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Wochenrückblick: Social Networks, Froogle, Drei-Stufen-Test

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+++ Bundesverfassungsgericht billigt Beschlagnahme von E-Mails

+++ Verbraucherschützer bemängeln Datenschutz in sozialen Netzwerken

+++ Bundesregierung greift in Google-Books-Verfahren ein

+++ BGH verlangt Angabe der Versandkosten bei „Froogle”

+++ OLG München hält Klinsmann-Satire für zulässig

+++ Sender vergeben Gutachten für Drei-Stufen-Test

+++ Petitionsausschuss muss sich mit „Killerspiele”-Verbot befassen

+++ Piraten als Partei anerkannt Artikel vollständig lesen

Ein Satz mit X – Kein Anspruch auf einstellige Domain

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Die Internetadresse „www.x.de” wird es auch in Zukunft nicht geben. Das Frankfurter Landgericht hat eine Klage gegen die DENIC abgewiesen: Die Registrierungsstelle darf sich weiterhin weigern, einstellige Domainnamen zu vergeben. Nach ihren Vergaberichtlinien müssen Domainnamen aus mindestens drei Buchstaben bestehen. In dem Urteil von Ende Mai wurden die sachlichen Gründe für diese Einschränkung gebilligt. Diese können eventuelle Ungleichbehandlungen ausreichend rechtfertigen. Artikel vollständig lesen

LG München: Online-Musik-Lizenzen aus einer Hand

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Das Online-Portal MyVideo muss für Musik-Lizenzen nur einmal bezahlen: Das LG München hat Ende Juni festgestellt, dass Nutzungsrechte für die „öffentliche Zugänglichmachung” im Internet (§ 19a UrhG) auch die dadurch bedingten „Vervielfältigungen” (§ 16 UrhG) erfassen. Damit reicht es aus, Online-Lizenzen für Titel des Labels EMI bei der Verwertungsgesellschaft GEMA zu erwerben. Die Richter haben der Klage von MyVideo statt gegeben und parallele Ansprüche der europäischen CELAS abgelehnt: Die Beklagte könne nicht geltend machen, dass MyVideo von ihr zusätzlich Vervielfältigungsrechte für die Musiktitel erwerben müsse. Artikel vollständig lesen

DTAG vs. BNetzA: Wer bezahlt den Breitbandausbau?

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Die Deutsche Telekom AG (DTAG) weigert sich, den Ausbau von DSL-Netzen durch ihre Konkurrenten mitzufinanzieren. Deswegen wehrt sie sich nun gerichtlich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA). Dieser verpflichtet das Unternehmen dazu, auf Anfrage Breitband-Infrastruktur bereitzustellen; ein finanzieller Ausgleich soll nur bis zu einer bestimmten „Kappungsgrenze” stattfinden. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann das VG Köln beschließen, dass diese Regulierungsverfügung vorläufig keine Wirkung entfaltet. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn der BNetzA-Beschluss rechtswidrig war. Artikel vollständig lesen

Google Books: Enteignung oder Recycling?

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In der großen Diskussion um die Zulässigkeit von „Google Books” äußern sich insbesondere Urheber sehr kritisch –- nun springt einer von ihnen für das Digitalisierungsprojekt in die Bresche. Im Deutschlandradio argumentiert der Autor Florian Felix Weyh, dass Google gerade „Buchmarktversagern” eine zweite Chance biete: Vergriffene Bücher, die nie mehr einen Verlag finden würden, seien so wenigstens für die wenigen verbliebenen Interessenten noch zugänglich. Er sieht sich als potentiell betroffener Autor jedenfalls nicht in seinen Rechten verletzt:

„Ich sehe nämlich täglich, dass ich als Leser unermesslich mehr von Google profitiere, als mir der „Raub” von Google als Autor je schaden kann. Untergangspropheten ins Stammbuch geschrieben: Das Urheberrecht ist kein Naturrecht! Es entstand im 18. Jahrhundert als Reflex auf die medientechnische Entwicklung. Sein rechtsphilosophischer Eigenwert war stets gering; schon immer hinkte es dem Ingenieursgeist hinterher … doch dieser Opportunismus, sich den technischen Möglichkeiten anzuschmiegen, hat den Urhebern noch nie geschadet.”

Zum Kommentar im Deutschlandradio. Artikel vollständig lesen

Netzsperren: Was ändert der neue Gesetzentwurf?

