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Video: Cory Doctorow über die Chancen von Creative Commons

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„Wenn du einem Kind sagst, das eine Harry-Potter-Seite erstellen will: Vorher musst du mit einem Anwalt von Warner reden. Das Kind wird entweder denken, du bis verrückt, oder dass du über jemand anderen redest.“

So fasst der Science-Fiction-Autor Cory Doctorow seine Kritik an dem geltenden Urheberrecht in einem Interview mit der ZEIT zusammen. Kreativität werde kontrolliert und sei oft nur durch Gesetzesverstöße möglich. Eine schwindende Akzeptanz von Künstlerrechten in der breiten Bevölkerung sei die Folge. Deswegen setzt sich Doctorow für die Creative-Commons-Bewegung ein. CC-Lizenzen normierten nicht nur einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Werken; viel wichtiger seien ihre Aussagen über „Ethik und Normen für das Teilen und Wiederbenutzen“. Die leuchten nach Ansicht des Schriftstellers jedem Internetnutzer ein. Und dieses Verständnis führe dazu, dass Urheberrechte wieder respektiert werden.

Zum Video bei ZEIT ONLINE. Artikel vollständig lesen

Neue CC-Lizenz „CC0“ – No Copyright?

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Die Organisation Creative Commons hat eine neue Lizenz vorgestellt (Telemedicus berichtete): Mit „CC0“ können Urheber ihre Schöpfungen kennzeichnen, wenn sie auf sämtliche Urheberrechte verzichten wollen. Die „Null“ steht dabei für „No Copyright“. Die Lizenz soll die Werke solchen gleichstellen, für die die Schutzfrist bereits abgelaufen ist und die deswegen gemeinfrei sind. Artikel vollständig lesen

Urheberrechtsschutz für Musterverträge und Fachinformationen

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„Unter welchen Voraussetzungen sind fachliche Inhalte einer anwaltlichen Website geschützt“? Mit dieser Frage beschäftigt sich RA Nennen in seinem Artikel „Contentklau unter Anwälten“. Entscheidend für die Frage, wann ein geschütztes „Werk“ iSd § 2 UrhG vorliegt, ist der Bewertungsmaßstab: Für „hohe Kunst“ wie literarische Werke genügt die sog. „kleine Münze“, d.h. schon ein geringer Grad an Individualität.

Ob diese Voraussetzungen auch für juristische Gebrauchstexte wie Musterverträge oder Pressemitteilungen ausreichen, beurteilen die Gerichte bisher nicht einheitlich. In dem Beitrag wird die unterschiedliche Rechtsprechung zusammengefasst und bewertet:

„Maßgeblich ist insoweit […] ein höchstrichterliches Urteil aus dem Jahre 2002 mit dem Titel „Technische Lieferbedingungen“. Danach kann die schöpferische Leistung nicht nur in der Art der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes liegen, sondern auch in der sprachlichen Vermittlung eines komplexen Sachverhalts. Ins Gewicht fallen daher […] auch Ausdrucksvermögen und Klarheit der sprachlichen Form. Ein deutliches Überragen alltäglicher sprachlicher Formgestaltung verlangt der BGH nicht (mehr). Soll heißen: Es gilt die „kleine Münze“. Ein plausibler Grund für eine Einschränkung des Urheberrechtsschutzes mittels höherer Anforderungen besteht nicht.“

Zum Artikel „Contentklau unter Anwälten“. Artikel vollständig lesen

Video: Open Access ist die einfachste Sache der Welt

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Open Access gab’s schon im 19. Jahrhundert? Das behauptet Dr. Sijbolt Noorda (Vorsitzender der Vereinigung der Universitäten der Niederlande). Bereits zur „Zeit des Papiers“ sei erkannt worden, dass es ein Recht auf Information gebe – so sind die öffentlichen Bibliotheken entstanden. In dem Video kommen auch andere Wissenschaftler zu Wort; alle setzen sich für mehr Open Access in der Wissenschaft ein. Es sei ein Paradoxon, dass gerade im Wege der Digitalisierung der Zugang zu Informationen wieder ein Thema wird: Schließlich ist es über das Internet so einfach wie nie zuvor, Wissen zu teilen. Enstanden ist ein schönes Plädyoer für die Idee des Open Access, die eigentlich „so natürlich wie das Atmen“ sein sollte.

Das Video gibt’s nach dem Klick. Artikel vollständig lesen

Neues TMG noch in dieser Legislaturperiode?

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Gestern fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Telemediengesetz statt. Die FDP hat bereits Ende letzten Jahres einen Entwurf für ein TMG-Änderungsgesetz vorgelegt (Telemedicus berichtete). Insbesondere die Haftungsregelungen im Internet sollen eindeutiger gefasst werden; für Suchmaschinen und Hyperlinks ist eine – zurzeit fehlende – ausdrückliche Regelung im Gesetz geplant. Nun wurden die Meinungen der betroffenen Interessenvertreter eingeholt. Der Vorschlag, Überwachungspflichten grundsätzlich auszuschließen, fand überwiegend Zustimmung. Damit wären viele Unsicherheiten für Provider beseitigt, die in den letzten Jahren durch eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung zur Haftung für fremde Inhalte entstanden sind. Artikel vollständig lesen

Mit Wikipedia-Artikeln Geld verdienen – dank der VG Wort?

