+++ Gutachten zu Finanzinvestoren im Medienbereich
+++ BNetzA: Erneutes Einschreiten gegen Telefon-Spammer
+++ Urteil gegen Verfassungsschutzbericht
+++ ZDF bietet Selbstbeschränkung bei Telemedien an
+++ LG München: „Tannöd“ ist urheberrechtlich unbedenklich
+++ Überwachungsskandal bei der Telekom
+++ Deckelung von Abmahnkosten passiert Bundesrat
+++ Mehr gefälschte Produkte entdeckt
Gutachten zu Finanzinvestoren im Medienbereich
Das Hamburger Hans Bredow-Institut Institut für Medienforschung veröffentlichte vergangene Woche ein Gutachten, das den Einfluss von Finanzinvestoren auf Fernsehsender untersuchte. Das Gutachten wurde im Auftrag der Landesmedienanstalten durchgeführt. Diese reagierten damit auf die Debatte des letzten Sommers, in der die Programmvielfalt der privaten Rundfunksender als nicht gesichert moniert wurde. Das Ergebnis der Untersuchungen: Finanzinvestoren im Medienbereich sind aus rundfunkrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Empfohlen wird jedoch die Qualität der Regulierung zu verbessern: „Es geht uns nicht darum, Regulierung zu verschärfen, sondern berechenbarer zu machen.“, so Mitautor Wolfgang Schulz im dradio. Dadurch würde vor allem den Investoren geholfen werden, vielfaltsunterstützende Inhalte wie Informationsprogramme anzubieten. Denn mit klaren Zielvorgaben könnten diese besser die Kosten regulieren, die für solche Programme erforderlich sind.
Mehr bei Telemedicus.
BNetzA: Erneutes Einschreiten gegen Telefon-Spammer
Am Montag wurden gegenüber drei österreichischen Firmen einschneidende Maßnahmen verhängt. Die drei Unternehmen agierten unter der Marke „Friedrich Müller®“. Sie belästigten deutschlandweit Verbraucher durch Werbeanrufe. Ihnen wurde nun untersagt Rufnummernmissbrauch durch unerwünschte Werbeanrufe zu betreiben. In diesem Zusammenhang wurden 14 Rufnummern abgeschaltet und verboten, von den betroffenen Verbrauchern die angefallen Kosten zu verlangen (Rechnungslegungs- und Inkassoverbot). Dieses Verbot gilt ab der ersten Beschwerde, die bei der BNetzA eingegangen ist. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.
Zu der Pressemitteilung der BNetzA.
Urteil gegen Verfassungsschutzbericht
Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs hat einen Anspruch darauf, dass mehrere Tatsachenbehauptungen im baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2001 nicht genannt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 21. Mai (6 C 13.07). Es sei nicht hinreichend erwiesen, dass die umstrittenen Äußerungen wahr seien. Der Umstand, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden konnte, ginge zu Lasten der Behörde. Diese sah sich aus Gründen des Quellenschutzes, insbesondere wegen des erforderlichen Schutzes von V-Leuten, an der Vorlage der Akten und weiteren Beweisangeboten gehindert.
Zu dem Artikel bei Telemedicus.
ZDF bietet Selbstbeschränkung bei Telemedien an
Das ZDF hat den Bundesländern detaillierte Begrenzungen seiner Online-Angebote angeboten. Danach möchte sich der Sender zum einen einer gestaffelten Regelung für Zeitgrenzen unterwerfen. Nur noch im Rahmen festgesetzter Zeiten sollen bestimmte Online-Inhalte vorgehalten werden können. Neue Fernsehsendungen des ZDF sollen z.B. nur 7 Tage im Internet verfügbar sein, angekaufte Spielfilme hingegen gar nicht. Nur „in publizistisch begründeten Fällen“ sollen Sendungen oder Beiträge auch unbefristet online anzusehen sein.
