Hallo.
Wir befinden uns hier bei Paul im Schlafzimmer. Er muss gleich aufstehen und zur Arbeit gehen. Wir werden ihn einen Tag lang begleiten, was uns nicht schwer fallen wird, denn Paul ist leich zu verfolgen. Wieso? Das ist ganz einfach. Paul besitzt ein Handy, einen Computer und noch andere Errungenschaften der modernen Welt von heute. Dadurch hinterlässt er überall Spuren, die einiges über ihn aussagen. Sie werden es gleich selbst sehen!
Gemeinsam mit Paul bewegt sich der Betrachter von „PANOPTI.COM”, einer interaktiven Webseite, spielerisch durch den Tag – und lernt dabei alle möglichen Techniken kennen, mit denen Überwachung stattfinden kann. Selbst für den datenschutzversierten Menschen findet sich vielleicht noch die ein oder andere ihm noch unbekannte Überwachungsmethode. Die Seite informiert vielmehr, als dass sie mit erhobenem Zeigefinger über das digitale Zeitalter schimpft. Sie entstand im Rahmen einer Bachelor-Abschlussarbeit des Studiengangs Digital Media von Johannes Widmer.
Zu der interaktiven Seite PANOPTI.COM. Artikel vollständig lesen
+++ Nichts als Ärger mit HADOPI: Verfassungsrat erklärt Gesetz für verfassungswidrig
+++ Bundesrat kritisiert Gesetzesentwurf zu Netzsperren
+++ Schnelles Internet auch auf dem Land: Bundesrat stimmt neuer Frequenzordnung zu
+++ Günstigere Auslandstelefonate: Neue EU-Roamingverordnung ab 1. Juli
+++ OLG Frankfurt: Kein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch aus Vorratsdaten
+++ LG Berlin: Keine zusätzliche Vergütung für Drehbuchautor vom „Bullen von Tölz”
+++ Neues Mediengesetz in NRW erlaubt umfassende Kooperation von Verlagen und Rundfunk
+++ LG Frankfurt zur Reichweite des Bibliothekenprivilegs
+++ Scoring-Gesetz rückt näher Artikel vollständig lesen
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist am 1. Juni nach langer und heftiger Debatte in Kraft getreten. Carta-Redaktuer Robin Meyer-Lucht nahm dies zum Anlass, um den neuen Vertrag zu analysieren – und zu kritisieren. In seinem Artikel befürchtet er, dass der neue Vertrag einen „Kleinkrieg der Systeme” auslöst. In 11 Punkten zeichnet er Misstände des Vertrages und des Mediensystems auf, die seiner Ansicht nach bestehen. Und er erklärt das aktuelle Dilemma, indem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet:
„(…) 4. Ebenso unkar bleibt die Frage nach der zukünftigen Rolle der Rundfunkanstalten im Mediensystem: Welches Gewicht sollen sie haben? Welches Profil? Das Gesetz scheint nahezulegen, dass sich die Rundfunkanstalten im Netz etwas stärker auf Mehrwertinhalte konzentrieren sollen, die so nirgends angeboten werden (weil es ihnen an breiter Akzeptanz fehlt). Doch wie ist dies mit dem Reflex der Rundfunkanstalten zu vereinbaren, über hohe Reichweiten ihre Gebührenakzeptanz zu maximieren? Das Gesetz gibt hier keine Antwort.
5. Mit der offenen, vernetzten Struktur des Internet sind augenscheinlich zwei wichtige Begründungen für öffentlich-rechtliche Eingriffe ins Mediensystem entfallen: Die Knappheit der Verbreitungswege und die begründete Angst vor einer dominanten Meinungsmacht eines publizistischen Medienkonzerns. In einem offenen Mediensystem erscheint es hingegen zunehmend zweckfremd, einzelne Organisationen statt Strukturen zu fördern, die Qualität ermöglichen (mehr hier). Auch hierzu bietet der Rundfunkstaatsvertrag keine Antworten. Das eigentliche Ziel der Medienpolitik, die Förderung von Meinungsvielfalt, gerät gegenüber der Absicherung einmal geschaffener Strukturen in den Hintergrund. (…)”
Zu dem Artikel „Der 12. Rundfunkstaatsvertrag: Ein Gesetz ohne Kohärenz und Perspektive” bei Carta. Artikel vollständig lesen
Banken dürfen Konteninhabern kündigen, wenn das Konto für strafbare oder verbotene Aktivitäten genutzt wird – und eine solche liegt auch bei Abzocke im Internet vor. Dies entschieden nun bereits drei Gerichte: das OLG Hamm, das OLG Dresden und erst kürzlich das LG München I.
