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Dieter Gorny über das UrhG: Respekt statt Umsonst-Kultur

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„Vom Kopieren können Künstler aber nicht leben.“ mahnt Dieter Gorny, der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Musikindustrie, auf iRights.info. In dem Interview geht er hart mit der mangelnden Bereitschaft in der Gesellschaft, für Musik zu bezahlen, ins Gericht:

„In einem […] Gespräch sagte mir jemand: „Wenn ich Künstler richtig toll find, dann kauf ich deren Sachen, dann helfe ich denen.“ Dieses Gefühl, diesen Respekt, müssen wir wieder im Bewusstsein der Menschen verankern. Die Umsonst-Kultur führt sonst dazu, dass wir uns am Ende eines sehr wesentlichen kulturellen Guts berauben, weil Musik nicht mehr verkaufbar ist und sich viele Künstler auf andere Dinge konzentrieren müssen, um überleben zu können.“

Deshalb fordert Gorny eine neue „Respekts-Debatte“. Aber auch die gesetzlichen Regelungen müssten angepasst werden. Er kritisiert insbesondere die letzte Urheberrechtsnovelle (den sog. „Zweiten Korb“), weil die Normen zur Privatkopie den technologischen Entwicklungen „hinterherhinkten“. Ein starkes Urheberrecht nütze dabei nicht nur der Musikindustrie als solcher. Vielmehr bilde es die Grundlage aller „Creative Industries“ – und die sieht Gorny als einen der wichtigsten Leitmärkte der Zukunft.

Zum sehr lesenswerten Interview bei iRights.info.
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Eigentum vs. Urheberrecht: Aufsatz zur Werkvernichtung

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Auf IP-Notiz.de ist eine interessante „Expertennotiz“ von Christian Steudtner zum Thema Werkvernichtung zu lesen. Seit dem Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1912 im Falle des Kunstwerks „Felseneiland mit Sirenen“ bejaht die Rechtsprechung ein Werkvernichtungsrecht des Eigentümers. Anlässlich des Falles zum Berliner Hauptbahnhof möchte der Autor in dem Artikel klären, ob sich aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ein „Vernichtungsverbotsrecht“ des Werkurhebers ableiten lässt. Dabei beschäftigt er sich eingehend mit der Auslegung der Urheberrechte und der Bedeutung des Entstellungsverbotes in § 14 UrhG:

„Das Problem der Werkvernichtung betrifft – systematisch betrachtet – nur einen kleinen Ausschnitt im Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts. Dennoch weist es in geradezu exemplarischer Weise klassische juristische Fragstellungen auf, sowohl was die Auslegung vorhandener Begriffe mittels der juristischen Methodenlehre als auch Überlegungen zu den Grundlagen des Urheberpersönlichkeitsrechts angeht.“

Zum Artikel bei IP-Notiz.
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Romy-Schneider-Roman: Widerspruch gegen Schwärzungen

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Genau zu Beginn der diesjährigen Frankfurter Buchmesse Mitte Oktober wurde gegen den Verlag Blumenbar eine einstweilige Verfügung erwirkt: Das Landgericht Frankfurt hatte die Verbreitung der ursprünglichen Fassung des Romans „Ende einer Nacht“ von Olaf Kraemer untersagt. Nun will der Verlag Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss einlegen. Bisher wird das Buch nur mit geschwärzten Passagen und dem Aufkleber „Collector’s Edition. Einstweilige Verfügung: 152 Wörter weniger“ verkauft. Artikel vollständig lesen

Präsident des Bundeskartellamts zu Gast in Münster

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Dr. Bernhard Heitzer, Bildquelle: BKartA Am Dienstag, den 11. November, wird der Präsident des Bundeskartellamts Dr. Bernhard Heitzer zu Gast an der Universität Münster sein. Dort wird er zum Thema „Der Schutz des Wettbewerbs – Aufgabe des Staates und Rolle des Bundeskartellamts“ sprechen. Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet im Rahmen der Reihe „Münsterische Gespräche zum öffentlichen Recht“ statt; die Veranstalter laden alle Interessierten herzlich ein. Beginn ist um 20 Uhr 18 Uhr im Hörsaal J3 des Juridicums.

Zur Meldung bei der Universität Münster.

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Kulturrat: Dossier zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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Der Deutsche Kulturrat hat eine Aufsatzsammlung mit dem Titel „Mission Impossible: Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“ veröffentlicht. Die Beiträge befassen sich auf insgesamt 40 Seiten mit Themen aus den Bereichen Geschichte, Europa, Herausforderung Digitalisierung, Kulturelle Bedeutung und Zukunftsvisionen. Zu den Autoren zählen u.a. die EU-Kommissare Neelie Kroes und Viviane Reding, Professoren wie Hubertus Gersdorf und Dieter Dörr sowie die (ehemaligen) Intendanten Fritz Pleitgen, Fritz Raff und Monika Piel.

