Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Blognamen, Jugendschutz, Arena

+++ BGH erleichtert Inverssuche durch die Telefonauskunft

+++ Arena vor dem aus? Fußball wieder bei Premiere?

+++ OLG Hamburg: Firmenname im Blognamen rechtswidrig

+++ Last.fm: Kooperation mit Sony BMG

+++ BGH: EBay-Haftung bei jugendgefährdenden Inhalten

+++ Fehlerhafter Kopierschutz: Sony BMG verklagt Hersteller

+++ GEMA gewinnt gegen VideoTube

+++ WAZ beantragt Fernsehlizenz für das Ruhrgebiet

+++ Spickmich.de: Benotung von Lehrern im Internet zulässig

+++ Lutz Marmor neuer NDR-Intendant

BGH erleichtert Inverssuche durch die Telefonauskunft
Der BGH hatte sich mit der sog. Inverssuche bei der Telefonauskunft auseinanderzusetzen. Dabei kann nicht nur anhand eines Namens nach einer Telefonnummer gesucht werden, sondern es kann auch umgekehrt der Anschlussinhaber einer Telefonnummer ermittelt werden. Die Bundesrichter entschieden nun, dass diese Inverssuche zulässig ist, sofern der betroffene Teilnehmer einer derartigen Suche nicht widersprochen hat. Eine Einwilligung ist demnach nicht erforderlich.
Die Details bei Telemedicus.

Arena vor dem aus? Fußball wieder bei Premiere?
Arena plant offenbar die Übertragungsrechte für die Fußballbundesliga an Premiere zu lizenzieren. Mittlerweile ließ das Unternehmen aber verlauten, dass sich für Bestandskunden bis auf Weiteres nichts ändern wird: Arena-Kunden sollen nach wie vor die Bundesliga empfangen können. Premiere hat indes angekündigt, die Preise für Bundesliga-Pakete zu erhöhen, sollte der Deal zustande kommen.
Weiter bei DWDL.

OLG Hamburg: Firmenname im Blognamen rechtswidrig
Im Namen vieler Blogs kommen Firmennamen vor: BILDBlog, NPD-Blog, Google-Watchblog. Damit könnte es bald vorbei sein. Denn die Verwendung des Firmennamens greift in das Namensrecht aus § 12 BGB ein. Das stellte das OLG Hamburg nun fest.
Die Hintergründe bei Telemedicus.

Last.fm: Kooperation mit Sony BMG
Sony BMG kooperiert mit dem Online-Radio-Dienst Last.fm. Dadurch soll es Nutzern möglich werden zukünftig Musikstücke von dem Plattenlabel über die Plattform hören zu können. In welchem Umfang Last.fm nun erweitert werden soll, ist jedoch nicht bekannt.
Weiter bei Golem.

BGH: EBay-Haftung bei jugendgefährdenden Inhalten
Ein Internet-Auktionshaus kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform jugendgefährdende Medien angeboten werden. Das entschied der BGH in der vergangenen Woche: Das Auktionshaus kann in diesem Fall wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht als Störer haftbar gemacht werden.
Weiter bei Telemedicus.

Fehlerhafter Kopierschutz: Sony BMG verklagt Hersteller
Sony BMG hat den Hersteller eines Kopierschutzes verklagt, der bei Sony BMG selbst zum Einsatz kommt. Der Kopierschutz hatte auf vielen Geräten das Abspielen von CDs verweigert. Das habe Sony BMG mehrere Millionen Dollar gekostet, weshalb der Konzern nun Schadensersatz fordert.
Weiter bei WELT Online.

GEMA gewinnt gegen VideoTube
Die Verwertungsgesellschaft für Musik GEMA hat eine einstweilige Verfügung gegen das Video-Portal VideoTube erwirkt. Damit soll es den Betreibern verboten werden, Video-Clips zu verbreiten, in denen GEMA-lizenzierte Musikstücke gespielt werden. Die Betreiber wenden hingegen ein, es werde bereits ein Filtersystem eingesetzt – mehr könne man nicht tun.
Die DPA-Meldung im WELT Newsticker.

WAZ beantragt Fernsehlizenz für das Ruhrgebiet
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitungs Gruppe (WAZ) hat bei der Landesmedienanstalt Düsseldorf eine Fernsehlizenz für das Ruhrgebiet beantragt. Die größte Regionalzeitung Deutschlands plant ab 2008 mit der Ausstrahlung eines „qualitativ hochwertigen“ Programms zu beginnen.
Die Meldung bei derStandard.at.

Spickmich.de: Benotung von Lehrern im Internet zulässig
Die Benotung von Lehrern mit Hilfe des Internetportals Spickmich.de ist nach Ansicht des LG Kölns (AZ 28 O 263/07) vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Das Landgericht hob daher eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber der Website auf. Im Bereich der Berufsausübung müsse man sich öffentlicher Kritik stellen, erklärte die Vorsitzende Richterin Reske.
Die Hintergründe und das Urteil im Volltext bei Telemedicus.

Lutz Marmor neuer NDR-Intendant
Der ehemalige Verwaltungsdirektor des WDR Lutz Marmor ist neuer Intendant des Norddeutschen Rundfunks. Wie erwartet folgte der NDR-Rundfunkrat dem Vorschlag des Verwaltungsrates und wählte Marmor mit deutlicher Mehrheit.
Weiter bei DWDL.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 15.07.2007, https://tlmd.in/a/307

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory