesetzgebers, für alle vier Kommissionen eine gemeinsame Geschäftsstelle zu bilden.
Obwohl „Organ“ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt, sei die KEK bislang institutionell von den Landesmedienanstalten getrennt. Dadurch sollten die Kontrollaktivitäten der KEK sowohl gegen Einflussnahmen von Unternehmen, Politik und Landesmedienanstalten abgeschirmt werden. Das Vorhaben, die Organisation einer gemeinsamen Geschäftsstelle künftig allein den Landesmedienanstalten zu überlassen, bedeute der KEK zufolge einen erheblichen Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage.
Die KEK wurde 1996/97 zur Sicherung der Meinungsvielfalt im deutschen Privatfernsehen geschaffen. Sie soll u.a. verhindern, dass ein Unternehmen durch „vorherrschende Meinungsmacht“ die Möglichkeit erlangt, die freie Meinungsbildung einzuschränken. Aus diesem Grund verhinderte die KEK beispielsweise im vergangenen Jahr die Fusion Springers mit Pro7/Sat1. Im Rahmen des Entscheidungsprozess kam es allerdings zu einem heftigen Streit mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die sich für die Fusion aussprach. Die jetzt geplante Kompetenzbeschneidung wird von verschiedenen Beobachtern als Reaktion auf eben diese Auseinandersetzung gewertet.
Artikel vollständig lesen
Der Streit über die geplante Regulierungsbehörde für die europäischen Telekommärkte gewinnt an Schärfe. Jetzt haben sich Deutschland und fünf weitere EU-Mitgliedsstaaten in einem gemeinsamen Brief gegen die Pläne der EU-Medienkommissarin Viviane Reding ausgesprochen. Aber auch innerhalb der EU-Kommission werden Zweifel geäußert. Anlass der Auseinandersetzung ist der geplante neue EU-Rahmenplan für die Telekommunikationsmärkte, der am 13. November vorgestellt werden soll. Ziel ist eine konsequentere und einheitlichere Regulierung des Marktes für elektronische Kommunikation; Wettbewerb und Wachstum sollen gefördert werden. Artikel vollständig lesen
+++ E-Bay I: Staatsanwaltschaft Magdeburg abgemahnt
+++ E-Bay II: LG Karlsruhe hebt Hehlerurteil auf
+++ LG Köln: Provider können für Filesharing als Mitstörer haften
+++ ICANN führt neue Länderdomains ein
+++ BGH: Fusionsverbot für Springer muss gerichtlich überprüft werden
+++ Strafanzeige gegen BSI wegen Hacker-Tools
+++ OLG Hamburg: Domainrecht – Keine Dekonnektierungspflicht bei reinem Nutzungsverbot Artikel vollständig lesen
Bonsai-Imperium oder Medienkonzern
Der Streit um das Hessische Privatrundfunkgesetz (Telemedicus berichtete) ist der vorläufige Höhepunkt in einer Reihe von Auseinandersetzungen um die vielfältigen Medienbeteiligungen der SPD. Wie die ZEIT vor einigen Jahren berichtete, betätigen sich die Sozialdemokraten schon seit 140 Jahren als Zeitungsverleger. Im Kaiserreich hätten sich die mit mühsam angesparten „Arbeitergroschen“ finanzierten SPD-Blätter als Gegengewicht zu den meist obrigkeitshörigen, bürgerlichen Zeitungen verstanden. Die in der DDVG zusammengefassten Beteiligungen seien die Reste dieser einst stolzen Arbeiterpresse.
Aber auch im Jahre 2007 sind die Verzweigungen der DDVG, die sich ausweislich der Startseite ihrer Unternehmenshomepage als „Unternehmensbereich der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ definiert, beträchtlich. Aus dem Spiegel vom 16.04.2007:
In der Öffentlichkeit wenig bekannt, hält die DDVG Anteile an 17 Zeitungen, darunter neben der „Frankfurter Rundschau“ auch an der „Sächsischen Zeitung“, der „Frankenpost“, dem „Nordbayerischen Kurier“, der „Neuen Westfälischen“, der „Hannoverschen Allgemeinen“ und am „Göttinger Tageblatt“. Zusammen kommen die Titel auf eine tägliche Gesamtauflage von mehr als 1,1 Millionen Exemplaren. Hinzu kommen Druckereien und Buchverlage.
