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Wochenrückblick: Software-Lizenzen, Facebook, Snippets

+++ BGH: „Gebrauchte” Software-Lizenzen gehen vor den EuGH

+++ LG Hamburg: Urteil zu Links auf Urteilsdatenbanken

+++ Erste Abmahnungen wegen Facebooks Like-Buttons

+++ Aggregator-Dienst schließt auf Druck von Verlagen

+++ Abmahnanwalt unterliegt dem Heise-Verlag

+++ Streit um Persönlichkeitsrecht und Google-Snippets
BGH: „Gebrauchte” Software-Lizenzen gehen vor den EuGH
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche Fragen zur Zulässigkeit des Vertriebs von „gebrauchten” Software-Lizenzen dem EuGH vorgelegt. Im konkreten Fall klagte ein Software-Hersteller gegen einen Verkäufer von „bereits benutzten” Software-Lizenzen. Dieser überließ seinen Kunden Lizenzen, woraufhin diese sich die entsprechende Software beim Hersteller herunterladen konnten. Dadurch greife der Verkäufer in das Vervielfältigungsrecht des Herstellers ein, so die Klägerin. Der BGH hatte da seine Zweifel: Nach der Richtlinie über den Schutz von Computerprogrammen (2009/24/EG) sind nämlich Vervielfältigungen auch ohne Einwilligung des Herstellers erlaubt, wenn diese für die „bestimmungsgemäße Benutzung” notwendig ist. Ob das auch im Fall „gebrauchter” Lizenzen der Fall ist, muss nun der EuGH klären.
Zur Pressemeldung des BGH.

LG Hamburg: Urteil zu Links auf Urteilsdatenbanken
Das Landgericht Hamburg hat Ende Januar entschieden, dass Links auf anonymisierte Urteile in den Datenbanken von Telemedicus und openjur.de zulässig sind. Genauer ging es um einen kritischen Artikel auf buskeismus.de, der sich mit einem bekannten deutschen Medienrechtsanwalt beschäftigte. Als Beleg waren dort Urteile bei Telemedicus und OpenJur verlinkt. Der betroffene Anwalt wollte u.a. diese Verlinkung verbieten lassen – jedoch ohne Erfolg. Das LG Hamburg entschied, dass die Verlinkung auf zutreffend wiedergegebene (anonymisierte) Urteile zulässig ist. Dies kann selbst dann gelten, wenn durch den jeweiligen Bericht für Fachkreise eine Identifizierung eines am Verfahren beteiligten Rechtsanwaltes möglich ist.
Details bei Telemedicus.

Erste Abmahnungen wegen Facebooks Like-Buttons
Wie vergangene Woche bekannt wurde, geht derzeit der Betreiber eines Online-Shops gegen die Einbindung von Facebooks „Like-Buttons” vor. Bereits mehrere Online-Händler seien abgemahnt worden, weil sie die Social-Media-Buttons von Facebook eingesetzt haben, ohne darauf in ihrer Datenschutzerklärung hinzuweisen. Dass die Einbindung solcher Facebook-Buttons datenschutzrechtlich problematisch ist, ist nicht neu. Praktische Auswirkungen hatte das aber noch nicht – bis jetzt.
Die ausführliche Meldung bei ZDNet.
Abmahnungen wegen Like-Buttons und wie man sie vermeidet bei spreerecht.de.

Aggregator-Dienst schließt auf Druck von Verlagen
Die Aggregator-Plattform „Commentarist” hat seinen Dienst eingestellt. Grund sind Drohungen von Verlagen. Diese hatten kurz nach dem Start der Webseite juristische Schritte angekündigt. Der „Commentarist” hatte sich auf die Auswertung von journalistischen Meinungsartikeln spezialisiert. Ähnlich wie eine Suchmaschine indizierte der Dienst journalistische Webseiten und filterte entsprechende Texte aus. Nutzer konnten dann sowohl nach Autoren, als auch nach Themengebieten suchen, sowie alle Kommentare und Kolumnen einzelner Websites anzeigen lassen. Auf der Webseite des „Commentarist” wurden dabei – ähnlich wie bei Google News – kurze Textausschnitte gezeigt und auf die Original-Quelle verlinkt.
Die Meldung bei neunetz.com.
Hintergründe bei Spiegel Online.

Abmahnanwalt unterliegt dem Heise-Verlag
Der Heise-Verlag hat sich im Streit um Aussagen über die „Abmahnindustrie” durchgesetzt. Die Zeitschrift c’t hatte sich in einem Artikel ausführlich mit den Gepflogenheiten in der „Abmahnbranche” beschäftigt und dabei auch den Rechtsanwalt erwähnt. Dieser klagte auf Unterlassung gegen den Heise-Verlag. Allerdings bezog er sich dabei auf Textpassagen, die nur die Branche generell, nicht aber ihn persönlich betrafen. Nachdem das LG Köln der Klage zunächst stattgab, war vor dem OLG Köln Schluss: Ob die Äußerungen generell zulässig waren, ließ das Gericht offen, jedenfalls bezogen sich die Äußerungen nicht auf den Kläger, sodass keine Rechtsverletzung vorliege.
Details bei RA Thomas Stadler, der den Heise-Verlag in der Sache vertreten hat.

Streit um Persönlichkeitsrecht und Google-Snippets
Erneut gibt es Streit um Google. Udo Vetter berichtet von einem Autor, der sich durch missverständliche Snippets in Googles Suchergebnissen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Ein eigentlich satirisch gemeinter Artikel wurde dort so angezeigt, dass aus den Suchergebnissen nicht erkennbar war, dass es sich eigentlich um ironische Äußerungen über den Autor handelte. Der Autor sah sich in seinen Rechten verletzt und ging gegen Google vor – mit Erfolg, zumindest im einstweiligen Rechtsschutz. Das Kammergericht in Berlin entschied im November, dass es sich bei Snippets um „eigene Informationen” der Suchmaschinenbetreiber handelt, für die diese zumindest als Störer haften müssten. Beendet ist der Streit damit jedoch noch nicht – Google will alle Rechtsmittel ausschöpfen.
Ausführlich bei Udo Vetter.
Ähnliche Urteile zu Snippets in der Telemedicus-Urteilsdatenbank.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 06.02.2011, https://tlmd.in/a/1937

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