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Urteil: Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC

Für einen internetfähigen und gewerblich genutzten PC fällt keine Rundfunkgebühr an. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig Anfang Juli entschieden (Az. 14 A 243/08). Es widersetzt sich damit der Rechtsprechung dreier Oberverwaltungsgerichte zu dieser Rechtsfrage.

Besitz eines PCs begründet nicht automatisch Gebührenpflicht

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass ein Computer nicht ohne weiteres zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sei. Dass ein PC durch zusätzliche Ausstattung wie beispielsweise Internetzugang Rundfunksendungen theoretisch wiedergeben kann, genügt nach Ansicht des Gerichts nicht um ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät” anzunehmen.
Doch selbst bei „rundfunktauglichen”, aber gewerblich genutzten Computern könne nicht aus der bloßen Möglichkeit eines Rundfunkempfangs auf eine tatsächliche Rundfunknutzung geschlossen werden. PCs würden am Arbeitsplatz nicht typischerweise als Rundfunkgerät genutzt, teilweise sei dies sogar verboten. Würde die Gebührenpflicht allein an den Besitz eines Computers angeknüpft, ginge dies nach Ansicht der Richter „an der Wirklichkeit im gewerblichen Bereich vorbei”. Rundfunkgebühren seien nur dann zu entrichten, wenn der PC auch als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird.

Weiterhin uneinheitliche Rechtsprechung

Das Urteil des VG Schleswig lässt sich in eine lange Kette von Urteilen zur Gebührenpflicht für Computer einreihen. Die Rechtslage ist hierzu bislang noch umstritten. Die Ansicht des VG Schleswig teilen das VG Wiesbaden und das VG Stuttgart. Die Berufungsgerichte hingegen tendieren sowohl bei privat (OVG Münster), als auch bei gewerblich (OVG Koblenz, BayVGH) genutzten, internetfähigen Computern zu einer Gebührenpflichtigkeit.
Für eine einheitliche Handhabung der Rundfunkgebühr bei Computern und für Rechtsklarheit wird hoffentlich bald das Bundesverwaltungsgericht sorgen.

Die Entscheidung (VG Schleswig, Urteil v. 02.07.2009, Az. Az. 14 A 243/08) liegt noch nicht im Volltext vor.

Pressemitteilung des VG Schleswig.

Weitere Urteile zur Rundfunkgebührenpflichtigkeit von Internet-PCs.

, Telemedicus v. 05.08.2009, https://tlmd.in/a/1432

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