+++ OLG Köln zu Prüfpflichten von Anschlussinhabern
+++ AG Dresden: Funkzellenabfrage 2011 rechtmäßig
+++ GEMA vs. Youtube: Streit geht in die nächste Runde
+++ Urheberrecht: Vorschläge von SPD und Piraten
+++ Microsoft Streetside vorerst offline
+++ EU-Kommission rügt Google wegen Wettbewerbsbeschränkung
+++ Grüne schlagen Grundrecht auf Informationszugang vor
OLG Köln zu Prüfpflichten von Anschlussinhabern
Das OLG Köln hat vergangene Woche entschieden, dass Inhaber von Internetanschlüssen gegenüber ihrem Ehegatten keine Pflicht zur anlasslosen Prüfung und Kontrolle hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen haben. Dies steht im Gegensatz zu den nach dem BGH bestehenden Pflichten im Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern oder anderen Hausgenossen. Zudem hat das OLG Köln lediglich eine sekundäre Darlegungslast bei dem Anschlussinhaber gesehen – die Beweislast bleibt bei der Person, die die Rechteverletzung rügt. Das Gericht hat die Revision zum BGH zugelassen.
Zur Meldung bei Telemedicus.
AG Dresden: Funkzellenabfrage 2011 rechtmäßig
Die größte bisher bekanntgewordene Funkzellenabfrage war rechtmäßig. Das hat das Amtsgericht Dresden am Mittwoch entschieden. Im Februar 2011 soll die Polizei gut eine Million Verbindungsdaten und rund 40.000 Namen und Adressen von Handybenutzern eingeholt haben – damals genehmigt vom Amtsgericht Dresden. Acht Betroffene wehrten sich nun erfolglos dagegen. Die Maßnahmen seien „erforderlich, geboten und angemessen“ gewesen, so das Amtsgericht. Zur Aufklärung von Straftaten führte die Funkzellenabfrage nicht, berichtet Netzpolitik.org.
Zur Meldung bei Netzpolitik.org.
Zur Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden.
GEMA vs. Youtube: Streit geht in die nächste Runde
Der Rechtsstreit zwischen der GEMA und Youtube geht in die nächste Runde. Vergangene Woche haben sowohl Youtube, als auch die GEMA Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg zur Haftung des Google-Portals eingelegt. Ende April hatte das Gericht entschieden, dass Youtube verpflichtet ist, rechtswidrige Videos nach Hinweis zu löschen und den erneuten Upload zu verhindern. Eine Einigung über Videos mit GEMA-Musik bei Youtube scheint also noch lange nicht in Sicht.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Urheberrecht: Vorschläge von SPD und Piraten
Am Montag hat der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion zwölf Thesen für ein „faires und zeitgemäßes” Urheberrecht veröffentlicht. Fast zeitgleich veröffentlichte auch die Piratenpartei ihre zehn wichtigsten Punkte einer Urheberrechtsreform. Die SPD lehnt u.a. Maßnahmen wie Three Strikes ab, distanziert sich jedoch auch von einer Kulturflatrate. Die Piraten rufen zu einer offenen Diskussion um das Urheberrecht auf. Sie fordern ein Ende des Abmahnwesens für Verletzungen des Urheberrechtes durch Privatpersonen. Ebenfalls müsse die Störerhaftung zugunsten freier WLAN-Netze abgeschafft werden.
Besprechung des SPD Vorschlages bei heise online.
Bericht über die Vorschläge der Piraten bei heise online.
Microsoft Streetside vorerst offline
Microsoft hat vergangene Woche Bing Streetside – das Pendant zu Google Street View – in Deutschland abgeschaltet. Grund sollen Datenschutzbeschwerden von Nutzern sein. Der Vorwurf der Nutzer: Microsoft soll Häuserfassaden nicht ausreichend verpixelt haben. Im Vergleich mit Google Street View hatten allerdings nur wenige Betroffene vorab Widerspruch gegen Fotos ihrer Häuser bei Streetside eingelegt. Microsoft will nun die Vereinbarkeit mit deutschem Datenschutzrecht genauer überprüfen und den Dienst so schnell wie möglich wieder online stellen.
Die Meldung bei Telemedicus.
EU-Kommission rügt Google wegen Wettbewerbsbeschränkung
EU-Wettbewerbskommissar Joaqui Almunia hat Google einen offenen Brief geschrieben. Der Brief versteht sich als „letzte Chance“ in mehreren kartellrechtlichen Verfahren, die bei der EU-Kommission gegen Google laufen. Der Vorwurf: Google bevorzuge eigene Angebote in Suchergebnissen und übernehme fremde Inhalte für die eigenen Suchtreffer. Google können nun Abhilfe schaffen, schreibt Almunia – anderenfalls müsse es mit kartellrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Bericht bei Meedia.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission.
Grüne schlagen Grundrecht auf Informationszugang vor
Die Grünen wollen Zuwachs für Art. 5 GG schaffen: Ein neu eingefügter Absatz 2a soll den Anspruch auf Zugang zu Behördeninformationen verfassungsrechtlich gewähren. Bislang ist ein solcher Anspruch nur einfachgesetzlich im Informationsfreiheitsgesetz geregelt – zu schwach gegenüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, meinen die Grünen. Harsche Kritik kommt vonseiten der CDU: Das Grundgesetz dürfe nicht zum Verwaltungsverfahrensgesetz degradiert werden. Außerdem zeige der Vorschlag, dass die Grünen unter Zugzwang stehen – wegen der starken Piratenpartei.
Der Gesetzesentwurf im Volltext.
Thomas Stadler in seiner Bewertung auf internet-law.de.
Korrektur:
An dieser Stelle habe ich fälschlicherweise berichtet, dass die sog. Cookie-Richtlinie am Samstag in Kraft getreten sei. Das ist so nicht korrekt. Die Richtlinie ist bereits am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten und war sogar bis zum 25. Mai 2011 umzusetzen. In Großbritannien hatte lediglich das Information Commissioner’s Office eine einjährige „Schonfrist” eingeräumt, die vergangene Woche abgelaufen ist. Viele große Medien haben dies mit dem Inkrafttreten der Richtlinie verwechselt, sodass sich der Fehler auch bei uns eingeschlichen hat. Ich bitte um Entschuldigung und danke unserem Beiratsmitglied Hans Peter Lehofer für den Hinweis. – Adrian Schneider
Dieser Wochenrückblick ist auf dem Telemedicus Ausbildungs-Workshop in Münster entstanden. Mitgewirkt haben neben dem Telemedicus-Kernteam: Lisa Jentschura, Hans-Christian Gräfe und Rebecca Sieber.