+++ Keine Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen in Deutschland
+++ Bundesverwaltungsgericht kassiert Bitstrom-Regulierung
+++ VPRT kritisiert Drei-Stufen-Test
+++ Streit um Vergütungen beim Intranetparagraphen
+++ GEMA plant drastische Erhöhung der Konzerttarife
+++ Google ändert heimlich seine Datenschutzbestimmungen
+++ Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz
+++ Keine positive Legalprognose für Günter Freiherr von Gravenreuth
+++ LG München I: Einstweilige Verfügung gegen Ärztebewertungsportal „DocInsider.de“
+++ DFL erhebt Klage gegen Bundeskartellamt
Keine Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen in Deutschland
In der vergangenen Woche wurde in ganz Europa weiterhin über die Notwendigkeit und Umsetzbarkeit von Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen gestritten. In Irland haben sich die Tonträgerhersteller dabei mit dem landesweit größten ISP auf die Anwendung eines sog. „Three-Strikes-Verfahren“ nach französischem Vorbild geeignet. Das Bundesjustizministerium (BMJ) stellte unterdessen nochmals klar: In der Bundesrepublik wird es keine Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen geben. Nach Ansicht des Ministeriums wäre ein solches Vorgehen mit den geltenden Gesetzen nicht vereinbar.
Bericht bei irights.info über Netzsperren in Irland.
Meldung bei heise.de über die Stellungnahme des BMJ.
Bundesverwaltungsgericht kassiert Bitstrom-Regulierung
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch zu Gunsten der Deutschen Telekom AG festgestellt, dass die bislang geltende Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den IT-Bitstromzugang teilweise rechtswidrig ist. Insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer ex-ante-Entgeltregulierung und der Verpflichtung zur Abgabe eines Standardangebots ist die Verfügung der BNetzA nicht ermessensfehlerfrei ergangen. Das Gericht hob sie deshalb in Teilen auf.
Telemedicus beleuchtet die technischen und rechtlichen Hintergründe dieser Entscheidung
VPRT kritisiert Drei-Stufen-Test
Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Jürgen Doetz, hat in der letzten Woche deutliche Kritik am „Drei-Stufen-Test“ für gebührenfinanzierte Internetangebote von ARD und ZDF geäußert. Insbesondere bemängelte er, dass bereits bestehende kostenpflichtige Telemedienangebote keine hinreichende Beachtung finden würden. Er schloss indes auch nicht aus, in dieser Angelegenheit erneut bei der EU-Kommission im Brüssel vorstellig zu werden. Ein vom VPRT angestrengtes Beihilfeverfahren gegen ARD und ZDF war Ende 2006 durch einen Kompromiss zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik vorzeitig beendet worden. Dabei sah die Einigung einen strengen Auflagenkatalog vor, der insbesondere auch den Drei-Stufen-Test umfasst.
Interview mit Jürgen Doetz bei ftd.de.
Streit um Vergütungen beim Intranetparagraphen
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat in der vergangenen Woche mit deutlichen Worten die Kultusministerkonferenz wegen ihrer Planungen zu Vergütungsberechnung im Rahmen von § 52a UrhG kritisiert. In der Schrankenregelung ist die Zugänglichmachung von Werkteilen oder Werken geringen Umfangs über ein schul- oder universitätsinternes Intranet geregelt. Der Börsenverein fordert, bei der Berechnung einer angemessenen Vergütung die genutzten Titel und deren Nutzungsumfang zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen war auch zuvor von der Schiedsstelle des DPMA vorgeschlagen worden. Die Kultusministerkonferenz deutete vergangene Woche jedoch an, auf die Erfassung einzelner Titel bei der Berechnung weiterhin verzichten zu wollen.
Zum Streitstand um § 52a UrhG berichtet urheberrecht.org.
GEMA plant drastische Erhöhung der Konzerttarife
Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde plant die Verwertungsgesellschaft GEMA, ihre Tarife für Konzerte drastisch zu erhöhen. Der Branchenverband der Konzertveranstalter spricht dabei im Einzelnen von Erhöhungen bis zu 600%. Darüber hinaus plant die GEMA offenbar auch bei Merchandising-Artikeln künftig mitzukassieren. Die Münchener Verwertungsgesellschaft soll bereits sämtliche Alt-Verträge mit Konzertveranstaltern gekündigt haben. In einer Stellungnahme versucht die GEMA die von den Konzertveranstaltern vorgelegten Zahlen zu entkräften. Mittlerweile ist ein Schiedsverfahren vor dem DPMA anhängig.
