Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hat mit einer Aktion die Löschung von bereits 60 Kinderpornographie-Webseiten bewirkt. Die angeschriebenen Provider reagierten schon innerhalb von zwölf Stunden. Via E-mail wurden Diensteanbieter aus aller Welt darauf aufmerksam gemacht, dass Internetseiten ihrer Kunden auf den Sperrlisten verschiedener europäischer Länder geführt werden. Beinahe drei Viertel von ihnen haben reagiert und das angemahnte Material auf ihren Servern kontrolliert. In vielen Fällen entdeckten die Provider aber auch legale Inhalte, die wohl zu Unrecht auf den Listen gelandet sind. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Niederlage für DocMorris
+++ Bundesverfassungsgericht prüft JMStV
+++ Alternativentwurf zu Netzsperren
+++ Wikipedia bald auch unter CC-Lizenz
+++ Einspruch gegen HADOPI-Gesetz in Frankreich
+++ Fischer und Klinsmann unterliegen jeweils in Presserechtsstreits
+++ OLG Frankfurt zum Erschöpfungsgrundsatz bei Software-Zertifikaten
+++ Wieder ein Urteil zur Rundfunkgebühr für PCs
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Die Aktion „Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet“ von Joseph Beuys stellt ein schutzfähiges Kunstwerk im Sinne von § 2 UrhG dar. Das hat das Landgericht Düsseldorf vergangenen Freitag entschieden: Aufgrund einer einstweiligen Verfügung müssen nun Fotos dieses Fluxus' aus einer Ausstellung entfernt werden. Diese sind nämlich bereits Vervielfältigungen (§ 16 UrhG) bzw. Umgestaltungen (§ 23 UrhG) des Originals und bedürfen somit einer Genehmigung des Urhebers bzw. seiner Rechtsnachfolger. Die lag hier jedoch nicht vor; die Witwe und Erbin des verstorbenen Künstlers hatte deshalb gegen das Museum Schloss Moyland geklagt. Artikel vollständig lesen
Bereits am 12. November 2008 hat das LG Hamburg entschieden, dass ein Access-Provider nicht zur Einrichtung von DNS-Sperren verpflichtet werden kann. In dem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 308 O 548/08) weist das Gericht einen entsprechenden Antrag mehrerer Filmverleiher zurück. Diese hatten von einem Internet Service Provider verlangt, dass er eine illegale Filesharing-Webseite mittels DNS-Sperre unauffindbar machen solle. Wirklich unauffindbar? Eben nicht! Gerade weil so eine Sperre leicht umgangen werden könne, sei diese Maßnahme dem Provider nicht zumutbar, so die Richter. Artikel vollständig lesen
Heute und morgen diskutieren Experten auf Einladung des Bundesjustizministeriums der Justiz über die Zukunft des Urheberrechts. Die internationale Konferenz steht unter dem Motto „Was ist der richtige Schutz?“. Politiker und Wissenschaftler aller Fachrichtungen werden sich über mögliche und notwendige Veränderungen in den Bereichen Wissenswirtschaft und Unterhaltungswirtschaft austauschen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Treffen bereits eröffnet. In ihrer Rede hat sie die Punkte aufgegriffen, die an den beiden Tagen wohl eine Hauptrolle spielen werden, und zu ihnen Stellung bezogen: Artikel vollständig lesen
Gestern hat der BGH entschieden (KZR 39/06 – Orange-Book-Standard), dass ein marktbeherrschender Patentinhaber unter bestimmten Voraussetzungen seine Ansprüche gegen unbefugte Patentnutzer nicht durchsetzen darf. In diesen Fällen kann der Nutzer einen sog. „kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand“ geltend machen. Dazu muss er nachweisen, dass er eine Lizenz beantragt hat, dass sie ihm vom Rechteinhaber verweigert wurde und dass diese Verweigerung gegen das Kartellrecht verstößt.
