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Wochenrückblick: Datenschutz, Killerspiele, Hartplatzhelden

+++ Änderung des BDSG: Neue Rechtsgrundlagen für „Scoring“

+++ Abgehört: Knapp 40.000 Anordnungen zur TK-Überwachung

+++ Premiere sagt Hackern den Kampf an

+++ Killerspiele: Bundestag verabschiedet Jugendschutz-Novelle

+++ Hartplatzhelden.de verlieren vor dem LG Stuttgart

+++ BNetzA stellt Missbrauchsverfahren gegen die DTAG ein

+++ Aus für Handy-TV zur Fußball-EM
Änderung des BDSG: Neue Rechtsgrundlagen für „Scoring“
Das Bundesinnenministerium will noch in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) angehen. Ein noch nicht öffentlicher Gesetzesentwurf sieht vor allem spezifische Regelungen zum sog. „Scoring“ vor. Das neue Gesetz soll insbesondere eigene Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Scoring-Daten schaffen. Gleichzeitig sollen auch die Rechte der Betroffenen durch umfangreiche Auskunfts- und Informationsansprüche gestärkt werden.
Die Details bei Telemedicus.

Abgehört: 38.386 Anordnungen zur TK-Überwachung
Die Bundesnetzagentur hat die Jahresstatistik 2007 der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation („TK-Überwachung“) veröffentlicht. Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen. Die Anordnungen betrafen 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen und 5.078 Rufnummern von Festnetzanschlüssen. Der anhaltende Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Mobilfunkbereich sei dabei vor allem auf die Teilnehmerzuwächse zurückzuführen.
Zur Pressemeldung der BNetzA.

Premiere sagt Hackern den Kampf an
Der Münchner Pay-TV-Sender Premiere hat vor dem LG Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sog. patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. In den Geräten waren Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Wie der Sender mitteilte, ist es dem Importeur ab sofort verboten die Reveiver einzuführen, zu verkaufen oder auch nur zu besitzen.
Weiter bei Telemedicus.

Killerspiele: Bundestag verabschiedet Jugendschutz-Novelle
Der Bundestag hat vergangene Woche eine Novelle des Jugenschutzgesetzes verabschiedet. Ziel: Jugendlichen soll der Zugang zu gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen erschwert werden. Konkret wurden die Kriterien erweitert, nach denen Gewaltvideos und Computerspiele als jugendgefährdend auf dem Index landen. Außerdem müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen.
Ausführlich bei der F.A.Z.

Hartplatzhelden.de verlieren vor dem LG Stuttgart
Das LG Stuttgart hat eine Entscheidung im Streit zwischen dem Video-Portal für Amateurfußball hartplatzhelden.de und dem Würtembergischen Fußballverband gefällt. Danach ist es dem Portal verboten, Videoaufnahmen von Wettbewerbsspielen des Fußballverbandes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Zur Begründung ist jedoch noch nichts bekannt.
Die Meldung bei Telemedicus.

BNetzA stellt Missbrauchsverfahren gegen die DTAG ein
Die Bundesnetzagentur hat ihre Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG (DT AG) wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL), der sog. „letzten Meile“, für Wettbewerber eingestellt. Wettbewerber hatten der DTAG vorgeworfen, dass es bei der Umschaltung der Anschlüsse zu anderen Anbietern zu deutlichen Verzögerungen gekommen sei. Zwar hatten Ermittlungen der BNetzA ergeben, dass erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Praxis bei der DTAG bestünden. Jedoch habe das Unternehmen den Auftragsstau nun beseitigt und sich mit den Wettbewerbern vertraglich geeinigt, zukünftig bessere Bedingungen für die Bereitstellung der TAL zu gewährleisten.
Zur Pressemeldung der BNetzA.

Aus für Handy-TV zur Fußball-EM
Der mobile TV-Standard DVB-H wird zur Fußball-EM nicht flächendeckend verfügbar sein. Henrik Rinnert, Geschäftsführer von Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH äußerte erhebliche Zweifel, dass dieser Termin eingehalten werden könne. Denkbar sei maximal ein eingeschränkter Sendebetrieb in einigen Städten. Grund für die Verzögerungen: Nicht alle Landesmedienanstalten haben die erforderlichen Frequenzen für den Betrieb von DVB-H genehmigt.
Weiter beim FOCUS.

, Telemedicus v. 11.05.2008, https://tlmd.in/a/791

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