Zukünftig sollen die deutschen Internetprovider dafür sorgen, dass auf den Bildschirmen ihrer Kunden keine kinderpornographischen Webseiten mehr aufflimmern (Telemedicus berichtete). Um das zu erreichen möchte Familienministerin von der Leyen die Diensteanbieter zunächst vertraglich verpflichten; eine entsprechende gesetzliche Regelung im TMG soll folgen. Die Provider müssen dann Seiten blockieren, die ihnen das BKA in einer täglich aktualisierten Sperrliste zuschickt. Obwohl das Thema Kinderpornographie ein sensibles Thema ist, wird der Vorschlag von vielen Seiten kritsiert. Nun hat Netzpolitik.org ein Gutachten des Wisschenschaftlichen Dienstes für den Bundestag veröffentlicht. Das Papier erörtert, inwiefern solche Sperrverfügungen möglich, rechtlich zulässig und sinnvoll sind. Artikel vollständig lesen
Am 12. März soll das EU-Parlament über den sog. Medina-Report abstimmen. In diesem Papier unterbreiten die Abgeordneten der Kommission und dem Rat ihre Vorschläge für eine „Harmonisierung des Urheberrechts“. Der aktuelle Entwurf fordert u.a. die Einführung von Internet-Sperrungen und Filtersystemen. Das kommt bekannt vor? Zurecht. Denn diese Maßnahmen waren bereits Bestandteil des „Telekom-Pakets“; hier hatten die Parlamentarier das französische Modell jedoch abgelehnt. Es sieht vor, denjenigen den Internet-Anschluss sperren zu lassen, die wiederholt Urheberrechte im Netz verletzen. Nun steht das Konzept doch wieder zur Debatte. Artikel vollständig lesen
Raubkopierer und Filesharer lehren der Musikindustrie das Fürchten. Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass mit den traditionellen Vertriebswegen bald kein Geld mehr zu verdienen ist. Das wollen die Labels nicht hinnehmen. Ihre Reaktionen schwanken von „Alles verbieten!“ (Internetsperren) bis zum resignierten „Alles erlauben!“ (Kulturflatrate). Der Versuch letzteres in Großbritannien durchzusetzen, ist letzte Woche gescheitert. Mit den unterschiedlichen „Optionen zu überleben“ hat sich das KoopTech-Blog beschäftigt: Artikel vollständig lesen
Eigentlich heißt die heutige Sendung im Deutschlandfunk „Auf der dunklen Seite der Macht – Suchmaschinen im Internet“. Doch um Suchmaschinen geht es gar nicht: Thema des Kulturgespräches um 19.15 Uhr ist allein Google. Und das verweist auch schon auf das Problem, nämlich die Monopolstellung des Unternehmens. Eingeladen ist u.a. auch der Autor Gerald Reischl („Die Google-Falle“).
„Alles, was die US-amerikanische Internetfirma anbietet, wird ein Erfolg: Google Earth, Google Maps. Google Books, Google Mail, Google Health, Picasa – kurzum, Google hat sich zu einer Weltmacht im Internet entwickelt. (…) Doch es gibt auch Kritiker. Sie warnen vor einer schier ungezügelten Gier nach Daten und kritisieren, dass Wissen, das es nicht bei Google zu finden gibt, nichts mehr zählt. Und sie warnen außerdem vor der Wirtschaftsmacht, die Google besitzt. (…) Google beeinflusst die Weltwirtschaft, auch durch die Vorherrschaft bei der Online-Werbung. Darf eine einzelne Firma so mächtig sein? Strebt Google gar nach einer „Weltherrschaft“, wie Kritiker meinen?“
Zur Sendung beim Deutschlandfunk.
Zum MP3-Stream vom Deutschlandfunk (alternativ: Flash, WMP, OGG). Artikel vollständig lesen
Heute findet vor dem LG Frankfurt die erste mündliche Verhandlung um den Romy-Schneider-Roman „Ende einer Nacht“ statt. Ende Oktober kassierte der Verlag Blumenbar eine einstweilige Verfügung und durfte das Buch nur noch mit geschwärzten Passagen vertreiben.