Telemedicus berichtet über die geplanten Tariferhöhungen der GEMA.
Google ändert heimlich seine Datenschutzbestimmungen
Google hat in der vergangenen Woche seine Datenschutzbestimmungen verändert ohne die Nutzer darüber zu informieren. Verschiedenen Berichten zufolge protokolliert Google ab sofort nicht mehr nur die Benutzerdaten. Vielmehr werden nun auch Informationen über die Nutzung von Google-Zusatzdiensten gespeichert. Der Branchenprimus begründet seinen Schritt mit notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Phishing. Die Änderung wurde im Übrigen mehr oder weniger passend am Europäischen Tag des Datenschutzes vorgenommen.
Meldung bei zdnet.de über Googles neue Datenschutzrichtlinie.
Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz
Die Bürgerrechtlerin und Netzautorin Bettina Winsemann („Twister“) hat in der vergangenen Woche Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte BKA-Gesetz eingereicht. Unterstützt wird sie dabei von der Bürgerrechtsorganisation „Humanistische Union“. Winsemann ist im letzten Jahr vor dem Bundesverfassunsgericht (BVerfG) bereits erfolgreich gegen die Regelungen zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Es wird im Übrigen mit weiteren Verfahren gegen das BKA-Gesetz vor dem BVerfG gerechnet.
Meldung bei heise.de zur Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz.
Die Verfassungsbeschwerde von Bettina Winsemann im Volltext.
Keine positive Legalprognose für Günter Freiherr von Gravenreuth
Im September letzten Jahres hat das Landgericht Berlin ein Urteil des AG Tiergarten bestätigt, in dem Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Aus der nun veröffentlichten Urteilsbegründung des LG Berlin geht insbesondere hervor, dass das Gericht Gravenreuth keine positive Sozial- und Legalprognose attestiert. Somit erscheint es äußerst wahrscheinlich, dass der durch zahlreiche umstrittene Abmahnverfahren bundesweit bekanntgewordenen Rechtsanwalt demnächst seine Haftstrafe antreten muss.
Aktueller Bericht der taz zur Gravenreuth-Entscheidung des LG Berlin.
Die Entscheidung des LG Berlin im Volltext.
LG München I: Einstweilige Verfügung gegen Ärztebewertungsportal „DocInsider.de“
Das Landgericht München I hat gegen das Arztbewertungsportal „DocInsider.de“ eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Konkurrenzportal „jameda.de“ hatte einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. Danach wird „DocInsider.de“ nun gerichtlich untersagt, Zahlen für Arztbewertungen durch Patienten anzugeben, soweit dabei Bewertungen Berücksichtigung finden, die mit einer bestimmten Klickfunktion gewonnen wurden. Die Antragsstellerin hatte angeführt, dass sich viele User bei dieser Klickfunktion nicht darüber im Klaren seien, dass sie mit einem aufrufenden Klick bereits eine Bewertung abgeben.
Meldung beim Titelschutzanzeiger zu den Vorwürfen gegen „DocInsider.de“.
DFL erhebt Klage gegen Bundeskartellamt
Der Verband der Deutschchen Fußball Liga (DFL) hat vor dem OLG Düsseldorf Klage gegen das Bundeskartellamt eingereicht. Im vergangenen Jahr hatte sich das Bundeskartellamt gegen die Pläne der DFL zur zentralen Vermarktung der Übertragungsrechte gesperrt. Unter anderem hatten die obersten Wettbewerbshüter damals gefordert, dass zumindest die Samstagsspiele in einer Zusammenfassung vor 20.00 Uhr im Free-TV gezeigt werden müssen. Diese als „lex Sportschau“ bekannte Rechtsauffassung kostete die Liga viel Geld. Es wird mit einem langen und komplexen Verfahren gerechnet.
Ein Hintergrundbericht zur DFL-Klage bei Focus Online.