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Monatliche Archive

Urteil: Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Minderjährige

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Auch Minderjährige können in urheberrechtlichen Angelegenheiten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wie das OLG Hamburg entschied (Beschl. v. 13.09.2006 – Az.: 5 U 161/05).

Grund des Rechtsstreits waren Fotos, die die fünfzehnjährige Antragsgegnerin zunächst bei einer Online-Tauschbörse heruntergeladen und dann bei eBay zum Verkauf angeboten hatte. Der Urheber der Fotos und Antragsteller nahm die Minderjährige auf Unterlassung in Anspruch. Diese weigerte sich jedoch eine entsprechende Unterlassungserklärung zu erteilen: Als Minderjährige habe sie die rechtliche Situation nicht durchschauen könne.

Das Gericht sah dies anders:

Auch minderjährigen Internet-Teilnehmer ist bewusst, dass dieses Medium – bzw. der Internet-Marktplatz eBay – nicht dazu berechtigt, sich unerlaubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen.

Mit Gütern, die auf einer Internet-Tauschbörse zu finden seien, dürften ohne die Zustimmung des Eigentümers oder Urhebers keine Geschäfte gemacht bzw. versucht werden. Dies sei eine Regel, die sich jedem (auch dem jugendlichen) Nutzer ohne Mühe erschließe. Zwar erkenne das Gericht an, dass gerade im Internet viele geistige Leistungen zur unentgeltlichen Nutzung bereitstünden. Eine konkludente Zustimmung zur generell kostenlosen Nutzung könne daraus aber nicht gezogen werden. Dies gelte auch dann, wenn ein ausdrücklicher „Copyright“-Hinweis fehle. Schließlich sei im deutschen Urheberrecht der Nutzer dazu verpflichtet, sich darüber zu informieren, ob und zu welchen Bedingungen er das Werk nutzen darf. Auch argumentierten die Richter damit, dass ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch kein Verschulden voraussetze. Eine Verschuldensfähigkeit wie auch ein vorsätzliches Handeln der Antragstellerin seien damit nicht erforderlich.

Siehe Kanzlei Dr. Bahr.
Oder auch Medien Internet und Recht. Artikel vollständig lesen

Kartellamt stoppt Einstieg von Kabel Deutschland bei Primacom

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Das Bundeskartellamt hat die Übernahme eines Fünftels der Primacom AG durch Kabel Deutschland vorerst gestoppt. Die Firmen haben nach Ansicht des Kartellamts gegen das Vollzugsverbot (§ 41 GWB) verstoßen – danach hätten sie das Geschäft anmelden und die Freigabe durch die Kartellwächter abwarten müssen. Das Geschäft sei jedoch ohne vorherige wettbewerbsrechtliche Prüfung vollzogen worden. Die Behörde werde daher ein Entflechtungsverfahren einleiten, so das Kartellamt auf Anfrage der Financial Times Deutschland. „Es gibt kaum Zweifel, dass das Geschäft hätte angemeldet werden müssen“, sagte eine Sprecherin des Amtes auf Anfrage der FAZ. Man werde jetzt prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Untersagung entsprechend § 36 GWB vorliegen. Dazu müsste es sich bei dem Geschäft insbesondere um einen Zusammenschluss handeln, von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt. Diese Prüfung kann bis zu vier Monaten dauern. Artikel vollständig lesen

OLG Hamburg: Keine Haftung des Admin-C

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Der Admin-C einer Domain haftet nicht als für rechtswidrige Inhalte einer Domain. Das hat das OLG Hamburg am 22. Mai entschieden. Bei der Position des Admin-C handele es sich nicht um eine „gesetzliche oder behördliche Vorgabe im öffentlichen Interesse“, sondern vielmehr um einen vertraglich bedingten Ansprechpartner für die DENIC. Auch sei der Admin-C durch seine Position nicht ermächtigt, auf die Inhalte, die unter einer Domain erreichbar sind, Einfluss zu nehmen. Eine generelle Verantwortlichkeit des Admin-C ließe sich demnach nicht ableiten.

Das OLG Hamburg hatte dabei über einen Fall zu entscheiden, wo im Usenet persönlichkeitsrechtsverletzende Postings veröffentlicht wurden. Diese wurden über „Google Groups“ auch im Internet verfügbar zu machen. Der Verletzte nahm daraufhin den Admin-C der Domain www.google.de in Anspruch und verlangte, die Veröffentlichung dieser Beiträge in Zukunft zu unterbinden. Inhaber der Domain ist die amerikanische Google Inc.

Das Gericht ließ die Frage offen, ob der Verletzte von dem Domaininhaber Unterlassung verlangen könnte. Gegen den Admin-C bestehe jedenfalls kein Anspruch.

Die Richter folgten somit nicht der Ansicht vieler Landgerichte, die bisher überwiegend eine Mitstörerhaftung des Admin-C angenommen hatten.

Das Urteil im Volltext bei Medien Internet und Recht (PDF).
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OLG Hamm: Kein Anspruch gegen Hersteller von Spam-Filter

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Dem Betreiber einer Internetseite steht kein Unterlassungsanspruch gegen den Hersteller eines Spam-Filters zu, wenn seine Internetseite durch die Filtersoftware als Spam markiert wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Markierung auf objektiven Kriterien beruht und die Brandmarkung als Spam erweislich wahr ist. Das entschied das OLG Hamm Anfang März.

Dabei ging es um einen Spam-Filter, der in Suchergebnis-Seiten bei Google alle Links rot markiert, die nach Analyse der Software als Spam einzustufen sind. Berücksichtigt werden dabei sowohl Hinweise von Nutzern, die Links als Spam markieren können, als auch eine technische Untersuchung der Internetseite. Die Software sucht etwa nach versteckten Keywordlisten und Doorway-Pages.

Der Betreiber einer als Spam markierten Internetseite wollte sich das nicht gefallen lassen: er verlangte Unterlassung und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller. Die Einstufung als Spam stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar und sei daher nach § 4 Nr. 8 UWG unzulässig.

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Gebühren-Bedarfsanmeldung der öffentlich-rechtlichen Sender

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ARD, ZDF und Deutschlandradio fordern 1,44 Euro mehr pro Monat

Nun ist es amtlich: ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ihre Bedarfsanmeldung bekannt gegeben und wollen ab 2009 insgesamt 1,44 Euro mehr pro Monat. Für die neue Gebührenperiode von 1. Januar 2009 bis Ende 2012 will die ARD vom Gebührenzahler 95 Cent mehr, das ZDF 44 Cent und Deutschlandradio 4,5 Cent. Derzeit zahlt der Zuschauer monatlich 17,03 Euro, der künftige Gebührensatz läge bei 18,47 Euro.

Kreativ ist insbesondere die Begründung der ARD für den Gebührenwunsch. Diese führt laut stern.de die Differenz zwischen der letzten KEF-Empfehlung (1,09 Euro) und der beim letzten Mal tatsächlich erhaltenen Gebühr (88 Cent) als „Finanzierungsdefizit“ auf (Telemedicus berichtete). Abgesehen von diesem „Finanzierungsdefizit“ wird zudem auf die Projekte des neuen hochauflösenden Fernsehens HDTV, den digitalen Hörfunk und das mobile Fernsehen hingewiesen. Artikel vollständig lesen

Wettbewerbszentrale: Gefährliche Checkliste für Online-Shops

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Wie das Streitsache-Blog berichtet, hat die Wettbewerbszentrale eine „Checkliste Online-Handel“ veröffentlicht. Die Checkliste enthält eine Übersicht der Informations- und Belehrungspflichten, die das Gesetz Online-Händlern auferlegt hat. Hintergrund ist, dass die Verbraucherschutzvorschriften im Fernabsatzgeschäft sehr unübersichtlich und für Laien kaum verständlich sind, sodass es in der Vergangenheit oft zu „versehentlichen“ Wettbewerbsverstößen kam.

Allerdings ist die „Checkliste“ mit Vorsicht zu genießen, denn die Informationen sind nicht auf aktuellem Stand. So empfiehlt die Wettbewerbszentrale die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung, die der Gesetzgeber als Anlage der BGB-Informationsverordnung zur Verfügung gestellt hat. Diese genügt aber nach Ansicht einiger Gerichte nicht den Anforderungen des Gesetzes. Daher ist ein heftiger Streit um die Frage entbrannt, ob die Verwendung dieser Muster-Belehrung wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Auch die jüngst veröffentlichte BGH-Entscheidung zu diesem Thema hat wider Erwarten keine Klärung dieses Problems herbeigeführt.