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Freie Lizenzen wollen nicht so recht in unser bisheriges Urheberrechtssystem passen. Insbesondere bei der Rechtewahrnehmung sind viele Fragen noch nicht geklärt: Kann man auch solche Werke bei einer Verwertungsgesellschaft anmelden, die unter GPL oder Creative Commons lizenziert sind? Welche Regeln gelten dafür bei der GEMA und VG Wort? Wikipedia-Artikel werden ständig von vielen verschiedenen Autoren verändert und ergänzt – wie soll hier eine Ausschüttungspraxis aussehen? Antworten darauf gibt Mathias Schindler (Wikimedia Deutschland e.V.) in einem Interview auf dem KoopTech-Blog. Ein Aspekt dieses Themas dürfte in allernächster Zukunft sehr interessant werden; nämlich dann, wenn die VG Wort die Interessen ihrer Mitglieder – wie angekündigt – gesammelt in dem Google-Booksearch-Deal vertreten wird:

„[Die VG Wort] will darum entweder den Wahrnehmungsvertrag ändern oder behaupten, dass der bestehende Wahrnehmungsvertrag es erlaubt, im Namen der Autoren Google zu untersagen, die Werke in Google Booksearch zu lassen. In beiden Fällen wäre es mit dem Konzept von frei lizenzierten Werken unvereinbar. […] Meiner Ansicht nach braucht die VG Wort dazu noch mal das Okay des Urhebers. Und das darf keine Werke betreffen, die eine weitere Nutzung zulassen. Solange Google CC-lizenzierte Werke lizenzkonform nutzt, ist das ja kein Problem.“

Zum Interview bei KoopTech.

Wie wehrt man sich gegen Persönlichkeitsverletzungen auf Wikipedia? – Interview mit Mathias Schindler auf Telemedicus. Artikel vollständig lesen

BVerwG: Filmförderungsgesetz verfassungswidrig?

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Das Bundesverwaltungsgericht hält Teile des Filmförderungsgesetzes (FFG) für verfassungswidrig. Deswegen hat es die Regelungen zur Filmabgabe dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung (nach Art. 100 GG) vorgelegt. Das laufende Verfahren wird solange ausgesetzt, bis eine Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt. Artikel vollständig lesen

LG Frankfurt: „Ende einer Nacht“ bleibt geschwärzt

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Am Freitag hat das LG Frankfurt den Prozess um den Romy-Schneider-Roman „Ende einer Nacht“ entschieden (Telemedicus berichtete). In dem Urteil bestätigt es die einstweilige Verfügung vom Oktober 2008: Bisher durfte das Buch nur mit „152 Wörtern weniger“ vertrieben werden. Diesen Beschluss hatte der Ehemann von Romy Schneiders verstorbener Mutter erwirkt. Das Gericht stellt nun auch in der Hauptsache fest, dass die angegriffenen Passagen die (postmortalen) Persönlichkeitsrechte von Magda Schneider verletzen. Diese stellten sie als Sympathisantin Adolf Hitlers und des Nazi-Regimes dar. Artikel vollständig lesen

Video: Professor Hoeren auf und über YouTube

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YouTube und das Urheberrecht – das ist eine Verbindung, die zumindest „problematisch“ ist. Professor Hoeren von der Universität Münster hat zu diesem Thema anlässlich der Ausstellung „bookmarks – Wissenswelten von der Keilschrift bis YouTube“ in Hannover einen Vortrag gehalten. In knapp 45 Minuten erläutert er, ob und wann Up- und Downloader bei YouTube in fremde Urheberrechte eingreifen und in welchen Fällen sie sich auf Schranken wie die Zitat- oder Parodiefreiheit berufen können. Außerdem gibt er einen Crash-Kurs über die Foren- und Plattform-Haftung im Internet sowie die Problematik des „fliegenden Gerichtsstands“. Abschließend geht er auf die Zukunft des Urheberrechts ein: Welche Modelle könnten die Benutzung von YouTube legalisieren?

Das Video gibt’s nach dem Klick. Artikel vollständig lesen

Isle of Man: Mit einer „blanket license“ gegen Musikpiraten?

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Musik-Piraterie im Internet ärgert die Plattenindustrie, ist aber nur schwer zu bekämpfen. Deswegen wird zurzeit in mehreren europäischen Ländern die „Kulturflatrate“ diskutiert. Damit könnten Songs und Filme gegen ein monatliches Entgelt ganz legal heruntergeladen werden. Nach den gescheiterten Versuchen in England und Frankreich, könnte sich das Modell jetzt auf der Isle of Man durchsetzen. Die New York Times berichtet von dem Stand der Verhandlungen mit den Labels; der Vorstoß soll insbesondere dazu dienen, illegalem Filesharing den Boden zu entziehen:

„The island, a rainy outpost in the Irish Sea, is promoting an offbeat remedy for digital piracy, which the music labels blame for billions of dollars in lost sales. Instead of fighting file-sharing, the local government wants to embrace it — and it is trying to enlist a skeptical music industry’s help. […] New services offering “free” music, bundled into the cost of a broadband subscription or financed by advertising, are proliferating. “On the drawing board, these are very virtuous models, but it’s all about getting the right implementation,” said Michael Nash, executive vice president for digital strategy and business development at Warner Music. “You don’t want to completely displace all your existing consumers and end up with a lower-value model.”“

Zum Artikel bei der New York Times.

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