Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar war 2008 ein ganz „außergewöhnliches Jahr“ für den Datenschutz. Im Deutschlandfunk äußert er sich ausführlich zu den zurückliegenden Skandalen um illegalen Datenhandel und die noch anstehenden Gesetzesänderungen. Dabei spricht er sich für ein modernisiertes Datenschutzrecht aus, „das viel einfacher ist, das besser und klarer strukturiert ist, das auch technologischen Entwicklungen und Risiken noch stärker Rechnung trägt als das Datenschutzrecht, das ja aus dem letzten Jahrhundert im wesentlichen stammt“. Weitere Themen sind die elektronische Gesundheitskarte sowie die Verankerung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz. Außerdem erläutert Peter Schaar seine verfassungsrechtlichen Zweifel an dem erst jüngst verabschiedeten neuen BKA-Gesetz:
Ich würde mal auf der Grundlage dessen, was das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe bisher entschieden hat, durchaus die Erwartung haben, dass von dort auch noch mal eine Eingrenzung bekommt. Aber es bleibt ja auch außerhalb des verfassungsrechtlichen Problems eine generelle Fragestellung: Muss der Gesetzgeber tatsächlich immer bis an die Grenze, vielleicht sogar darüber hinaus gehen dessen, was die Verfassung noch gerade so erlaubt. (…) Das heißt, die Frage der politischen Verantwortung kann man nicht nach Karlsruhe, nicht an das Bundesverfassungsgericht delegieren, sondern das ist eine Verantwortung von Regierung und Parlament. Und da denke ich, muss einfach mal ein Umdenken stattfinden dahingehend, dass man sagt: Manches, was vielleicht zulässig sein mag, machen wir eben auch nicht, weil uns das doch zu weit geht, was den Eingriff in die Privatsphäre anbelangt.
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Gestern haben sich der BITKOM und die VG Wort sowie die VG Bild-Kunst auf die Höhe von Geräteabgaben geeinigt. Diese Gebühr wird auf Geräte erhoben, die (auch) zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken benutzt werden (§ 54 UrhG). Sie dient der Vergütung legaler Privatkopien und kommt über die Verwertungsgesellschaften den Künstlern zu gute. Seit der Urheberrechtsnovelle vom 1. Januar 2008 wird ihre Höhe nicht mehr von einem Gesetz bestimmt. Jetzt sollen sich die Verwertungsgesellschaften mit den Verbänden auf eine „angemessene“ Vergütung einigen (§ 13a UrhWahrnG). Der nun abgeschlossene „Gesamtvertrag Reprographie“ ist ein Kompromiss – aus Sicht des BITKOM einer „mit Bauchschmerzen“. Je nach Gerätetyp wird die Abgabe rückwirkend zum 1. Januar entweder erhöht oder gesenkt. Artikel vollständig lesen
Gestern hat das Bundeskabinett eine Novelle des Datenschutzrechts beschlossen. Anlass für die Neuregelungen sind die jüngsten Skandale um die illegale Verwendung und Weitergabe von Kundendaten in der Privatwirtschaft. Um solche Pannen künftig zu verhindern, sollen nun die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden. Dazu sieht die Kabinettvorlage Änderungen im BDSG, im TMG und im TKG sowie die Einführung eines neuen Datenschutzauditgesetzes (DSAG) vor. Artikel vollständig lesen
„So long, it was so long ago… But I’ve still got the Blues for you.“ Und auf diese Liedzeilen folgt in unserer Vorstellung das berühmte Gitarren-Solo von Gary Moore (hier bei last.fm zu hören). Das LG München I hat am 3. November entschieden, dass genau dieses Solo ein Plagiat ist (Az. 21 O 23120/00). Eigentlicher Urheber ist der deutsche Musiker Jürgen Winter von der Band Jud’s Gallery. Dieser machte vor Gericht geltend, er habe das Stück (mit dem Titel „Nordrach“) bereits 1974 komponiert. Gary Moore hat seinen Hit erst im Jahr 1990 veröffentlicht.