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Die große Koalition hat sich auf einen neuen Entwurf für das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ” (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) geeinigt. Dabei konnte die SPD-Fraktion ein paar kleine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aushandeln. Doch die Grundkonstruktion, nach der Internetdienste-Anbieter Seiten sperren müssen (§ 2 ZugErschwG-E), die ihnen vom BKA angezeigt werden (§ 1 ZugErschwG-E), bleibt dieselbe. Die Forderung „Löschen statt Sperren” als kategorisches Konzept fand innerhalb der SPD auf dem Parteitag am Wochenende keine Mehrheit – und so nur in verwässerter Form ihren Weg in den neuen Entwurf. Artikel vollständig lesen

Ermöglichen Netzsperren auch eine E-Mail-Überwachung?

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Angenommen, das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” wird wirklich verabschiedet und die ersten DNS-Sperren sind angeordnet. Dann bekommen Nutzer, die indizierte Webseiten aufrufen wollen, ein Stopp-Schild zu sehen. Aber was passiert eigentlich, wenn die Anfrage an den Nameserver im Rahmen von E-Mail-Kommunikation erfolgt? Mit dieser Frage beschäftigt sich der EDV-Berater Mattias Schlenker auf dem Lawblog. Die Stopp-Seiten-Regelung kann nach seiner Ansicht zu erheblichen Eingriffen in das Fernmeldegheimenis führen: Es sei demnach denkbar, dass E-Mails in diesen Fällen zwar nicht zugestellt, deren Inhalte aber gespeichert werden.

„Während der Gesetzentwurf im Detail die Sperrung auf Ebene der Auflösung in IP-Adressen fordert und sich auf Telemedienangebote konzentriert, trifft er keine Aussage darüber, was mit versehentlich „fehlgeleiteter” E-Mail passieren soll. Wird das Gesetz in seiner derzeit diskutierten Form Realität, dürften sich Strafverfolger und Gefahrenabwehrer bald über die neuen, einfachen Möglichkeiten der E-Mail-Überwachung per Sperrlisteneintrag freuen.”

Der Beitrag auf dem Lawblog.

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Vortrag mit Prof. Dr. Flechsig: „Justiziar in den Medien”

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Am nächsten Montag, dem 15. Juni, hält Prof. Dr. Flechsig einen Vortrag in Münster zum Thema „Justiziar in den Medien – In-house Counsel and Law in Practice in the Media Field”. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr in Räumen des ITM am Leonardo Campus. Prof. Dr. Flechsig ist Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht und war als Justitiar beim SWR tätig.

Zur Ankündigung beim ITM. Artikel vollständig lesen

Was die ICANN gegen Kinderpornographie im Netz tun könnte

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DNS-Sperren sollen nach dem Willen der Bundesregierung zum Kampf gegen kinderpornographische Seiten im Internet eingesetzt werden – doch das wird nichts nützen: Wer will, kann sich für Ermittler im Netz unsichtbar machen. Wie das geht, das erklärt der Artikel „Adressen mit Wartezeit” in der Süddeutschen Zeitung:

„Kaum ein Online-Krimineller ist heute noch so dumm, seine illegalen Geschäfte von einem Rechner aus zu erledigen, der ihm zugeordnet werden kann. Benutzt werden dazu vielmehr Netze aus sogenannten Bots. […] Damit die Botnetze unerkannt agieren können, ändern sie kurzfristig über ein vorher festgelegtes Programm den Eintrag im Domain-Name-Server. Die Methoden dafür heißen „Fast Flux” und „Fast Double Flux”.”

Solche häufigen Adressänderungen machen Webseiten quasi unauffindbar. Mit einer einfachen Wartezeit-Regelung könnte die ICANN solche Machenschaften unterbinden. Doch bisher konnte eine entsprechende Regelung noch nicht durchgesetzt werden.

„Adressen mit Wartezeit” in der SZ. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Scoring, Vorratsdaten, Google Books

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+++ BGH: Kannibalen-Film „Rohtenburg” darf gezeigt werden

+++ Bundestag beschließt neue Regelungen zum Kredit-Scoring

+++ VG Köln: Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung bei HanseNet

+++ ZDF und WDR verkleinern Web-Angebot

+++ VG Wort: Kompromiss zu Google Books

+++ Anhörung zu Netzsperren im Bundestag

+++ OVG Münster zur Rundfunkgebührenpflicht für PCs
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