+++ Innenminister fordern Verbot von „Killerspielen”
+++ 13. RÄStV auf Herbst verschoben
+++ Weiter Ärger um IPTV-Dienst Zattoo
+++ „Erwachsen auf Probe” darf auf Sendung gehen
+++ Drei-Stufen-Test: Öffentlich-rechtliche legen Konzept für Telemedien vor
+++ Europäischer Widerstand gegen Google Books
+++ Streit um Marke „Netbook” beigelegt
Innenminister fordern Verbot von „Killerspielen”
Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden im März diesen Jahres haben die Innenminister von Bund und Ländern ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für sog. „Killerspiele” gefordert. Der Beschluss dazu fiel am Freitag beim Frühjahrstreffen der Innenminister. Das Verbot soll für Medien gelten, „bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen” ausmacht.
Ausführlich bei Heise.
13. RÄStV auf Herbst verschoben
Die Ministerpräsidenten der Länder konnten sich am Donnerstag nicht auf einen Kompromiss zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) einigen. Die Verhandlungen wurden deshalb auf Herbst diesen Jahres verschoben. Mit dem Staatsvertrag sollte die „AVMS-Richtlinie” umgesetzt werden, die u.a. Produktplatzierungen in einigen Sendeformaten erlaubt. Den Mitgliedsstaaten steht es jedoch frei, in bestimmten Bereichen abweichende Regelungen zu treffen. Genau über diese Ausnahmen konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Mit dem Scheitern der Verhandlungen wird es Deutschland nicht mehr schaffen, die Richtlinie termingerecht umzusetzen.
Die Details bei der Süddeutschen.
Weiter Ärger um IPTV-Dienst Zattoo
Um den IPTV-Dienst Zattoo gibt es weiter urheberrechtlichen Ärger. Insbesondere die Hollywood-Studios Warner Bros. und Universal wehren sich gegen die Weitersendung ihrer Produktionen im Internet. Das Schweizer Unternehmen kündigte deshalb vergangene Woche seine Verträge mit MTV, um eine Eskalation zu vermeiden. Hintergrund sind urheberrechtliche Unklarheiten: Zattoo vertritt die Ansicht, die Rechte zur Weitersendung der Fernsehsignale im Internet von den Sendern und den Verwertungsgesellschaften beziehen zu können. Universal und Warner sind hingegen der Auffassung, dass die Rechte von den Produzenten eingeholt werden müssen.
Ausführlich bei DWDL.
„Erwachsen auf Probe” darf auf Sendung gehen
Die umstrittene Doku-Soap „Erwachsen auf Probe” konnte vergangene Woche erstmals bei RTL auf Sendung gehen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte kurz zuvor einen Eilantrag zum Verbot der Sendung ab: Für die Wirkung der Sendung auf das Fernsehpublikum sei die Landesmedienanstalt zuständig, der das Gericht nicht vorweg greifen könne.
Die Hintergründe bei der FAZ.
Drei-Stufen-Test: Öffentlich-rechtliche legen Konzept für Telemedien vor
ARD und ZDF haben ihr Konzept zur Überprüfung von Telemedien im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vorgelegt. Mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag wurden die öffentlich-rechtlichen Sender erstmals verpflichtet, ihre Online-Angebote auf die Vereinbarkeit mit dem Rundfunkauftrag hin zu überprüfen. Sowohl die Rundfunkanstalten der ARD als auch das ZDF kündigten nun an, ihr Engagement im Online-Bereich gezielt herunterzufahren. Vor allem Inhalte, die keine Bewegtbilder enthalten, stehen dabei auf der Negativliste. Und auch Videoinhalte sollen nicht mehr dauerhaft im Internet verfügbar sein.
„Digital TV” zum Konzept des ZDF.
Die Pressemeldung zum Konzept der ARD.
Europäischer Widerstand gegen Google Books
Im Streit um die Online-Bibliothek „Google Books” soll nun die Europäische Kommission für Klärung sorgen. Kulturstaatsminister Neumann teilte vergangene Woche dem Handelsblatt mit, die Bundesregierung halte eine zeitnahe Überprüfung durch die Kommission für wichtig. Auch SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier ließ verlautbaren, er halte Googles Vorgehen für „nicht akzeptabel”.
Weiter bei Golem.
Streit um Marke „Netbook” beigelegt
Der Streit zwischen den Hardware-Herstellern Psion und Intel um die Marke „Netbook” wurde beigelegt. Psion kündigte an, nicht mehr gegen die Verwendung des Begriffs „Netbook” vorgehen zu wollen. Das Unternehmen hatte sich 1999 die Marke „Netbook” sichern lassen, inzwischen aber nicht mehr genutzt. Im Dezember ging das Unternehmen dennoch gegen Webseitenbetreiber vor, die den Begriff benutzten. Der Chip-Hersteller Intel, der den Begriff aktuell für seine Mini-Notebooks verwendet, klagte daraufhin gegen Psion.
Die Hintergründe bei Golem.