+++ Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein verfassungswidrig
+++ Medienbeteiligungsverbot für Parteien ist verfassungswidrig
+++ Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab dem 1. April
+++ Presserat: Kein Missbrauch durch Bildblog
+++ Neues Sicherheitsabkommen zwischen Washington und Berlin
+++ WAZ und WDR kooperieren miteinander
+++ Gesetz gegen unerlaubte Telefonanrufe in Aussicht
Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein verfassungswidrig
Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist in der in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierten Form verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Die angegriffenen Regelungen verstießen gegen das Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Urteil präzisiert die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und lässt Rückschlüsse auf die Verfassungsmäßigkeit der anderen landesrechtlichen Regelungen zu.
Das Urteil im Detail bei Telemedicus.
Medienbeteiligungsverbot für Parteien ist verfassungswidrig
Das BVerfG hat den § 6 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Norm verbot Parteien jede direkte und indirekte Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen. Dieses absolute Verbot ist nach Ansicht des Gerichts mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren. Auslöser der Klage war die Aufforderung der „Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk“ an die „Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft“ (DDVG), ihre Beteiligung von 2, 3444 % an dem Radiosender FFH aufzugeben. Die DDVG befindet sich über ein Treuhandverhältnis faktisch im Eigentum der SPD. Bis zum 30. Juni 2009 muss der Landesgesetzgeber nun eine neue Regelung erlassen.
Ausführlich bei Telemedicus.
Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab dem 1. April
Zum ersten April wird eine korrigierte Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft treten. Die bisherige Regelung wurde von Rechtsprechung und Literatur als zu unpräzise kritisiert. Obwohl es sich bei dieser Widerrufsbelehrung um ein offizielles Muster des Bundesjustizministeriums handelte, war sie also aus Sicht der Gerichte fehlerhaft. Konsequenz: Händler wurden massenhaft abgemahnt. Die neue Muster-Widerrufsbelehrung versucht nun die beanstandeten Mängel zu beseitigen und ist knapper als ursprünglich geplant gefasst. Im Sommer soll die Belehrung gesetzlich normiert werden, sodass sie von Gerichten nicht mehr angreifbar ist und Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.
Zu den Hintergründen bei Telemedicus.
Presserat: Kein Missbrauch durch Bildblog
Das Plenum des Deutschen Presserats hat keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts durch das Bildblog festgestellt. Dieses hatte seit 2006 insgesamt zwölf Beschwerden beim Presserat eingereicht, in denen es Verstöße gegen den Pressekodex geltend machte. Daraufhin beschwerte sich der Axel Springer Verlag: Das Bildblog sei ein kommerziell betriebenes journalistisches Produkt, das seine Inhalte zumindest teilweise durch Beschwerden beim Presserat und die Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse erzeuge; die Beschwerden verfolgten daher keine ethischen Ziele.
Weitere Informationen bei Telemedicus.
Neues Sicherheitsabkommen zwischen Washington und Berlin
Die USA und die Bundesrepublik wollen bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität künftig noch enger zusammen arbeiten.
Darauf verständigten sich am vergangenen Dienstag Bundesinnenminister Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries mit ihren US-amerikanischen Kollegen. Vor allem im Bereich der Terrorismusbekämpfung soll der Informationsaustausch zwischen den beiden Nationen ausgebaut werden. Ohne ein offizielles Ersuchen soll es künftig möglich sein, personenbezogene Daten von Terrorismus-Verdächtigen zu übermitteln. Ebenso soll ein automatische Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten stattfinden. Das von Datenschützern stark kritisierte Abkommen bedarf noch der Zustimmung des Parlaments.
Mehr bei Telemedicus.
WAZ und WDR kooperieren miteinander
Der Westddeutsche Rundfunk (WDR) und die WAZ-Mediengruppe starten die erste deutsche Zusammenarbeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders und einem privaten Zeitungsunternehmen im Internet: Auf dem WAZ-Internetportal „Der Westen“ sollen regionale Radio- und Fernsehbeiträge des WDR bereit gestellt werden. Dabei steht der WAZ die Auswahl der vom WDR angebotenen Beiträge zu. Die Beiträge werden dem WDR von der WAZ abgekauft, werden aber ohne Werbung in eigenen Fenstern gezeigt. Sie dürfen nicht verändert werden und müssen als WDR-Beiträge gekennzeichnet sein. Die Zusammenarbeit basiert vorerst auf einem „letter of intent“. Ein Vertrag konnte wegen rechtlicher Schwierigkeiten noch nicht geschlossen werden.
Mehr zu dem Thema bei der FAZ.
Gesetz gegen unerlaubte Telefonanrufe in Aussicht
Die Bundesregierung plant den Schutz der Verbraucher vor unerlaubten Telefonanrufen zu stärken. Obwohl unerwünschte Anrufe bereits verboten sind, gewährten die vorhandenen Regelungen keinen effektiven und ausreichenden Schutz. Ein entsprechendes „Maßnahmenpaket“ sieht daher folgende Neuregelungen vor: Wer ohne Erlaubnis Telefonwerbung veranstaltet, muss ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen. Auch soll es künftig ein Widerrufsrecht binnen einer Frist von 14 Tagen für alle Verträge geben. Bislang galt ein solches noch nicht für Verträge über Zeitungen/Zeitschriften und Wett-/Lotteriedienste – die folglich am Telefon sehr häufig angeboten wurden. Als weiteres Hindernis für die Störenfriede wird gefordert, dass die Widerrufsfrist erst mit Erhalt einer schriftlichen Widerrufsbelehrung beginnen soll. Dadurch hat der Verbraucher länger Zeit sich vom Vertrag zu lösen. Verboten ist es den Werbe-Unternehmen auch ihre Rufnummer zu unterdrücken – allerdings bleibt ein solcher Gesetzesbruch auch künftig schwer zu ahnden.
Weitere Informationen bei Telemedicus.