Ein solcher Verstoß liegt gemäß §§ 19, 20 GWB dann vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Stellung missbraucht, also insbesondere wenn es Konkurrenten ohne sachlichen Grund diskriminiert oder behindert. Im vorliegenden Fall hat der Kartellsenat – wie auch die Vorinstanzen – Auskunfts- und Schadensersatzansprüche des Patentinhabers aber dennoch bejaht, weil das verklagte Unternehmen die (fiktive) Lizenzgebühr nicht bezahlt hat. Artikel vollständig lesen
Mehrere schwedische Internet-Anbieter ermöglichen ihren Kunden ein anonymes Surfen. Sowohl der zweitgrößte Provider „Tele2“ als auch einige kleinere Unternehmen werben damit, die Daten ihrer Nutzer nicht zu speichern. Damit gehen Auskunftsansprüche – zum Beispiel im Rahmen von Urheberrechtsprozessen – zukünftig ins Leere: Seit dem 1. April gilt in Schweden das IPRED-Gesetz; damit können Rechteinhaber via Gerichtsbeschluss von den ISPs die Herausgabe von Kundendaten verlangen. Eine vergleichbare Regelung gilt in Deutschland seit September 2008 (§ 101 UrhG). Doch wenn diese Daten gar nicht mehr vorliegen, können sie auch nicht herausgegeben werden. Artikel vollständig lesen
Kulturstaatsminister Bernd Neumann will das Filmförderungsgesetz (FFG) ändern. Anlass dafür sind die Zweifel des Bundesverwaltungsgerichts, ob bestimmte Regelungen mit der Verfassung vereinbar sind. Zurzeit wird das FFG vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Dabei geht es um die Frage, ob die Ungleichbehandlung bei der Filmabgabe gerechtfertigt werden kann: Nach der aktuellen Rechtslage können Kinobetreiber zur Zahlung verpflichtet werden – Fernsehveranstalter haben hingegen das Privileg, die Höhe dieser Abgabe mit der Filmförderanstalt (FFA) selbst auszuhandeln. Im Deutschlandradio hat Neumann nun eine Änderung dieser Regelung in Aussicht gestellt:
„[…] das Bundesverwaltungsgericht sagt, die Abgaben, das ist alles okay, aber auch […] die Abgaben müssten gesetzlich verankert werden, und will das weiterreichen zum Bundesverfassungsgericht. […] Wir werden in einer kurzfristigen Novellierung des Filmförderungsgesetzes dieser Kritik des Bundesverwaltungsgerichtes versuchen Rechnung zu tragen, sodass wir das auch vom Tisch kriegen. Wir haben vor, umgehend durch eine kleine Novellierung auch die Abgabenkriterien für die Fernsehanstalten in das FFG zu bringen, das war ja der Hauptkritikpunkt, und die Parlamentarier haben mir zugesichert, dass sie das unterstützen. Und dann haben wir da auch ein Stück Ruhe an der Front.“
Zum Interview im Deutschlandradio Kultur. Artikel vollständig lesen
Das Thema „Open Access“ beschäftigt die Feuilletons so intensiv wie noch nie. Anlass ist der „Heidelberger Appell“ des Professors Roland Reuß. Darin prangert er den neuen Publikationsweg als Enteignung der Autoren und Verlage an. In der anschließenden Zeitungsberichterstattung wurden seine Argumente oft bereitwillig wiedergegeben, ohne sie zu hinterfragen. Dagegen regt sich nun Kritik. Artikel vollständig lesen
Die Bundesregierung will in Zukunft verhindern, dass deutsche Internetnutzer Kinderporno-Webseiten anschauen können. Ob das technisch möglich sein wird, ist nur eine Frage. Eine andere betrifft die rechtliche Umsetzung: Wie sehen Netzsperren eigentlich in Gesetzesform aus? Im Internet kursiert ein erster Arbeitsentwurf für ein „Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz“. Danach sollen das BKA-Gesetz (BKAG) und das Telemediengesetz (TMG) geändert werden. Die Sperrungen werden also gemeinsam vom BKA und den Internet-Providern verwirklicht. Durch die geplante Novelle erhält die erstgenannte mehr Kompetenzen; die letzteren werden in die Pflicht genommen, gleichzeitig aber auch weitgehend von Haftungsrisiken befreit. Artikel vollständig lesen