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Video: Podiumsdiskussion zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteil

Der eco MMR Kongress vergangene Woche war mit Sicherheit einer der besseren seiner Art. Nicht nur die Redebeiträge waren durchweg hochinteressant, es trafen sich auch fast alle wichtigen Stakeholder, die aktuell im Medienrecht aktiv sind. Das waren nicht nur Rechtswissenschaftler und praktische Juristen, sondern auch Vertreter der Politik, der Unternehmen und nicht zuletzt, auch der relevanten Fachmedien (was Blogs mit einschließt). Einer der Höhepunkte der Konferenz war eine Podiumsdiskussion, die Nachmittags stattfand. Auf dem Podium:

• Prof. Dr. Matthias Bäcker, LL.M., Universität Mannheim (Moderation)

• Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M., Bundesverfassungsrichter a.D. und als Berichterstatter verantwortlich für die Einstweiligen Verfügungen zur Vorratsdatenspeicherung

• Gerhart R. Baum, Bundesminister a.D. und einer der wichtigsten Beschwerdeführer

• Dr. Max Stadler, Staatssekretär im Justizministerium und federführend bei der Ausarbeitung (oder wohl besser: Nicht-Ausarbeitung) eines neuen Speichergesetzes

• Dr. Jürgen P. Graf, Richter am BGH, ehemaliger Oberstaatsanwalt und profilierter Experte für Fragen der TK-Überwachung

• Nikolaus Bertermann, Justiziar STRATO AG und als solcher ständig befasst mit den praktischen Umsetzungfragen der Vorratsdatenspeicherung

Das Video nach dem Klick.

Link: eco MMR Kongress - Podiumsdiskussion 02

Höchst interessant finde ich vor allem den kurzen Schlagabtausch zwischen Gerhart Baum und Wolfgang Hoffmann-Riem. Die Videoaufzeichnung zeigt leider nicht den ehemaligen Verfassungsrichter, als Baum ihm vorwirft, das Gericht habe sich nicht getraut, sich „mit Europa anzulegen” – sein Gesichtsausdruck sprach Bände. Den einzigen Redebeitrag von Herrn Bertermann am Ende hat das Video leider teils abgeschnitten. Er sagte damals einen äußerst interessanten Satz zur Messbarkeit der Chilling Effects – zu diesem Thema erscheint auf Telemedicus demnächst noch ein Interview.

Meine Besprechung des Vorratsdatenspeicherung-Urteils bei Telemedicus.

Adrian Schneider zum selben Urteil.

, Telemedicus v. 03.04.2010, https://tlmd.in/a/1692

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