Die Kläger sind Betreiber von Abofallen bzw. Inkassounternehmen. Sie verlangten von Internetnutzern, die in Vertragsfallen getappt waren, dass sie ihnen auf ihre Konten bestimmte Beträge überweisen sollten. Einige der betroffenen Verbraucher schalteten daraufhin nicht nur die Verbrauchschutzverbände ein, sondern informierten auch die Banken, auf deren Konten sie die vermeintlichen Rechnungsbeträge hätten zahlen sollen. Sie unterrichteten die Banken darüber, dass ihre Konten zu betrügerischen Zwecken genutzt würden; daraufhin wurden die Kontoverträge mit den Klägern gekündigt. Gegen diese Kündigungen versuchten sich die Kläger gerichtlich zu wehren. Artikel vollständig lesen
Der aktuelle Newsletter von BürgerCert (Projekt des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) berichtet von einer neuen Strategie Internetnutzer abzuzocken: Betrüger hackten Facebook-Accounts, um hierüber Freunde des Account-Inhabers in die Kostenfalle zu locken:
„Offensichtlich hacken Betrüger Facebook-Profile, um die Kontakte des Account-Inhabers in die Kostenfalle zu locken. So hatte ein Facebook-Nutzer von einem seiner Kontakte eine Nachricht mit einem Link zu einem Intelligenztest erhalten. Da er glaubte, die Nachricht stamme von einer Bekannten, machte er bei dem Test mit. Im Anschluss wurde er gebeten, seine Handynummer anzugeben, damit man ihm das Testergebnis per SMS zusenden könne. Auf der nächsten Handyrechnung wurde ihm diese SMS dann mit 4,99 Euro berechnet.
Online-Account-Inhaber sollten sich generell bewusst sein, dass Accounts missbraucht werden können. Bei der Preisgabe von persönlichen Daten wie etwa Adresse oder Handynummer sollte man stets Vorsicht walten lassen. Besteht der Verdacht, dass der eigene Account gehackt wurde, ist es ratsam, umgehend alle Kontakte vor möglichem Missbrauch zu warnen. Es sollte ausserdem stets ein sicheres Passwort gewählt werden.”
Zu der Meldung im aktuellen Newsletter. Artikel vollständig lesen
Der „JusProg e.V.” ist ein Verein, der sich den Jugendschutz auf die Fahnen geschrieben hat. Bei der KJM, der Kommission für Jugendmedienschutz, nimmt „JusProg” an einem Modellversuch teil, um „technische Möglichkeiten zur Gewährleistung des Jugendschutzes zu erproben”. Der Verein scheint jedoch wenig damit beschäftigt zu sein gewalttätige oder sexuelle Inhalte im Netz aufzudecken. Vor allem politische Seiten werden als jugendgefährdend eingestuft. Verwunderlich ist dies nicht: Denn hinter „JusProg” stehen zwei der größten deutschen Internet-Erotikanbieter. Jens Berger hat sich des Themas angenommen und zwei interessante Hintergrundartikel hierzu geschrieben:
Anders als bei Blogs und alternativen Medien drücken die selbsternannten Jugendschützer bei etablierten Medien auch schon mal gerne beide Augen zu. Bis auf die „jugendgefährdende“ TAZ gelten dort alle Online-Ableger größerer Tages- oder Wochenzeitungen und Zeitschriften als unbedenklich. Auch der Online-Ableger der BILD-Zeitung stellt samt seiner „Erotik-Seiten“ für die Jugendschützer kein Problem dar, obgleich dort in Bild, Film und Text sexueller Content angeboten wird, der eine Einordnung nach FSK 16 gebieten würde. Ob dies daran liegt, dass Bild.de zu den Unterstützern des Vereins gehört? Der Bildblog, der Fehler von BILD und anderen korrigiert, ist jedenfalls nach Meinung von JusProg wesentlich jugendgefährdender als die BILD selbst – er wurde mit der Einschränkung „ab 16 Jahren“ gelabelt.