Die Bewertung der SPD-Beteiligungen geht indes auseinander: Während diese auf der einen Seite, unter Verweis auf die vielen regionalen Beteiligungen der DDVG, zu einem „Bonsai“-Imperium verniedlicht werden, wird gerade aus den FDP- und Unionsreihen immer wieder angeprangert, dass die Ausübung von politischer Macht und Einflussnahme auf die Medien nicht in eine Hand gehörten. Artikel vollständig lesen
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Kaum ist die eine rundfunkrechtliche Fragestellung vom Tisch, steht die nächste Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht unmittelbar bevor: Der Zweite Senat verhandelt am heutigen Mittwoch den Normenkontrollantrag der Bundestagsabgeordneten der SDP-Fraktion gegen § 6 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Privatrundfunkgesetz (HPRG). Diese im Juli 2000 verabschiedete Vorschrift verwehrt es politischen Parteien und Wählergruppen, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunkunternehmen zu beteiligen. Dadurch soll erreicht werden, dass nicht nur für Parteien die Beteiligung an privaten Rundfunksendern ausgeschlossen ist, sondern auch für Unternehmen, an denen Parteien beteiligt sind.
Von der Neuregelung betroffen war der Radiosender FFH, an dem die Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG) durch verschiedene Unterbeteiligungen mittelbar in einer Höhe von 2,3444 % beteiligt war. Die DDVG steht nahezu ausschließlich im Eigentum des jeweiligen Schatzmeisters der SPD, der den Anteil treuhänderisch für den Parteivorstand der SPD verwaltet. Nach der beanstandeten Vorschrift darf die Zulassung für die Veranstaltung von Rundfunk in Hessen politischen Parteien oder Wählergruppen und Unternehmen und Vereinigungen, an denen politische Parteien oder Wählergruppen beteiligt sind, nicht erteilt werden. Gleiches gilt für Treuhandverhältnisse. Auf entsprechende Aufforderung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gab die DDVG daher im Jahre 2001 ihre Beteiligung an dem Radiosender FFH auf. Artikel vollständig lesen
Rundfunkgebührenfestsetzung rechtswidrig – Ergänzung der KEF-Kriterien jedoch zulässig
Die Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 waren im Ergebnis erfolgreich. Die Gebührenfestsetzung, mit der der Gesetzgeber um 28 Cent unter der von der KEF empfohlenen Gebühr geblieben war (dies führt über den Zeitraum von vier Jahren voraussichtlich zu einer Verringerung der Erlöse der Rundfunkanstalten aus der Gebührenerhöhung um rund 440 Millionen Euro), verletze die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer. Der Gesetzgeber habe die seine Abweichung rechtfertigenden Tatsachenannahmen nachvollziehbar zu benennen und seine daran anknüpfende Bewertung offen zu legen. Anderenfalls könnte es nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren.
Das Urteil liegt Telemedicus im Volltext vor.
Anforderungen an die Rundfunkordnung durch technischen Fortschritt nicht überholt
Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung hält das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass die von ihm aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt seien. Mehr noch:
Da das Programmangebot auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist darf der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden.
Dies werden insbesondere die privaten Anbieter nicht gerne hören, während sich die öffentlich-rechtlichen Sender in dem Streit um die digitale Erweiterungsstrategie gestärkt sehen dürfen.
Artikel vollständig lesen
England-Urlauber seien gewarnt: In einem Londoner Stadtteil wurde unlängst ein Mann verhaftet, der, an eine Gartenmauer gelehnt, beim Tippen in seinen Laptop beobachtet wurde. Grund für die Verhaftung war dem Londoner „Guardian“ zufolge der Verdacht der illegalen Nutzung eines fremden Funknetzwerks. Offensichtlich kein Einzelfall: Die Verhaftungszahlen für dieses Delikt, das einen Verstoß gegen den Communication Act 2003 darstellt, steigen dem Blatt zufolge kontinuierlich an.
Kritiker dieser Regelung weisen allerdings darauf hin, dass eine konsequente Durchsetzung des CA 2003 die Folge haben werden, dass mehr Leute in den Gefängnissen als außerhalb seien. Zudem sei der Schutzmechanismus zur Vermeidung einer unbefugten Nutzung innerhalb weniger Minuten problemlos einzurichten, wer dies unterlasse, müsse sich nicht über eine illegale Nutzung wundern. Von dieser Argumentation gänzlich unbeeindruckt, wird die englische Polizei aber auch weiterhin auf die abschreckende Wirkung solcher medienwirksamer Verhaftungen setzen.
Urteilsverkündung am 11. September
Es wird spannend: Das seit langem erwartete Urteil zur Rundfunkgebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio, steht unmittelbar bevor. Die Klage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten richtet sich sowohl gegen die letzte Rundfunkgebührenfestsetzung als auch gegen die geplante Änderung der Prüfungskriterien der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Für Telemedicus Grund genug, die Hintergründe der Auseinandersetzung noch einmal zu vergegenwärtigen.
Artikel vollständig lesen