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat eine Änderung des Telemdiengesetzes (TMG) vorgeschlagen; heute Nacht wird das Parlament über den Entwurf beraten. Mit der Novelle sollen insbesondere strittige Haftungsfragen im Internet ausdrücklich geregelt werden. Das TMG ist Anfang 2007 beschlossen worden und gilt seit dem 1. März 2007. Schon bei der Verabschiedung war klar, dass das Gesetz Lücken enthält, die bald geschlossen werden müssen. Das ist bisher nicht geschehen. Der Bundestag hat entsprechende Anträge von FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und der Linken im Mai dieses Jahres abgelehnt. Nun startet die FDP einen neuen Versuch. Artikel vollständig lesen
Noch vor wenigen Wochen wurden sie von Schäuble als „Unfug“ abgelehnt, nun sollen sie doch von der Bundespolizei getestet werden: Die Rede ist von den sog. „Nackt-Scannern“. Die EU-Kommission möchte diese Geräte an Flughäfen einsetzen; sie durchleuchten Personen mittels Terrahertz-Strahlen bis unter die Kleidung. Dadurch werden nicht nur versteckte Gegenstände sondern auch Körperkonturen sichtbar. Das Deutschlandradio hat Prof. Spiros Simitis von der Universität Frankfurt zum Einsatz solcher Scanner interviewt. In dem Beitrag erklärt er u.a., worin genau die Grundrechtsverletzung dabei liegt:
Was gegen die Menschwürde verstößt, ist, dass ein Bild von Ihnen produziert wird, das mit Ihrem Aussehen, mit Ihrer Person nicht mehr vereinbar ist und dass man dieses Bild immer wieder produziert, ohne Sie vorher gefragt zu haben und ohne Ihnen die Möglichkeit zu geben, etwas dagegen zu sagen.
Ansonsten kann der Datenschutzexperte die Aufregung um solche Apparate nicht verstehen. Schließlich seien wir schon alle dadurch „nackt“, dass es kaum Daten über uns gebe, die nicht gesammelt werden. Damit seien sie nur Teil eines Prozesses, den man ingesamt nicht hinnehemen dürfe.
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Ein Kommentar von Christiane Müller.
Bereits am Freitag berichtete Heise Online vom Aus für Jörg Tauss: Die Spitze der SPD-Fraktion hatte entschieden, dem Sprecher für Medien, Bildung und Forschung das Thema Datenschutz und Informationsfreiheit zu entziehen. Der Abgeordnete gilt als langjähriger Experte und Verfechter des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Ersetzt wird er von Michael Bürsch – einem absoluten No-Name auf diesem Gebiet. Eine offizielle Stellungnahme von Tauss liegt zurzeit noch nicht vor. Artikel vollständig lesen
+++ BGH entscheidet über Sampling
+++ 3. nationaler IT-Gipfel in Darmstadt
+++ WDR plant Kompetenzzentrum für 3-Stufen-Test
+++ OLG Hamm bejaht virtuelles Hausrecht
+++ Europaparlament kritisiert PNR-Speicherung
+++ VG Braunschweig befreit Verein von Rundfunkgebühr
+++ BKA-Gesetz findet keine Mehrheit im Bundesrat
+++ Deutsche Wikipedia wieder erreichbar
+++ Europas digitale Bibliothek „Europeana“ online
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Heute Abend hat der Deutsche Bundestag eine gravierende Entscheidung getroffen: Mit der Verabschiedung des neuen heftig um- und bekämpften BKA-Gesetzes wurden gleich mehrere Prinzipien der deutschen Verfassung strapaziert, wenn nicht sogar gänzlich missachtet. Die Neuregelung beauftragt die Kriminalpolizei des Bundes jetzt auch mit der „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (§ 4a BKAG). Dazu werden ihr neue Befugnisse erteilt; erstmalig darf sie nun auch schon im Vorfeld von Straftaten ermitteln – eine konkrete Gefahr oder ein Tatverdacht sind für die Überwachungstätigkeiten nicht mehr erforderlich. Damit wird die lange gepflegte Trennung von (präventiv operierenden) Geheimdiensten und der Polizei als Strafverfolgungsbehörde aufgeweicht; dieses Trennungsgebot gilt als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG). Artikel vollständig lesen
In einem heute veröffentlichten Beschluss (1 BvR 256/08) vom 28. Oktober hat der 1. Senat des BVerfG die Vorratsdatenspeicherung erneut eingeschränkt: Zum einen hat es seine einstweilige Anordnung vom 11. März 2008 verlängert: Auch in den nächsten 6 Monaten dürfen Strafverfolgungsbehörden nur unter eingeschränkten Bedingungen auf die gespeicherten Daten zugreifen. Darüber hinaus haben die Karlsruher Richter weitere Vorraussetzungen für derartige Zugriffe normiert. Sie sind voerst nur noch in besonders schweren Fällen erlaubt. Der einstweiligen Anordnung gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde so zum Teil stattgegeben; den Antrag hatten die Bevollmächtigten der sog. „Massen-Verfassungsbeschwerde“ gestellt. Artikel vollständig lesen