Telemedicus

Monatliche Archive

Wochenrückblick: BND, Adblock Plus, Dashcams

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+++ BND 1: DE-CIX erwägt angeblich Klage

+++ BND 2: Deutsche Hilfe bei NSA-Spionage

+++ LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus

+++ AG Nienburg: Kurze, anlassbezogene Dashcamaufnahmen können zulässig sein

+++ Bundesregierung will Preisbindung für E-Books einführen

+++ EGMR stärkt Recht auf Justizkritik

+++ EU erwägt Aufsicht für Google, Amazon und Facebook

+++ BKA-Chef: Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit

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Telemedicus sucht eine wissenschaftliche Hilfskraft (m/w)

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Der Telemedicus e.V. sucht zum Start ab Anfang Juni eine wissenschaftliche Hilfskraft (m/w/*), die zunächst 10 Stunden pro Monat für Telemedicus tätig sein soll.

Die Hilfskraft soll das Telemedicus-Kernteam in der Alltagsarbeit unterstützen, vor allem bei der Organisation von Telemedicus-Projekten und der Pflege der verschiedenen Telemedicus-Ausspielwege. Die Stelle ist zunächst auf 9 Monate befristet. Die Arbeit kann über das Internet von zu Hause aus erledigt werden.

Was wir erwarten: Basiskenntnisse im Telemedicus-Themenbereich, z.B. durch ein (begonnenes) Schwerpunktstudium oder Mitarbeit bei anderen medienrechtlichen Projekten, Spaß und Erfahrung im Umgang mit Web-Technologien, Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick. Ein Wohnort im Rheinland ist von Vorteil.

Was wir bieten: Flexible Arbeit was Zeit und Ort betrifft, eine Bezahlung etwa mit dem Stundensatz einer studentischen Hilfskraft an einer Universität und eine spannende Aufgabe, die einerseits viel Praxisbezug mitbringt, andererseits aber auch häufig examensrelevante Themen abdeckt.

Über Bewerbungen freuen wir uns bis zum 1. Mai 2015 unter der Adresse redaktion@telemedicus.info.

(Liebe Leser: Diese Stelle wird aus Spenden von Telemedicus-Mitarbeitern finanziert. Wir haben viele Ideen dazu, was wir bei Telemedicus machen könnten, wenn unsere Finanzmittel größer wären. Wer uns eine weitere Hilfskraft finanzieren möchte, oder ein anderes Projekt, kann gerne mit uns in Kontakt treten. Der Telemedicus e.V. stellt Spendenquittungen aus.)
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LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus

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„Die Klage wird abgewiesen”. So lautet der Tenor des gestrigen Urteils beim Landgericht Hamburg (Az.: 416 HKO 159/14, nicht rechtskräftig) – die erste Entscheidung in Sachen Adblock Plus. Geklagt hatten Zeit Online und Handelsblatt. Diese verlangten von der Eyeo GmbH aus Köln, dem Unternehmen hinter Adblock Plus, die Unterlassung des Vertriebs ihres Werbeblockers sowie des Acceptable Ads/Whitelist Modells. Telemedicus berichtete.

Keine Behinderung der Kläger
Der zuständige Richter sah entgegen der Ansicht der Kläger keine wettbewerbswidrige Behinderung der werbefinanzierten Online-Angeboten der Verlagshäuser als gegeben an. Denn Eyeo ginge gerade nicht gezielt gegen die Online-Angebote der Kläger vor. Dies ist aber Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Das Gericht stellte auch klar, dass der jeweilige Nutzer selbst entscheidet, ob und wenn welche Werbung geblockt werde. Auch sei es für diese leicht und in transparenter Weise möglich die Filterlisten (Acceptable Ads) zu bearbeiten und an die persönlichen Vorlieben anzupassen. Kurzum: Adblock Plus stellt nur ein Werkzeug zu Verfügung – was die Nutzer daraus machen, liegt nicht mehr in der Verantwortung des Werbeblocker-Betreibers.

Wie geht es weiter?
Das erste Urteil stellt für Eyeo einen wichtigen Etappensieg dar und bedeutet eine wichtige Weichenstellung für die noch zahlreichen anhängigen Verfahren, u.a. in Köln und München. Ob aber die Gerichte in den noch ausstehenden Entscheidungen anders urteilen werden bleibt abzuwarten. Das letzte Wort in den Rechtsstreitigkeiten rundum den Werbeblocker ist also noch lange nicht gesprochen. Völlig überraschend war die Entscheidung aus Hamburg aber nicht. Denn Adblock Plus hat durchaus gute rechtliche Argumente auf seiner Seite.

Hintergrund und rechtliche Analyse bei Telemedicus.
Meldung zum aktuellen Urteil des LG Hamburg bei Heise online.
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Das Ende des Falles UsedSoft

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Still und leiste ist eines der wichtigsten urheberrechtlichen Verfahren der letzten Jahre zu Ende gegangen. Die Rede ist vom Verfahren im Streit zwischen Oracle und UsedSoft, das mit einer Grundsatzentscheidung des EuGH im Jahr 2012 seinen Höhepunkt gefunden hatte und nun überraschend leise zu Ende gegangen ist.

