Telemedicus

Monatliche Archive

Wochenrückblick: Musikindustrie, Steinhöfel, Call-in-TV

, von 0 Kommentare

+++ Datenschützer kritisieren Google: Kein Konkurrent so datenschutzfeindlich. +++

+++ Media Markt trennt sich von RA Steinhöfel. +++

+++ LfM-Chef Schneider beklagt Untätigkeit der Justiz bei Call-in-Sendungen. +++

+++ Zensur? Ärger um neue Filter bei Flickr. +++

+++ NDR durfte im Gericht filmen. BVerfG: Pressefreiheit vor Persönlichkeitsrecht von Richtern. +++

+++ Übernahme: „BV Deutsche Zeitungsholding“ kauft Netzeitungs-Gruppe. +++

+++ Allein dieses Jahr bereits 25.000 Strafanzeigen wegen illegaler Musik-Downloads. +++

+++ BVerwG lehnt Eilanträge der Mobilfunkanbieter ab: Entgeltvorgaben der BNetzA gelten vorerst. +++

+++ Call-in-Show Produktionsfirma Callactive verklagt kritisches Internetforum. +++

+++ Logo-Streit: RTL erwirkt einstweilige Verfügung gegen Kabelnetzbetreiber Unity Media. +++

Artikel vollständig lesen

5 Fragen zu Impressumspflichten in Weblogs

, von 0 Kommentare

Welche Informationspflichten hat der Betreiber eines Weblogs? Wo auf der Internetseite müssen diese Informationen eingebunden sein? Welche gesetzlichen Sanktionen drohen, wenn eine Impressumspflicht nicht beachtet wird?

Im folgenden Beitrag beantwortet Simon Möller, Blogger und Autor bei Telemedicus, die wichtigsten Fragen rund um Impressumspflichten für Weblogs. Artikel vollständig lesen

Logostreit: RTL wehrt sich gegen Unity Media

, von 0 Kommentare

Nach einem Bericht von Spiegel Online hat RTL eine einstweilige Verfügung gegen den Kabelnetzbetreiber Unity Media erwirken können. Der TV-Sender setze sich damit gegen ein neues Logo von Unity Media zur Wehr, welches nach Ansicht von RTL dem eigenen Senderlogo zum Verwechseln ähnlich sehe, so Spiegel Online weiter. Bislang hat keiner der Beteiligten diesen juristischen Vorgang bestätigt.

Ein solcher Unterlassungsanspruch von RTL gegenüber Unity Media lässt sich unter anderem auf § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG stützen.

Zur Spiegel Online Meldung. Artikel vollständig lesen

Märchenhaftes Urheberrecht: A Fair(y) Use Tale

, von 0 Kommentare

Der US-amerikanische Englisch- und Filmwissenschaftsprofessor Eric Faden von der Bucknell University hat aus kurzen Filmschnippseln verschiedener Disney- und Pixarproduktionen einen kunstvollen und kurzweiligen 10minütigen Film zum US-amerikanischen Copyright Law zusammengeschnitten.

Unter dem Titel A Fair(y) Use Tale erklärt der als Disney-Parodie aufgemachte Clip die verschiedenen Prinzipien des US Copyright Acts: Angefangen bei der Frage, welche Werke danach überhaupt schutzfähig sind, behandelt der Clip auch das letztlich ihm selbst zu Grunde liegende Prinzip des Fair Use.