Geklagt hatte der dritte Ehemann von Romy Schneiders verstorbener Mutter, Magda Schneider. Er warf dem Autor Olaf Kraemer vor, die Darstellungen seiner Frau entsprächen nicht der Wahrheit und verletzten damit ihr Persönlichkeitsrecht. In den beanstandeten Abschnitten wurde Magda Schneider als Hitler-Sympathisantin dargestellt. Der Verlag hält die Schwärzungen für ungerechtfertigt. Artikel vollständig lesen
Wenn ein „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ die Lage von Autoren verschlechtert statt verbessert, dann ist da irgendwas faul. Ilja Braun von irights.info weiß auch, was das ist. Er hat sich in einem Dossier mit der Gesetzgebungsgeschichte des neuen § 63a UrhG beschäftigt. Artikel vollständig lesen
Seit ihrem Start ist die Google Buchsuche Inhabern von Urheberrechten ein Dorn im Auge: Nun wollen deutsche Autoren und Verlage geschlossen gegen die digitale Datenbank vorgehen. Für die „Book Search“ hat Google über 7 Millionen Bücher eingescannt. Nutzer können diese Dokumente via Volltextsuche durchstöbern; bei Treffern werden ihnen kleine Ausschnitte aus den Büchern („snippets“) angezeigt. All dies geschieht bisher ohne Zustimmung der Urheber. Eine Sammelklage („class action“) der amerikanische Autorengewerkschaft Authors Guild endete im Oktober 2008 mit einem Kompromiss. Der ist grundsätzlich für alle Rechteinhaber verbindlich ist – auch für diejenigen, die am Prozess gar nicht beteiligt waren. Artikel vollständig lesen
Das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte (MPIWG) setzt sich dafür ein, historisches Bildmaterial frei zugänglich zu machen. Zusammen mit Wissenschaftlern und Kuratoren wurde Anfang Januar eine Empfehlung für „Best Practices for Access to Images“ veröffentlicht. Bisher ist es für Forscher sehr schwierig und kostspielig, digitale Bildbestände für ihre Projekte und Veröffentlichungen zu nutzen. Häufig lassen Museen und Bibliotheken ihre Digitalisierungen von kommerziellen Bildarchiven verwerten. Und das obwohl die Urheberrechte für die meisten Werke wie Gemälde oder Handschriften schon längst abgelaufen sind. Artikel vollständig lesen
Das EU-Parlament hat es vorerst abgelehnt: Das „Three strikes and you’re out“-Modell sieht vor, den Internetzugang von Nutzern zu sperren, denen Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen werden können. Nun hat auch das Bundesjustizministerium zu einem Treffen eingeladen, um eine Umsetzung in Deutschland zu diskutieren. Auf jetzt.de sind zwei Interviews zu dem Thema veröffentlicht. Eines mit Stefan Michalk (Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie) und eines mit Markus Beckedahl von Netzpolitik.org. Die Einschätzungen, inwiefern das Mittel sinnvoll ist, gehen dabei weit auseinander. Insbesondere bei der Frage, ob damit verbundene Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sind, ist man anderer Meinung: Beckedahl sieht in Internetsperrungen eine bedenkliche Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit. Michalk beurteilt das anders:
„Wir haben da in Deutschland eine extrem hohe Sensibilität beim Thema Datenschutz, das ist richtig. Und durch die jüngsten Skandale ist das sicher nicht weniger geworden. Dennoch muss man sagen: Das Grundrecht auf Eigentum ist ein gleichwertiges Grundrecht mit dem auf Datenschutz. Man muss einen Ausgleich dieser Interessen finden und das kann nicht immer nur zu Lasten der Rechte-Inhaber gehen.“
„Warnen statt Klagen: Die Musikindustrie ändert ihre Strategie in Sachen Internet-Piraterie“.
„Du darfst nicht mehr surfen. Markus Beckedahl über die Three Strikes and you’re out-Strategie“. Artikel vollständig lesen
Bereits am 21. November hat das LG Potsdam über die Klage der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ gegen die Veröffentlichung diverser Fotos entschieden; sie wurden ohne Erlaubnis auf ihren Grundstücken aufgenommen. Nun sind auch die Entscheidungsgründe veröffentlicht. In den insgesamt drei Urteilen stärkt das Gericht das Eigentumsrecht der Stiftung an ihren Schloss- und Parkanlagen; dieses umfasst auch die Befugnis, Fotografien zu gewerblichen Zwecken zu untersagen. Die Stiftung kann nun von einer Fotoagentur und einem Verlag Schadensersatz sowie Unterlassung verlangen; zusätzlich haftet ein Internet-Bildportal (zumindest auch) als Störer. Artikel vollständig lesen