Wie die Kanzlei TCI Rechtsanwälte berichtet, hat UsedSoft seine Berufung zurückgezogen und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nach acht Jahren Rechtsstreit und einem Grundsatzurteil des EuGH zu seinen Gunsten gibt UsedSoft den Fall damit auf. Warum? Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Vorratsdaten, Bushido, UsedSoft

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+++ Bundesregierung einigt sich auf Vorratsdatenspeicherung

+++ Musiksampling: BGH verweist den Fall Bushido ans OLG Hamburg zurück

+++ UsedSoft nimmt Berufung im Streit um Gebrauchtsoftware zurück

+++ OLG Hamburg: Weiterverkaufsverbot für E-Books ist zulässig

+++ EU-Kommission erhöht den Druck auf Google

+++ BGH erlaubt großzügige Nutzung elektronische Leseplätze Artikel vollständig lesen

Arte-Beitrag zu Rifkins Nullgrenzkostengesellschaft

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Das Internet der Dinge, Teile aus dem 3D-Drucker, Energiesharing: Befinden wir uns mitten im Umbruch zur Gesellschaft des Teilens – der Dritten Industriellen Revolution? So meint es jedenfalls der US-Ökonom Jeremy Rifkin („Das Verschwinden des Eigentums”, „Die Nullgrenzkostengesellschaft”). Nach Rifkin ist das Internet längst kein reines Kommunikationsmedium mehr. Es beschert uns kollaboratives Gemeingut (Commons); wir werden zur „Nullgrenzkostengesellschaft“, die Güter untereinander teilt und in der jeder Prosumer ist. Und die, so Rifkin, läutet nichts Geringeres ein als das Ende des Kapitalismus, wie wir ihn kennen. Was kommt stattdessen? Die partizipative Wirtschaft, die Shareeconomy, meint Visionär Rifkin.

Die arte-Sendung „Square Idee” bereitet Rifkins Theorien eine Bühne. Und die französische Ökonomin Annick Steta gibt Rifkin Kontra, pflichtet ihm in (vorwiegend nicht-ökonomischen) Teilen aber auch bei. Während Rifkin etwa exemplarisch meint, der Verbots- und Sanktionskultur der Musikindustrie habe nicht funktioniert, vervollständigt Steta: Die Industrie sei schließlich doch in der Lage gewesen, zu reagieren.

Ein erfrischender Beitrag, den man schnell ansehen sollte. Denn in ein paar Tagen verschwindet er wieder aus der arte-Mediathek.

Wie reagiert nun das Recht auf eine Welt von ständig miteinander kommunizierenden Dingen und Prosumern? Welches Normenregime begleitet eine von Rifkin und Konsorten vorhergesagte Welt? Regulierung, Öffnung, Transparenz des Systems – um die ungeheure juristische Dimension grob zu verschlagworten. Diese Dimension wollen auch wir mit der Telemedicus-SoKo 2015 beschreiten.

Zum Beitrag in der arte-Mediathek. Artikel vollständig lesen

Doktorarbeit zu Must Carry-Pflichten veröffentlicht

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Vor wenigen Tagen habe ich meine Doktorarbeit zu Must Carry-Pflichten veröffentlicht. Must Carry-Pflichten sind Übertragungspflichten betreffend Rundfunkprogramme; gerichtet sind sie an die sog. Plattformbetreiber. Gemeint sind damit Unternehmen, die Rundfunkprogramme als Teil ihrer eigenen Produkte vermarkten – vornehmlich Kabelnetzbetreiber.

Update, 04.06.2015: Ich habe die Doktorarbeit jetzt auch Open Access zum Download bereitgestellt: Simon Assion: Must Carry, Übertragungspflichten auf digitalen Plattformen (PDF). Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Microblogging, Telemediengesetz, Facebook

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+++ OLG Dresden: Mikrobloggingdienst haftet für Nutzerpostings

+++ Redtube-Abmahnungen: Rechtsanwalt zu Schadensersatz verurteilt

+++ Telemediengesetz: Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf

+++ VG Berlin: Kein Anspruch auf Aktualitätsvorsprung für Journalisten

+++ Österreich: Gericht verhandelt in Sachen Europe versus Facebook Artikel vollständig lesen

Veranstaltungsübersicht: April 2015

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+++ 16. April: Kölner Forum Medienrecht, Köln

+++ 16./17. April: a-i3/BSI Symposium, Bochum

+++ 21. April: 8. eco MMR Kongress, Berlin

+++ 23./24. April: 14. @kit-Kongress, Karlsruhe

+++ 23./24. April: 2. Deutscher IT-Rechtstag, Berlin

+++ 29. April: Profilbildung und Vorratsdatenspeicherung, Saarbrücken.

Sollten Sie Ihre Veranstaltung hier nicht wiederfinden, obwohl sie einen Bezug zu den Themenbereichen Informations-, Urheber- & Medien- oder Datenschutzrecht aufweist, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis (Kontakt). Auch über Veranstaltungshinweise aus dem IT- und Medienbereich würden wir uns freuen. Artikel vollständig lesen

Überblick Informationsfreiheit: Ansprüche gegen den Staat

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Die Möglichkeit, staatliches Handeln kontrollieren zu können, gehört zu den wesentlichen Merkmalen eines Rechtsstaates. Es ist eines der wichtigsten Bürgerrechte, Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung kritisch hinterfragen zu können. Zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung ist es daher unabdingbar, sich über behördliche Verfahren umfassend informieren zu können.

In einer Zeit, in der auch Behörden zunehmend digital arbeiten, liegt die Idee völliger Verwaltungstransparenz nahe. Sie kollidiert aber mit den althergebrachten Grundsätzen des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der Verwaltung im deutschen Recht. Früher waren Anträge auf Informationszugang daher an das Vorliegen eines berechtigten Interesses geknüpft.

Durch die Einführung von Gesetzen zur Informationsfreiheit ist es seit einigen Jahren ohne weitere Voraussetzungen möglich, an Dokumente zu kommen. In der Praxis lauern aber noch etliche Hürden auf dem Weg zur Akteneinsicht. Ein kurzer Überblick über die Voraussetzungen, über IFG-Anfragen Informationen zu erhalten. Artikel vollständig lesen

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