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Dieter Bohlen: Künstler, kein Experte

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Die Juroren-Arbeit bei „Deutschland sucht den Superstar“ von Dieter Bohlen und seinen Kollegen ist als künstlerische Tätigkeit zu bewerten, so das Kölner Sozialgericht (Az. S 23 KR 3 / 07). RTL muss daher für die Sendungen von 2002 bis 2006 nachträglich ca. 173.000 Euro an die Künstlersozialkasse (KSK) überweisen. Der Kölner Privatsender hatte gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der KSK geklagt, da es sich bei Bohlen und seinen Mitjuroren im konkreten Fall nicht um Künstler, sondern um „Experten“ handele. Für diese seien jedoch keine Abgaben zu entrichten. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht: Die Jury-Aktivitäten gingen weit über die reine Benotung von Gesangsleistungen hinaus. Artikel vollständig lesen

YouTube startet Portal mit deutschem Content

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Wie die SZ unter Berufung auf Unternehmenskreise berichtet, wird die Internetplattform YouTube bald auch in Deutschland ein eigenes Portal eröffnen. Nach langwierigen Verhandlungen sei man sich mit der Verwertungsgesellschaft GEMA über die Entgelte für Nutzungsrechte einig geworden. Mit von der Partie, so die SZ, sei das ZDF. In einem eigenen Fenster sollen Beiträge aus Sendungen wie „Frontal 21“ gezeigt werden. Zudem werde man mit Trailern auf kommende Programme hinweisen. Auch diesbezüglich seien die urheberrechtlichen Probleme mit der GEMA bereits geklärt, etwaige Ansprüche wie beispielsweise bei Trailermusiken seien schon für die Bereitstellung in der Mediathek abgegolten, erklärte ZDF-Sprecher Walter Kehr. Weitere Details sollen auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben werden.

Zum Beitrag auf Sueddeutsche.de Artikel vollständig lesen

Geplanter Bundestagskanal stößt auf rechtliche Schwierigkeiten

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Verfahren auf Lizenzerteilung ruht

Das Präsidium des Deutschen Bundestags beschäftigt sich derzeit mit dem Thema „Parlamentsfernsehen“. Nach Plänen von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sollen Bundestagsdebatten künftig live und für alle zugänglich über Satellit vom bundestagseigenen Parlamentsfernsehen übertragen werden. Ziel sei es, die Arbeit der Bundestagsabgeordneten in Zeiten der sich entwickelnden Medien- und Informationsgesellschaft transparenter zu gestalten. Rechtliche Bedenken bestehen jedoch auf Seiten der Landesmedienanstalten und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), da befürchtet wird, dass ein staatliches Parlamentsfernsehen gegen das Gebot der Staatsferne im Rundfunk verstoßen könne.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits im vergangenen Jahr bei der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) einen Antrag auf Zulassung des bundesweiten Fernsehprogramms „Parlamentsfernsehen“ gestellt und die Lizenz für die unverschlüsselte Verbreitung über Satellit und Kabel beantragt. Das Verfahren auf Lizenzerteilung ruht jedoch derzeit auf Wunsch der DLM, so epd-medien. Die Landesmedienanstalten hätten Bedenken hinsichtlich der Frage der Staatsferne eines solchen Kanals. Zudem müsse geklärt werden, ob der Kanal durch den Auftrag der Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments gedeckt sei.
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USA: Drehbuchautoren treten in Streik

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Die Writers Guild of America, Vereinigung der amerikanischen TV- und Hollywoodautoren, befindet sich seit Montag im Streik. Die Autoren fordern einen fairen Anteil an den Einnahmen aus DVD-Verkäufen und dem Internetgeschäft. Bisher erhalten sie einen verschwindend geringen Anteil der Umsätze, ein Berechnungsmodell noch aus Zeiten der Videokassette.

Jeder weiß, was eine DVD kostet und ein Autor bekommt vier bis fünf Cent je verkaufter DVD. Wir verlangen acht, und das wird als himmelschreiend verurteilt.

beklagte Drehbuch-Autor Bryce Zabel, ehemaliger CNN-Korrespondent und Vorsitzender der Academy of Television Arts and Sciences. Die Drehbuchschreiber argumentieren, dass sie seinerzeit Zurückhaltung geübt hätten, um die kriselnde Branche nicht zusätzlich zu belasten, fordern nun aber einen gerechten Anteil an den Milliardenerlösen der Branche. Zuletzt traten die Autoren 1988 in einen fünfmonatigen Streik, dieser kostete die Medienindustrie ca. 500 Mio. Dollar. Die Produzenten haben aber diesmal vorgesorgt und viele Serien-Skripte und Film-Drehbücher auf Vorrat schreiben lassen.

Zur Meldung von Heise Online.

Zur Meldung von Welt Online.

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Call-In-Shows: Schradin-Beleidigung hat Nachspiel

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Vor kurzem sorgte der Neun-Live-Moderator Max Schradin für einen Skandal, indem er den Moderator eines anderen Gewinnspielanbieters vor laufender Kamera als „blonden Pädophilen“ betitelte. Nach Informationen der SZ hat die für Neun Live zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) jetzt eine Stellungnahme zu dem Vorfall eingefordert. Der Sender solle darlegen, was den Moderator zu seinem Ausfall getrieben hat. Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), wird dazu von der SZ wie folgt zitiert:

„Der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Rundfunkfreiheit deckt eine Menge Dinge ab, die uns nicht gefallen, die wir aber ertragen müssen.“

Dies beinhalte jedoch nicht die Diskriminierung einer anderen Person, so Schneider weiter. Man werde den Fall daher in die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) einbringen, die u.a. für die Einhaltung der Programmgrundsätze sowie für Fragen der Programmqualität zuständig ist. Konsequenzen seien aber noch nicht abzusehen, so ein Sprecher der BLM. Die SZ schätzt den weiteren Verfahrensweg aber wohl realistisch ein:

Die Medienwächter (…) könnten dem Quizkanal wegen Schradins Ausfällen im äußersten Fall eine Beschwerde übermitteln, die der Sender dann veröffentlichen muss. Die große Zahl der Anrufer dürfte das jedoch nicht beeinträchtigen.

