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Wochenrückblick: MP3, Abmahnkosten, Private Equity

+++ MP3-Patentstreit: Microsoft gewinnt in zweiter Instanz

+++ KEK: Finanzinvestoren im bundesweiten Fernsehen

+++ Musik von Universal bald auch ohne Kopierschutz?

+++ SCO vs. Linux: Schlappe für SCO. Die Entscheidung?

+++ OLG Hamburg: Markenverletzung im Online-Shop durch Kategorienamen

+++ Petition gegen Abmahnkosten

+++ Strafanzeige gegen Call-in-Shows: Betrug?
MP3-Patentstreit: Microsoft gewinnt in zweiter Instanz
Im Streit um das Patent des Musikdateiformates MP3 zwischen Microsoft und Alcatel-Lucent konnte sich Microsoft nun in zweiter Instanz durchsetzen. Ein Bundesgericht in San Francisco hob die Vorentscheidung auf, Microsoft zu 1,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatz zu verurteilen (Telemedicus berichtete). Alcatel-Lucent kündigte jedoch an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Die Details in der New York Times.

KEK: Finanzinvestoren im bundesweiten Fernsehen
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) setzt sich in ihrem zehnten Jahresbericht mit Strategien von Private Equity-Investoren im deutschen Fernsehmarkt und mit den damit zusammenhängenden rundfunkrechtlichen Problemen auseinander. Fazit: Auch wenn sie aus medienpolitischer Sicht nicht erwünscht sein mögen, sind Beteiligungen von Finanzinvestoren an privaten Fernsehsendern konzentrationsrechtlich meist nicht zu beanstanden.
Die Vorabveröffentlichung bei Telemedicus.

Musik von Universal bald auch ohne Kopierschutz?
Auch das Musiklabel Universal plant, in Zukunft auch Musik ohne Kopierschutz (DRM) im Internet zu vermarkten. Universal ist damit, nach EMI, der zweite große Entertainment-Konzern, der darauf verzichtet, seine online vermarktete Musik mit Kopierschutzprogrammen auszustatten.
Die Meldung bei Telemedicus.

SCO vs. Linux: Schlappe für SCO.
Im Streit um die urheberrechtswidrige Verwendung von UNIX-Code in Linux zwischen dem Betriebssystemanbieter SCO und dem Linux-Distributor Novell hat SCO eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das zuständige Gericht in Utah entschied, dass die Urheberrechte an UNIX bei Novell liegen.
Details und Hintergründe bei Golem.

OLG Hamburg: Markenverletzung im Online-Shop durch Kategorienamen
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass bereits die Benutzung eines Markenzeichens im Namen einer Produktkategorie bei Online-Shops markenrechtswidrig ist. Dies gilt jedoch nur, wenn in der Kategorie ein entsprechendes Produkt des Markeninhabers nicht angeboten wird (sog. „Nicht-Angebot“). Andernfalls kann sich der Online-Shop Betreiber auf den § 23 MarkenG berufen, wonach die Benutzung einer Marke als Hinweis auf ein Produkt rechtmäßig ist.
Das Urteil bei Medien Internet und Recht.

Petition gegen Abmahnkosten
Eine Petition beim Deutschen Bundestag versucht eine Reform des „Abmahnrechts“ zu erreichen. Wie das Shopbetreiber-Blog berichtet, fordern die Initiatoren eine Art „Vorabmahnung“: Nur wer die eigentliche kostenpflichtige Abmahnung schriftlich ankündigt und Gelegenheit gibt, die Rechtsverletzung vorab zu beseitigen, soll seine Abmahnungskosten voll erstattet bekommen.
Weitere Details bei Telemedicus.

Strafanzeige gegen Call-in-Shows: Betrug?
Ein Fernsehzuschauer hat Strafanzeige wegen Betruges gegen einen Call-in-Produzenten erstattet. Die Begründung: der Anruf bei der Call-in-Show kostete den Zuschauer nicht wie ausgewiesen 50, sondern 90 Cent. Darüber hinaus handelte es sich bei der im Quiz gestellten Aufgabe um eine Fangfrage.
Die Meldung bei Spiegel Online.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 13.08.2007, https://tlmd.in/a/354

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