Das Video gibt’s hier nach dem Klick! Artikel vollständig lesen

Entgeltregulierung im Mobilfunk

, von 0 Kommentare

Telefonanrufe zwischen verschiedenen Netzen sind teuer – vor allem teurer, als sie das eigentlich sein könnten. Das liegt an den „Terminierungsentgelten“: Gebühren, die dafür anfallen, dass die verschiedenen Netzbetreiber ihre Netze miteinander verkoppeln. Auch wenn dieses Entgelt im einzelnen Telefongespräch kaum auffällt – im großen Rahmen geht es um Milliarden. Das führt dazu, dass die genaue Höhe dieser Entgelte im Regulierungsverfahren durch die Bundesnetzagentur sehr genau festgelegt wird und dass diese Regulierung regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverfahren ist, wie zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Laura Dierking hat mit dem TK-Rechtsexperten Dr. Marc Schütze von der Kanzlei Juconomy gesprochen und sich die Grundbegriffe erklären lassen. Interessant für Medienjuristen – und ein ganz heißer Tipp für die Teilnehmer der Vorlesung „Telekommunikationsrecht“ an der Uni Münster.

Zum J!Cast 35 – Entgeltregulierung im Mobilfunk. Artikel vollständig lesen

BVerwG lehnt Eilanträge der Mobilfunkanbieter ab

, von 0 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern mehrere Eilanträge von Vodafone, E-Plus und O² abgelehnt. Die Anträge sollten die aufschiebende Wirkung von mehreren Klagen erreichen, in denen die Mobilfunkkonzerne einen Beschluss der Bundesnetzagentur zur Genehmigungspflicht von Entgelten angreifen. Diesen Anträgen wurde nun nicht stattgegeben. Das bedeutet, dass die Auferlegung der Genehmigungspflicht bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorerst vollzogen werden darf. Bis dahin könnten also die Entgelte nur mit Genehmigung der Bundesnetzagentur ausgehandelt werden.

Gegenstand des Streits ist eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur: Die Festlegung von Entgelten, die für die Anrufzustellung in andere Mobilfunknetze erhoben werden dürfen, soll künftig genehmigungspflichtig sein. Begründet wurde die Genehmigungspflicht der Terminierunsentgelte mit der jeweils bestehenden beträchtlichen Marktmacht der vier deutschen Mobilfunkunternehmer (T-Mobile, Vodafone, O², E-Plus). Artikel vollständig lesen

PNR

, von 0 Kommentare

In einem Passenger Name Record (PNR) sind bestimmte Daten von Flugpassagieren gespeichert; ein PNR wird bei jeder Buchung eines Fluges über ein Computerreservierungssystem (CRS) erstellt. Artikel vollständig lesen

Der gläserne Fluggast: Neues PNR-Abkommen steht an

, von 0 Kommentare

Ende Juli 2007 wird das Abkommen zwischen den USA und der EU zum Transfer von Fluggastdaten auslaufen. Dieses bietet bisher die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Passenger Name Records (PNR) an US-Behörden. Dort werden die Daten der Fluggesellschaften zur Terrorismusbekämpfung verwendet. Eine neue Vereinbarung hätte eigentlich pünktlich zum G8-Gipfel auf dem Tisch liegen sollen – doch die Verhandlungen mit den USA gestalten sich schwierig. Artikel vollständig lesen

„Don’t do evil“? Google im Visier der Datenschützer

, von 0 Kommentare

Die Datenschutzvereinigung Privacy International kritisiert den Suchmaschinen-Marktführer Google: „Hostile to privacy“ (datenschutzfeindlich) heißt es in einem Datenschutzbericht über große Internet-Unternehmen. Auch AOL, Apple und StudiVZ-Vorbild Facebook werden elementare Verstöße vorgeworfen. Kein Unternehmen verstoße jedoch so gegen den Datenschutz wie Google.

Kern der Kritik ist die fehlende Aufklärung über die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch Google. Die Datenschutzerklärungen seien „vage, unvollständig und möglicherweise irreführend“. Darüber hinaus sei unklar, welche Daten wie lange gespeichert werden. Eine Übersicht der gesammelten Daten bestehe für den Nutzer ebenso wenig, wie die Möglichkeit Daten zu löschen.