Zur Meldung der Süddeutschen Zeitung Artikel vollständig lesen

EU-Kommission untersagt DVB-T-Förderung in NRW

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LfM erwägt Klage

Die Europäische Kommission hat die geplante finanzielle Förderung privater Rundfunkanbieter zum Zwecke der Verbreitung ihrer Programme über den DVB-T-Standard untersagt. Eine Prüfung ergab, dass die für Nordrhein-Westfalen geplanten Fördergelder nicht mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags in Einklang steht.
In Nordrhein-Westfalen wurde das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) im Mai 2004 eingeführt. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien (LfM) wollte den auf der DVB-T-Plattform vertretenen privaten Rundfunkanbietern Fördermittel zur Deckung eines Teils der Übertragungsentgelte gewähren, die sie an den Betreiber des DVB-T-Netzes zahlen. Wie die Kommission mitteilte, sei die geplante Förderung einer in Berlin-Brandenburg gewährten Beihilfe sehr ähnlich gewesen, die ebenfalls als mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar erklärt wurde. In dieser Entscheidung habe die Kommission aufgezeigt, wie die Digitalisierung staatlich gefördert werden könnte. NRW habe sein ursprüngliches Vorhaben nicht diesen neuen Gegebenheiten angepasst. Artikel vollständig lesen

Jugendmedienschutz: „Niedrig und Kuhnt“ beanstandet

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Die für Sat. 1 zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat eine Folge der Sendung „Niedrig und Kuhnt“ beanstandet, so ein Bericht der Netzeitung. In der Einleitung zu einer im vergangenen Juni ausgestrahlten Folge der Polizeiserie sei die rituelle Ermordung einer Frau durch mehrere vermummte Gestalten angedeutet worden. Da die pseudodokumentarische (sog. „scripted reality“) Kripo-Serie im Vorabendprogramm zu sehen war, hätte Sat. 1 jüngere Zuschauer bis zwölf Jahre berücksichtigen müssen. Wie in der Netzeitung weiter zu lesen ist, sei in der beanstandeten Szene mit dramaturgischen Mitteln eine „zusätzliche Unterstreichung der Drastik“ erfolgt. Aufgrund der „massiven Bedrohungssituation“ und der dramaturgischen Aufbereitung sei das Ängstigungspotential für jüngere Zuschauer als hoch einzuschätzen. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) habe die Sendung daher als Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gewertet, mit der Folge, dass die beanstandete Folge künftig nur noch in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr ausgestrahlt werden darf. Weitere Sanktionen wurden jedoch nicht verhängt.

Zum Artikel in der Netzeitung.

Stefan Niggemeier zu den „scripted reality“-Formaten. Artikel vollständig lesen

Set-Top-Boxen: RTL II wird diskriminiert

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Die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) der Landesmedienanstalten hat beim Set-Top-Boxen-Hersteller TechniSat einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot festgestellt. Mit einem Software-Update hatte TechniSat das Programm des Senders RTL II in der Senderliste seiner digitalen Satellitenboxen von Platz 6 auf Platz 23 verschoben. Ersetzt wurde es durch einen von TechniSat selbst produzierten Mediendienst. Nach Ansicht der GSDZ ergäben sich für RTL II dadurch erhebliche Nachteile bei der Auffindbarkeit des Programms. Besondere Relevanz erhalte der Fall dadurch, dass TechniSat im Bereich der digitalen Satellitenboxen in Deutschland einen Marktanteil von deutlich mehr als einem Drittel hält. Artikel vollständig lesen

Preiserhöhungen: Unitymedia abgemahnt

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Die Verbraucherzentrale NRW hält eine vom Kabelanbieter Unitymedia angekündigte Preiserhöhung für unwirksam und hat das Unternehmen abgemahnt. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die Preiserhöhung nicht hinreichend deutlich mitgeteilt wurde. Unitymedia versorgt mit seinem Kabelnetz derzeit ca. fünf Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Artikel vollständig lesen

China: Französischer Konzern wegen Patentverletzung verurteilt

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Verkehrte Welt: Ein chinesisches Gericht hat das französische Unternehmen Schneider Electric wegen einer Patentverletzung zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 30,5 Millionen Euro verurteilt. Dabei handelt es sich nach Informationen von Heise Online um die bislang höchste Summe, die chinesische Richter in einer Auseinandersetzung um Immaterialgüterrechte verhängt haben.
Bemerkenswert, so der Spiegel, sei allerdings, dass das Gericht die Rekordsumme ausgerechnet in einem der seltenen Streitigkeiten verhängt habe, in dem ein ausländisches Unternehmen auf der Anklagebank saß. Die überwiegende Mehrzahl der Klagen wegen Diebstahls von geistigem Eigentum richte sich gegen chinesische Firmen und das verhängte Strafmaß habe in diesen Fällen eher symbolischen Umfang.
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