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Wochenrückblick: SKL-Show, Streaming-Lizenzen, Facebook

+++ SKL-Show wird verboten

+++ BKartellA will Kurzberichterstattung retten

+++ Kölscher Klüngel beim WDR?

+++ Verhandlungen um Überwachungsstandard in Österreich

+++ Facebook verklagt StudiVZ

+++ BGH zur Einordnung von Gewerblichen Anfragen

+++ Abmahnungen gegen Klingelton-Anbieter

+++ Heiße Diskussion um Lizenzpflicht für TV-Streaming
SKL-Show wird verboten
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (SLM) hat RTL verboten, die SKL-Show weiter auszustrahlen. Die Sendung stelle einen Verstoß gegen den neuen Glückspielstaatsvertrag dar. Zuvor hatte das Bayerische Innenministerium als Glücksspiel-Aufsichtsbehörde die SKL-Show noch für zulässig gehalten: Die Show sei keine Werbung, sondern „regulärer Programmteil“; die SKL-Kassenlotterie sei nicht „Werbegegenstand“ der SKL-Show. Die SLM sah das nun anders.
Weitere Informationen bei Telemedicus.

BKartellA will Kurzberichterstattung retten
Das Bundeskartellamt hat angekündigt, die aktuelle Vereinbarung der Deutschen Fußballliga zur Fußballrechtevermarktung zu verbieten, wenn nicht eine „Free-TV Highlight-Berichterstattung“ erhalten bleibt. Derzeit haben sich die Bundesligavereine zur gemeinsamen Vermarktung ihrer Fernsehrechte zusammengeschlossen und die Lizenz an die Kirch/Sirius-Gruppe verkauft. Eine Kartellabsprache, meint das BKartellA: Zulässig nur, wenn die Nutzer auch davon profitieren.
Zur Pressemitteilung des BKartellA.
Zu den Reaktionen: Das Manager Magazin.

Kölscher Klüngel beim WDR
Mal wieder gibt´s Ärger um die kommerziellen Tochterfirmen der Öffentlich-Rechtlichen: Die Süddeutsche Zeitung hat herausgefunden, dass mehrere WDR-Funktionäre auch Gesellschafter des Werbevermarkters „WDR Mediagroup GmbH“ sind. Diese Vermischung von Amts- und Privatinteressen dient, so der WDR, der besseren Kontrolle des Werbevermarkters. Wieso das so ist, das sagt der WDR allerdings nicht.
Den Rest der Geschichte gibt´s in der SZ.

Verhandlungen um Überwachungsstandard in Österreich
Für TK-Überwachungen gibt es in Österreich keine Standardprozessur: Die Verordnungen, die das eigentlich regeln sollten, sind im Gesetzgebungsprozess hängengeblieben. Die Sicherheitsbehörden verhandeln nun mit den Providern über eine Zwischenlösung, haben sich aber prompt in die Haare bekommen: Die Internet-Dienstleister wollen von den „Frickelkisten“ des österreichischen Innenministeriums nichts wissen.
Weitere Informationen bei ORF Futurezone.

Facebook verklagt StudiVZ
Vor einem Kalifornischen Gericht klagt das US-Social-Network Facebook gegen StudiVZ wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten. Die Klage richtet sich außerdem auch gegen die Mutterfirma, den Stuttgarter Holtzbrinck-Konzern. „Warum erst jetzt?“, fragen sich viele Beobachter: Das hat vermutlich damit zu tun, dass sich Facebook bis vergangene Woche noch selbst gegen den Vorwurf wehren musste, eine Kopie zu sein.
Weitere Informationen bei Telemedicus.

BGH zur Einordnung von Gewerblichen Anfragen
Spam, das ist üblicherweise das Zusenden von ungewollten Angeboten, vor allem Verkaufsangeboten. Der BGH hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, ob auch das Zusenden von Anfragen eine „unzumutbare Belästigung“ ist und somit unter die Spamschutz-Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG fällt. Der BGH entschied: Nicht nur typische Werbung, sondern auch individuelle Anschreiben können Spam sein – in vielen Fällen liegt jedoch ein konkludent erklärtes Einverständnis des Angefragten vor, z.B. bei Veröffentlichung der Telefonnummer in einem Branchenbuch.
Weitere Informationen bei Telemedicus.

Abmahnungen gegen Klingelton-Anbieter
Auf Initiative der EU-Kommission hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Webseiten von Klingelton-Anbieter überprüft und entdeckt, dass 2/3 der Angebote rechtswidrig sind. Die Betroffenen werden nun von den Verbraucherschutzzentralen abgemahnt. Überraschend ist daran allenfalls der Zeitpunkt: Seit 10 Jahren gibt es Klingeltöne, seit 10 Jahren werden diese Klingeltöne mit den gleichen Methoden vertrieben: Intransparente Abomodelle, Werbung gezielt an Minderjährige.
Weitere Informationen bei Telemedicus.

Heiße Diskussion um Lizenzpflicht für TV-Streaming
Die Diskussion um eine aktuelle Satzungsänderung der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien schlug hohe Wellen: Von „Zensur“ war die Rede, die BLM nannte man „Besitzstandwahrer“ bzw. „alternde Alphatiere“. Das wollte die BLM nicht auf sich sitzen lassen: Die Idee hätte sie nicht alleine ausgeheckt, sondern sei das Ergebnis von bundes-, ja sogar europaweiten Abstimmungsprozessen. Ganz falsch ist das nicht – ganz richtig aber auch nicht.
Die Verteidigungs-Pressemitteilung der BLM.

, Telemedicus v. 20.07.2008, https://tlmd.in/a/903

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