Zu dem Artikel beim Spiegelfechter und zu dem Artikel bei Telepolis. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat entschieden, dass ein Spielfilm über den sog. „Kannibalen von Rotenburg“ gezeigt werden darf. Kläger des Rechtsstreits ist der wegen Mordes verurteilte und aus der Presse als „Kannibale von Rotenburg“ bekannte Täter. Ein amerikanisches Filmunternehmen hat über das Tatgeschehen und den Kläger einen Spielfilm mit dem Titel „Rohtenburg“ gedreht. Gegen die Ausstrahlung und Verwertung dieses Films versuchte sich der Kläger unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht zu wehren. Artikel vollständig lesen
Rechtzeitig zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes hat die Zeit den ehemaligen Bundesverfassungsrichter und Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, Winfried Hassemer, interviewt. Das Thema: Datenschutz und Datenbewusstsein, Privatheit und Sicherheitsbedürfnis und wie sich das Grundgesetz bzw. seine gesellschaftliche Bedeutung verändert haben:
ZEIT ONLINE: Sie sagen, es gibt ein neues Verhältnis zur Privatheit. Gibt es nicht auch ein verändertes Sicherheitsbedürfnis, das wir alle haben und das dazu führt, dass sich auch der Staat und seine Sicherheitsbedürfnisse ändern?
Hassemer: In der Tat. Wir müssen uns, gerade angesichts des Grundrechtereports, die Frage stellen, was sind Grundrechte für uns eigentlich noch. Ich glaube, sie haben ihre klassische Funktion, Abwehrrechte gegen den Leviathan, den gefährlichen Staat zu sein, nicht vollständig verloren. Aber sie haben sie doch merklich eingebüßt. Es ist nicht mehr so, dass sich die Bürger vor dem eingreifenden Staat fürchten und deshalb die Grundrechte als Abwehrrechte brauchen. Es ist vielmehr so, dass sie auf den Staat hoffen, weil sie ihm zutrauen, dass er ihre Probleme löst: Kontrollbedürfnisse, Furcht vor Kriminalität et cetera. Sie sehen bei der Finanzkrise, wie viel Vertrauen dem Staat als Helfer in der Not entgegengebracht wird. Die Bürger sehen den Staat anders als 1960.
Zu dem ganzen Interview bei Zeit Online. Artikel vollständig lesen
Behörden gehen wenig sensibel mit ausrangierten Festplatten um. Die darauf einst gespeicherten und später gelöschten Daten sind leicht wieder herstellbar. Diesen Befund stellten Bonner Studenten im Auftrag des Bundesdatenschutzbeauftragten fest:
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte über die IT-Altgerätebörse des Bundesverwaltungsamtes 20 alte Festplatten bestellt und den Studenten der FH Bonn/Rhein-Sieg zur Verfügung gestellt. In dieser Börse können die Behörden ihre nicht mehr benötigte Hardware an andere Dienststellen verschenken. Die Drittsemester konnten bei acht der 20 untersuchten Platten die Daten wieder beleben. Darauf waren zum Teil sehr persönliche und intime Details. Neben Reisekostenabrechnungen oder Dienstfahrzeugdaten waren auch eine Menge Privatdaten auf den Dienstrechnern: die Kündigung eines Handyvertrages, Familienfotos und sogar Nacktfotos und Liebesbriefe.
Das Landgericht München hat einer sofortigen Beschwerde des Ex-Bayern-Trainers Jürgen Klinsmann nicht abgeholfen. Hintergrund des Gerichtsprozess ist ein Rechtsstreit zwischen Klinsmann und der taz: Unter der Überschrift „Always Look on the Bright Side of Life“ hatte die taz eine Fotomontage veröffentlicht, die Klinsmann als gekreuzigten Christus darstellte. Klinsmann verlangte wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Unterlassung. Seinem Antrag auf einstweilige Verfügung wurde jedoch nicht stattgegeben – im Beschwerdeverfahren bestätigte das Gericht nun seine Entscheidung vom April. Artikel vollständig lesen