Zum anderen hat das ZDF eine „Negativliste“ festgesetzt. Nach dieser will das ZDF auf solche Inhalte verzichten, die es nicht als Teil seines Telemedienauftrags ansieht. Hierzu zählt es Werbung, Sponsoring und solche Rubriken, die Anzeigen ersetzen könnten. Auch soll es keine „kommerziellen“ Spiel- oder Wettangebote geben.
Ausführlich bei epd-Medien.
LG München: „Tannöd“ ist urheberrechtlich unbedenklich
In dem Rechtsstreit um den Krimi-Bestseller „Tannöd“ urteilte das LG München I vergangene Woche: Das Urheberrecht sieht für historische Fakten keinen Schutz vor. Sie basieren nicht auf einer kreativen Leistung des Urhebers, sondern sind von der Geschichte vorgegeben und gehören damit zum Gemeingut. Allenfalls fiktive Ergänzungen seien urheberrechtlich geschützt, ein bloßes Ausschmücken historischer Fakten reiche jedoch nicht aus. Die Autorin Andrea Maria Schenkel wurde damit vom Plagiatsvorwurf freigesprochen, die Klage des Journalisten Peter Leuschner abgewiesen. Er hatte der Schriftstellerin vorgeworfen, sie habe für den Roman Szenen und Handlungselemente aus seinen Sachbüchern übernommen. In diesen wurden seine Recherchen zu einem historischen Mordfall auf einem bayerischen Einödhof im Jahr 1922 dargestellt, der auch Gegenstand des Krimis ist.
Ausführlich bei Telemedicus.
Überwachungsskandal bei der Telekom
In den Jahren 2005 und 2006 sollen in der Telekom Aufsichtsräte, Manager und Journalisten überwacht worden sein. Diese Informationen des Spiegels wurden bereits von der Telekom bestätigt. Telefongespräche sollen nicht abgehört worden sein, es heißt, es wurden nur Verbindungsdaten von Mobilfunk- und Festnetzgesprächen gesichtet. Grund der Überwachung soll es gewesen sein „undichte Stellen“ aufzudecken, über die interne Dokumente an die Öffentlichkeit gelangten. Bereits 2007 hatte es einen ähnlichen Vorfall gegeben, der weitreichende personelle und organisatorische Umstrukturierungen in der Sicherheitsabteilung zur Folge hatte. Im Raum stehen möglicherweise der strafbare Bruch des Fernmeldegeheimnisses, Bestechung und Erpressung. Die Staatsanwalt prüft nun, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten wird. Eine Entscheidung wird für die kommende Woche erwartet.
Zu dem Bericht des Spiegels.
Deckelung von Abmahnkosten passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz „zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ angenommen. Mit dem Gesetz wird die sog. Durchsetzungsrichtlinie („Enforcement-Richtlinie“) in deutsches Recht umsetzt. Neu sind vor allem umfangreiche Auskünftsansprüche, die auch gegen Dritte, z.B. Internet-Provider, geltend gemacht werden können. Außerdem wird die Erstattung von Kosten für erstmalige Abmahnungen auf 100 EUR beschränkt, wenn es sich um nur unerhebliche Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt.
Mit weiteren Informationen: Telemedicus.
Mehr gefälschte Produkte entdeckt
An den EU-Außengrenzen wurden im vergangenen Jahr in 43.000 Fällen gefälschte Produkte sichergestellt. Damit ist die Zahl sichergestellter Produktfälschungen um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das geht aus den jüngsten Statistiken der EU-Kommission zur Produktfälschung hervor. Zigaretten und Kleidungsstücke wurden demnach in ebenso großen Mengen gefälscht, wie für Verbraucher potenziell gefährliche Waren, darunter Arzneimittel, Haushaltsgeräte und Kosmetikartikel. Insbesondere bei Medikamenten gab es einen dramatischen Zuwachs um mehr als 50 Prozent. Fast 60 Prozent aller sichergestellten Waren kamen aus China. Hintergrund der erhöhten Zolltätigkeit ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Industrie.
Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.