Im Streit um die Tagesschau-App geben sich Verleger- sowie Rundfunkseite offenbar kompromissbereit. Das Magazin „Journalist” berichtet:
„Denkbar ist etwa ein Umbau innerhalb des App-Angebots: Videos und Audios könnten stärker nach vorn gestellt, reine Textteile etwas entschlackt werden. Eine komplette Beschränkung im Textbereich auf Sendemanuskripte und Bildunterschriften, wie es zeitweilig von Verlegerseite vorgeschlagen wurde, sei aber deutlich zu wenig, heißt es ARD-intern.“
Zahlreiche Verleger sehen in der App eine Gefahr für den digitalen Zeitungsmarkt. Im Juni 2011 hatten acht von ihnen, darunter Süddeutsche Zeitung und FAZ, Klage vor dem Landgericht Köln gegen die ARD eingereicht (Az. 31 O 360/11). Die App sei ein nichtsendungsbezogenes presseähnliches Angebot und damit nach dem Rundunkstaatsvertrag unzulässig (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Der nächste Gerichtstermin ist am 22. März 2012.
Zum Artikel auf Journalist Online.
ZAPP-Bericht zur Tagesschau-App auf YouTube. Artikel vollständig lesen
Wer muss keine Rundfunkgebühren bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht im November und entschied: Hartz-IV-Empfänger, die einen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, sowie Rentner mit geringer Altersrente müssen im Einzelfall von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. In solchen Fällen müsse die sogenannte „Härtefallregelung” des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (§ 6 III RGebStV) angewendet werden. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Florian Jäkel, Marburg
Neues aus der Anstalt: Kurt Beck, rheinland-pfälzischer Ministerpräsident und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, überlegt (ungeachtet des Grundsatzes der Staatsferne des Rundfunks) nach Medienberichten, die Infokanäle von ARD und ZDF aufzugeben. Phoenix als gemeinsamer Sender solle gestärkt werden, zudem bestehe neben arte und 3sat keine Notwendigkeit für weitere öffentlich-rechtliche Kulturkanäle. Es gehe um die Schaffung „zeitgemäßer, den finanziellen wie programmlichen Herausforderungen entsprechende(r) Strukturen“.
Was sich oberflächlich als Verschlankung der öffentlich-rechtlichen Angebote darstellt und damit zur zeitgenössischen Kritik an diesen Angeboten passt, ist bei näherem Hinsehen indes keinesfalls zeitgemäß. Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, die – bisweilen zu recht – gegen Expansionen der öffentlich-rechtlichen Anbieter herangezogen werden, ist dieses Ansinnen nur schlecht vertretbar. Artikel vollständig lesen
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Der Europäische Gerichtshof hat vergangenen Donnerstag den Fall Roj-TV entschieden. Die Entscheidung betrifft einige wichtige Fragen bezüglich der Auslegung der Fernsehrichtinie. Insbesondere geht es um die Reichweite des Sendestaatsprinzips. Da die betreffenden Regeln sich auch in der AVMD-Richtlinie finden, hat die Entscheidung auch Relevanz für die aktuelle Rechtslage. Artikel vollständig lesen
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Mehrere Zeitungsverlage haben gestern vor der Wettbewerbskammer des LG Köln gegen die ARD und den NDR geklagt. Grund ist die „Tagesschau-App”. Artikel vollständig lesen