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Twitter hat ein neues Logo veröffentlicht. So weit, so unspektakulär. Interessant sind aber die neuen Richtlinien zur Nutzung der Marke „Twitter”, die mit den optischen Neuerungen einhergehen. Danach sollen neue Einschränkungen gelten, wenn man seinen Account mit Logo und Name von Twitter bewerben möchte. Selbst Screenshots sollen nur eingeschränkt erlaubt sein. Artikel vollständig lesen
+++ Hartplatzhelden gewinnen Finale vor dem BGH
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+++ Der neue elektronische Personalausweis
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+++ EuGH zur Zulässigkeit von Geräteabgaben
+++ BVerfG entscheidet über Promi-Berichterstattung
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Nicht immer sind Anwälte im Auftrag eines Mandanten tätig. Bisweilen kommt es vor, dass ein Anwalt auch mal eigene Rechtsstreitigkeiten auszutragen hat. Wird er in diesem Fall „für sich selbst“ tätig, nennt man das Selbstauftrag.
Problematisch wird das, wenn es um die Erstattung der Anwaltskosten geht. Schließlich hat ein Rechtsanwalt selten eine Rechnung von sich selbst zu erwarten. Deshalb kann er Aufwendungen in Höhe der berufsmäßigen Vergütung eines Rechtsanwalts nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen.
Das Amtsgericht Hamburg hatte im August über einen Grenzfall eines solchen Selbstauftrages zu entscheiden – vom Gericht „Quasi-Selbstauftrag“ genannt.
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Das OLG Düsseldorf hat Ende September im Streit um die Open-Source-Software „xt:Commerce” entschieden und sich dabei mit dem Verhältnis der General Public Licence (GPL) zu Markenrechten befasst (Az. I-20 U 41/09). Danach lassen sich aus der GPL keine Befugnisse zur Verwendung des Namens der frei lizenzierten Software ableiten. Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerden gegen ZensusG nicht an
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Spätestens, als sich Freitag abends herumsprach, dass die Tagesschau berichtet hatte, wurde den Teilnehmern klar, dass „Wikipedia: Ein kritischer Standpunkt” keine gewöhnliche Wissenschaftskonferenz werden würde. Wikipedia ist auch kein normales Forschungsobjekt. Es ist ein Medienorgan von enormen gesellschaftlichem Einfluss; ein Machtfaktor, der sich aus dem politischen und wissenschaftlichen Diskurs kaum noch wegdenken lässt. Gleichzeitig ist so viel an der Wikipedia neu und anders, das sich etabliertes Wissen kaum auf sie anwenden lässt. Artikel vollständig lesen
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Von Holger Greve und Florian Schärdel
Der Rechtsstreit um das Lehrerbewertungsportal spickmich.de ist beendet. Wie uns nun vom Bundesverfassungsgericht mitgeteilt wurde, hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin bereits am 16. August nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1750/09). Der Beschluss erfolgte ohne Begründung. Damit bleibt das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGHZ 181, 328 ff.) bestehen, der das Modell des Lehrerbewertung grundsätzlich für zulässig erachtet hatte. Artikel vollständig lesen