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Wochenrückblick: Abmahnungen, WLANs, Hacker-Paragraph

+++ OLG Frankfurt: Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

+++ Stefan Niggemeier erneut abgemahnt

+++ Wikiscanner sorgt für Presserummel

+++ Russisches Strafgericht spricht AllofMP3-Chef frei

+++ LG Mannheim: Der Betreiber eines offenen WLAN haftet als Störer

+++ Dritter Player im Markt für Handy-TV

+++ Hacker-Paragraph ist in Kraft getreten

+++ Neue Fernsehrichtlinie kommt noch 2007

+++ Münsteraner Zuschauer erstattet Strafanzeige gegen Call-in-Gewinnspielanbieter
OLG Frankfurt: Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen
Das OLG Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil präzisiert, wann Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein sollen. Eine Abmahnung sei insbesondere dann missbräuchlich, wenn der abmahnende Rechtsanwalt seinen Mandanten vom Kostenrisiko freistellt. In diesem Fall liege ein „kollusives Zusammenwirken“ von Anwalt und Mandanten vor, so dass die Kosten der Abmahnung nicht mehr vom Abgemahnten zu tragen sind.
Die Entscheidung im Volltext bei MIR [PDF].

Stefan Niggemeier erneut abgemahnt
Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier wurde wegen eines Kommentars in seinem Weblog zum zweiten Mal von der Fernsehproduktionsfirma „Callactive“ abgemahnt. Pikant an diesem Fall: Die Abmahnung bezog sich auf einen Kommentar, den Niggemeier bereits gelöscht hatte. Ob in solchen Fällen aber noch ein Unterlassungsanspruch besteht, ist – auch nach geltender Rechtsprechung – höchst umstritten.
Mehr bei Telemedicus.

Wikiscanner sorgt für Presserummel
Für Aufregung sorgte ein neuentwickeltes Programm, das per IP-Scan ermittelt, von welchen Firmenrechnern aus welche Wikipedia-Einträge manipuliert wurden. So ließ sich unter anderem feststellen, dass Hersteller von Wahlmaschinen, Pharma-Konzerne und der Vatikan versuchten, kritische Äußerungen aus Wikipedia zu entfernen.
Weniger überrascht reagierte die Wikipedia-Community selbst: Dort ist die gezielte Manipulation von Wikipedia-Artikeln schon länger als „Vandalismus“ bekannt. Ein länger andauernder Streit um den Inhalt eines Artikels heißt „Editwar“.
Mehr Informationen bei Golem.

Russisches Strafgericht spricht AllofMP3-Chef frei
Die IFPI hat in ihrem Kampf gegen die russische Download-Seite AllofMP3 eine Niederlage erlitten: Ein Moskauer Strafgericht sprach den AllofMP3-Betreiber Denis Kvasov vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung frei. Es sei nicht erwiesen, dass das Vorgehen des Download-Anbieters gegen russisches Urheberrecht verstoßen haben.
AllofMP3 hat seine Geschäftstätigkeit dennoch kürzlich aufgegeben. Grund: Weil internationale Kreditkartenunternehmen eine Zusammenarbeit verweigerten, kam es zu Schwierigkeiten in der Zahlungsabwicklung.
Weitere Informationen bei Heise Online.

LG Mannheim: Der Betreiber eines offenen WLAN haftet als Störer
Das LG Mannheim hat die bekannte Rechtsprechung fortgesetzt und geurteilt, dass der Betreiber eines ungesicherten WLAN-Netzes für Rechtsverletzungen haftet, die mittels des Netzwerks begangen werden. Ähnlich hatten bereits das LG Frankfurt und das OLG Hamburg geurteilt. Ob diese Rechtsprechung sich allerdings auch auf WLAN-Communities wie „FON“ oder „Freifunk“ übertragen lässt, ist fraglich.
Die Entscheidung als Volltext bei MIR [PDF].

Dritter Player im Markt für Handy-TV
Die drei Mobilfunk-Anbieter T-Mobile, Vodafone und O2 haben gemeinsam ein Konsortium gegründet, das Handy-TV anbieten soll. Das Bundeskartellamt hat die Zusammenarbeit genehmigt. Das neue Konsortium wird damit zum dritten großen Marktteilnehmer im Markt für Handy-TV und tritt in Konkurrenz zu Neva Media (Burda, Holtzbrinck) und Mobiles Fernsehen Deutschland.
Mehr beim Manager Magazin.

Hacker-Paragraph ist in Kraft getreten
Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz und mit ihm der umstrittene Hacker-Paragraph sind am 10. August in Kraft getreten. Der neu eingeführte § 202c StGB ist vor allem deshalb so umstritten, weil er auch die Herstellung und Verbreitung von solchen Programmen verbietet, die auch legitimen Zwecken dienen können.
Weitere Infos bei Heise Online.

Neue Fernsehrichtlinie kommt noch 2007
Die „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ wird voraussichtlich noch Ende 2007 in Kraft treten. Danach müssen die Bestimmungen noch von den EG-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, so dass für Mitte bis Ende 2008 mit einer grundlegenden Revision des deutschen Rundfunk- und Medienrechts zu rechnen ist.
Die Richtlinie strebt eine Umgestaltung des europäischen Fernsehrechtes an, mit dem Ziel, das Rechtsgebiet technologieneutraler und flexibler zu gestalten sowie es an die Herausforderungen des Internets anzupassen. Umstritten waren bis zuletzt Regelungen zu Fernsehwerbung und Product Placement.
Das IUM hat den Zeitplan.

Münsteraner Zuschauer erstattet Strafanzeige gegen Call-in-Gewinnspielanbieter

Ein Münsteraner Fernsehzuschauer hat kürzlich Strafanzeige gegen den Anbieter einer Gewinnspielshow im Fernsehen erstattet. Ihm sei, so die Darstellung bei Spiegel Online, mehr Geld für den Anruf berechnet worden als im Fernsehen angeboten, außerdem sei die Fragestellung verwirrend gewesen.
Die strafrechtliche Rechtslage um solche Anrufe ist in der Tat umstritten. Teilweise wird die Ansicht vertreten, in solchen Shows fände Betrug i.S.d. § 263 StGB statt.
Die Kurzmeldung bei Spiegel Online.

  • Dr. Simon Assion

    Dr. Simon Assion ist Mitgründer von Telemedicus und Rechtsanwalt bei Bird&Bird.

, Telemedicus v. 19.08.2007, https://tlmd.in/a/365

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