Auch würden IP-Adressen nicht als personenbezogene Daten behandelt und Nutzerdaten an Tochter- und Partnerunternehmen weitergegeben. Die Datenschützer kritisieren weiter, dass Google regelmäßig neue Technologien entwickelt, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Als Beispiel wird in dem Bericht „Google Street-View“ aufgeführt, eine Erweiterung von Google-Maps bei der Panoramafotos der entsprechenden Gegend gezeigt werden – inklusive Anwohnern und Passanten. Das Fazit der Datenschützer ist niederschmetternd: Keines der untersuchten Unternehmen sei auf ein solch niedriges Level gesunken wie Google.

Privacy International ist eine Menschenrechtsorganisation, die sich selbst als Hüterin der Privatsphäre bezeichnet. Bekannt ist die Organisation vor allem durch die jährlich verliehenen „Big Brother Awards“. Der Preis wird an Organisationen verliehen, die in besonderem Maße gegen den Datenschutz verstoßen.

Google kritisierte, der Bericht sei veröffentlicht worden, ohne dass dem Unternehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde. Die meisten Kritikpunkte des Berichts beruhten auf Ungenauigkeiten und Missverständnissen. Diese hätten berichtigt werden können, wenn Google die Chance dazu gehabt hätte. Privacy International rechtfertigte sich, man habe Google über den Bericht informiert, aber keine Antwort erhalten.

Der Bericht von Privacy International (Englisch, PDF).

Artikel bei Golem.

Washington Post zu Googles Kritik (Englisch). Artikel vollständig lesen

G8: Unrechte Patente und Geistiges Eigentum

, von 0 Kommentare

Auf dem G8-Gipfel wurden auch in Bezug auf geistige Schutzrechte Verhandlungen geführt. Dabei ging es unter anderem auch um Schutzrechte auf technische Entwicklung, hauptsächlich also Patente. Hart umkämpft ist dabei insbesondere die Frage, inwieweit Schutzrechte auf Medikamente dazu führen dürfen, dass Patienten in Entwicklungsländern nicht behandelt werden können. In der Abschlusserklärung findet sich zu dieser Frage unter Punkt 35 folgende Erklärung:

Der Nutzen der Innovation für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung wird immer mehr durch Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums weltweit bedroht. Wir bekräftigen daher nachdrücklich unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Piraterie und Fälschung. Der Handel mit nachgemachten und gefälschten Gütern bedroht die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern weltweit, insbesondere in ärmeren Ländern. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Arbeit an der WHO-Initiative zur Schaffung der Internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung gefälschter Arzneimittel (IMPACT). Unsere gemeinsamen Anstrengungen bei diesem Kampf sind daher im Interesse jedes Landes auf jeder Entwicklungsstufe.

Dass diese Medaille zwei Seiten hat, macht die Organisation der Ärzte ohne Grenzen deutlich, die auch während des Protests aktiv war:

2,9 Millionen sterben jährlich an HIV/Aids und 2 Millionen an Tuberkulose. Unter ihnen viele Eltern, Ärzte oder Lehrerinnen, deren Fehlen weiteres Leid bedeutet. Für Ärzte ohne Grenzen als humanitäre Hilfsorganisation ist es inakzeptabel, dass ein großer Teil der Menschheit von der Versorgung mit adäquaten Medikamenten ausgeschlossen ist.

Patentgeschützte Medikamente sind für ärmere Länder viel zu teuer. Sie sind auf Generika (Nachahmermedikamente) angewiesen. Auch Ärzte ohne Grenzen versorgt 80.000 HIV/Aids-Patientinnen und Patienten in den Projekten vor allem mit (meist indischen) Generika.

Die G8 reduzieren Innovationsförderung jedoch auf Patentschutz. Wir fordern zusätzliche, neue Wege in der Pharmaforschung, die zu monopolfreien und damit bezahlbaren Medikamenten führen.

Die Ärzte berichten in einem Video von ihren Aktionen zum G8-Gipfel: Artikel vollständig lesen