Im Vorwort von Olaf Zimmermann, dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, heißt es:

„Ich hoffe, dass dieses Dossier ebenso wie sein Vorgänger das Dossier „Verwertungsgesellschaften“ aus dem November/ Dezember 2007 einen Beitrag dazu leistet, Vorurteile beiseite zu räumen und die sachliche Diskussion zu beflügeln. Schön wäre es, wenn die Mission Impossible des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bald durch die Mission Future abgelöst würde. Mit diesem Dossier wollen wir unseren bescheidenen Beitrag dazu leisten, denn gerade der Kulturbereich kann auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verzichten.“

Zum kostenlosen Download des Dossiers.
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Urheberrecht: Intranet-Regelung geht in die Verlängerung

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Erneut steht eine Änderung des UrhG an. Diesmal geht es um den § 52a UrhG („Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“), der (gemäß § 137k UrhG) nur noch bis zum 31. Dezember 2008 gilt. Politiker und Interessenvertreter diskutieren nun darüber, ob man die Norm ersatzlos auslaufen lässt – oder ihr auch nach dem Ablauf des Moratoriums wieder Geltung verschafft. Die Regelung ist eine Urheberrechtsschranke, die die Befugnisse von Rechteinhabern zugunsten von Bildungseinrichtungen einschränkt: So dürfen zum Beispiel Hochschulen geschützte Texte einem abgegrenzten Personenkreis öffentlich zugänglich machen. Damit wird insbesondere das Einstellen in ein Intranet erlaubt. Artikel vollständig lesen

Längere Schutzfristen: Schlecht für Kunst und Konsumenten

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In der Samstagsausgabe der Süddeutschen Zeitung wird Martin Kretschmer zu seinem Protest gegen verlängerte Schutzfristen für ausübende Künstler interviewt. Bereits Mitte Juni hatte sich der Professor der Universität Bournemouth zusammen mit anderen namhaften Urheberrechtsexperten in einem Brief an den Präsidenten der Europäischen Kommission gewandt; darin kritisieren sie den Vorschlag des Binnenmarktkommissars McCreevy, den Urheberrechtsschutz von 50 auf 95 Jahre auszudehnen. Nach Ansicht Kretschmers würde eine solche Verlängerung ausschließlich der Musikindustrie, nicht aber den Künstlern selbst zugute kommen. Seine Studie zum Einkommen von Autoren zeige nämlich, dass…

„[…] das Einkommen von Kreativen nicht vom Schutz abhängt, den das Urheberrecht gewährt, sondern in erster Linie von ihren Verträgen mit Verwertern, also Verlagen, Musikfirmen und anderen. […] Wenn eine Schutzfrist übertragbar ist, profitieren davon in erster Linie die Verwerter, nicht die Musiker, weil ja die Verwerter den verlängerten Schutz genießen. Kann man Rechte direkt übertragen, landen sie dort, wo die Verhandlungsmacht sitzt.“

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Streit um pan-europäische Musiklizenzen

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Erneut hat die CELAS, der Zusammenschluss der britischen Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS sowie der deutschen GEMA, europaweite Musiklizenzen vergeben. Das Online-Musikportal roccatune kann nun seinen Nutzern in ganz Europa das Repertoire des Labels EMI via On-Demand-Streaming anbieten.

Das würden auch andere Verwertungsgesellschaften gerne tun. Aber als die niederländische Buma grenzüberschreitende Nutzungsrechte für das Weltrepertoire an einen Online-Musikdienst vergeben hatte, wurde sie just von PRS und der GEMA verklagt. Beide Verwertungsgesellschaften machten in jeweils getrennten Prozessen geltend, die Buma sei zu diesem Schritt nicht berechtigt gewesen. Diese Ereignisse zeigen, wie umstritten die grenzüberschreitenden Lizenzen sind. Und das hat mit dem bisherigen System der kollektiven Rechtewahrnehmung zu tun – das es so womöglich bald nicht mehr geben wird. Artikel vollständig lesen

Preisbindung für E-Books: Schlafende Hunde wecken?

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Auch E-Books unterliegen der Buchpreisbindung – das behauptet zumindest der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einer aktuellen Stellungnahme. Die Buchpreisbindung ist in Deutschland im Buchpreisbindungsgesetz festgeschrieben. Danach müssen die Verlage für jedes Buch einen Preis festsetzen, die Buchhändler sind verpflichtet, diesen einzuhalten. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG sind…

Bücher im Sinne dieses Gesetzes […] auch Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […].

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Wochenrückblick: Telekom-Paket, RapidShare, Wahlcomputer

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+++ EU-Parlament stimmt über Telekom-Paket ab

+++ VG Berlin: Vorratsdatenspeicherung eventuell verfassungswidrig

+++ OLG Hamburg: Urteil zu RapidShare

+++ Gerichtsentscheidung zum neuen Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

+++ Verfassungsbeschwerde gegen bayerische Online-Durchsuchung

+++ Datentransferabkommen mit den USA veröffentlicht

+++ Bundeskanzlerin: Fusionen von Zeitungsverlagen erleichtern

+++ BVerfG kündigt Verhandlung über Wahlcomputer an Artikel vollständig lesen