Darüber hinaus berücksichtigt die Checkliste nicht, dass die Widerrufsbelehrung zwar laut § 312c Abs. 2 BGB „alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags“ zu erfolgen hat, sich jedoch nach § 355 Abs. 2 S. 2 BGB die Widerrufsfrist verlängert, wenn die Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt. Hier lauern für Shop-Betreiber erhebliche Gefahren, denn wenn sich die Widerrufsfrist verlängert, muss dies auch in der Belehrung berücksichtigt werden. Erfolgt die Belehrung nicht korrekt, steht dem Verbraucher ein dauerhaftes Widerrufsrecht zu – eine Frist besteht in diesem Fall nicht!

Checkliste der Wettbewerbszentrale (PDF).

(via) Artikel vollständig lesen

Bald mehr Zugangsverpflichtungen für die Deutsche Telekom?

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„Nicht im Gegeneinander, sondern nur im Miteinander der Investitionen für den Breitbandnetzausbau werden wir das Optimale für die Kunden erreichen und gleichzeitig die wettbewerblich verursachte Dynamik beibehalten,“ zeigt sich der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth begeistert. Es geht um einen Entwurf der Behörde zur Festlegung der Marktdefinition und Marktanalyse sowie eine Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG (DTAG) in Bezug auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Der Entwurf wurde vergangene Woche der Europäischen Kommission sowie den Regulierungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Artikel vollständig lesen

Impressum mit Telefonnummer? Frage geht zum EuGH

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Ob das vom Telemediengesetz geforderte Impressum für Betreiber gewerblicher Internetauftritte auch eine Telefonnummer enthalten muss, ist bisher umstritten. Auch die Gerichte urteilen uneinheitlich. Der Bundesgerichtshof hat nun einen aktuellen Fall benutzt, um die Frage im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 234 EGV dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Der genaue Wortlaut des Vorlagebeschlusses (BGH, Beschl. v. 26. April 2007 – I ZR 190/04) nach dem Klick. Artikel vollständig lesen

BGH: Urteilsbegründung zur Foren-Entscheidung

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Der BGH hat die vollständige Urteilsbegründung zu seiner Entscheidung zur Haftung von Forenbetreibern (Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06 ) veröffentlicht. Bereits Ende März hatten die Richter in der Sache entschieden. Bisher lag jedoch lediglich eine Pressemeldung vor.

In dem Unterlassen, einen als unzulässig erkannten Beitrag zu entfernen, liegt eine der Wiederholung einer Rundfunk- oder Fernsehaufzeichnung vergleichbare Perpetuierung der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Der Betreiber eines Internetforums ist „Herr des Angebots“ und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen und tatsächlichen Zugriff. […] Auch wenn von ihm keine Prüfungspflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet.

Auch haftet der Forenbetreiber nicht nachrangig nach dem eigentlichen Verletzer, sondern kann auch daneben in Anspruch genommen werden:

Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

Die Entscheidung im Volltext (PDF).

Telemedicus zur Pressemeldung des BGH. Artikel vollständig lesen

Kundenunfreundliche Hotlines in der Kritik

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Das Bundesverbraucherschutzministerium will künftig verstärkt gegen kundenunfreundliche Service-Hotlines vorgehen. Grund für die diesbezüglichen Aktivitäten des Ministeriums sind die zunehmenden Beschwerden über die Kundenhotlines. Insbesondere die anfallenden Telefongebühren, die für das „Festhängen“ in der Warteschleifen verlangt werden, werden von Dr. Rainer Metz, Leiter der zuständigen Abteilung Verbraucherschutz im Ministerium, in einem Interview mit dem Radiosender 1Live bemängelt. Nicht nur, dass die Wartezeiten zu lang seien, die oftmals verwirrende und umständliche Sprachsteuerung würde das Warteverfahren noch zusätzlich unnötig in die Länge ziehen. Zudem wird die oftmals mangelnde Kompetenz vieler Call-Center-Mitarbeiter beklagt. Artikel vollständig lesen