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Neue Anzeigepflicht für Webradios bei Landesmedienanstalten

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Landesmedienanstalten stellen neues Anzeige-Formular für Webradios zur Verfügung

Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Rundfunkstaatsvertrags am 01. Juni 2009 trifft die Anbieter von Webradio-Diensten eine neue gesetzliche Verpflichtung. Denn sie müssen ab sofort den Betrieb ihres Dienstes bei einer Landesmedienanstalt (LMA) anzeigen. Dies gilt für alle Webradios, die technisch für 500 oder mehr potentielle gleichzeitige Nutzer ausgelegt sind. Seit Ende der vergangenen Woche bieten die vierzehn Landesmedienanstalten im Internet dazu ein einheitliches Anzeige-Formular (PDF) an.

Audiostreaming-Dienste unterliegen damit nun ausdrücklich keiner förmlichen Zulassungspflicht mehr, sondern in bestimmten Fällen nur noch einer schwächer ausgestalteten Anzeigepflicht. Sollten Betreiber aber dieser gelockerten Verpflichtung nun dennoch nicht nachkommen, drohen mittelfristig empfindliche Bußgelder. Jedoch sind Einzelheiten der neuen Regelungen derzeit noch unklar. Artikel vollständig lesen

Verfahren gegen Call-In-Shows: „So schnell wie möglich”

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Landesmedienanstalten sehen nun entgegen früherer Einschätzungen akuten Regulierungsbedarf

Gestern wurde bekannt, dass die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgeldverfahren gegen mehrere Veranstalter von „Call-In-Shows” eingeleitet hat. Ihnen werden Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung vorgeworfen. Die ZAK war zuvor durch die Sichtung von Sendemittschnitten auf Ungereimtheiten aufmerksam geworden. Die Landesmedienanstalten werfen den Veranstaltern nun insbesondere Verstöße gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung vor.

Dieses aktuelle Vorgehen der ZAK ist überraschend. Denn im März sah zumindest der Beauftragte für Programm und Werbung der ZAK, Prof. Dr. Norbert Schneider, noch keinen akuten Handlungsbedarf bei der Regulierung von Call-In-Shows. Auf Nachfrage von Telemedicus erklärte die ZAK heute hingegen, dass sich zügig etwas an der Praxis der TV-Gewinnspiele ändern müsse. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Killerspiele, Netbook, Zattoo

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+++ Innenminister fordern Verbot von „Killerspielen”

+++ 13. RÄStV auf Herbst verschoben

+++ Weiter Ärger um IPTV-Dienst Zattoo

+++ „Erwachsen auf Probe” darf auf Sendung gehen

+++ Drei-Stufen-Test: Öffentlich-rechtliche legen Konzept für Telemedien vor

+++ Europäischer Widerstand gegen Google Books

+++ Streit um Marke „Netbook” beigelegt Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Scoring, Vorratsdaten, Google Books

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+++ BGH: Kannibalen-Film „Rohtenburg” darf gezeigt werden

+++ Bundestag beschließt neue Regelungen zum Kredit-Scoring

+++ VG Köln: Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung bei HanseNet

+++ ZDF und WDR verkleinern Web-Angebot

+++ VG Wort: Kompromiss zu Google Books

+++ Anhörung zu Netzsperren im Bundestag

+++ OVG Münster zur Rundfunkgebührenpflicht für PCs
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Landesmedienanstalten sehen Mängel beim Drei-Stufen-Test

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Die Landesmedienanstalten kritisieren die praktische Umsetzung des Drei-Stufen-Tests durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Test hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass das Engagement der Sender insbesondere im Online-Bereich nur soweit reicht, wie es ihr Auftrag zulässt. Dazu wird besonders untersucht, inwieweit ein Angebot einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb darstellt. Zu diesem Zweck werden durch die zuständigen Rundfunkräte umfangreiche Gutachten eingeholt. Diese Gutachten weisen nach Auffassung der Direktoren der Landesmedienanstalten jedoch bislang noch große Mängel auf. Artikel vollständig lesen

LG Düsseldorf: Beuys-Aktion ist Kunstwerk

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Die Aktion „Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet“ von Joseph Beuys stellt ein schutzfähiges Kunstwerk im Sinne von § 2 UrhG dar. Das hat das Landgericht Düsseldorf vergangenen Freitag entschieden: Aufgrund einer einstweiligen Verfügung müssen nun Fotos dieses Fluxus' aus einer Ausstellung entfernt werden. Diese sind nämlich bereits Vervielfältigungen (§ 16 UrhG) bzw. Umgestaltungen (§ 23 UrhG) des Originals und bedürfen somit einer Genehmigung des Urhebers bzw. seiner Rechtsnachfolger. Die lag hier jedoch nicht vor; die Witwe und Erbin des verstorbenen Künstlers hatte deshalb gegen das Museum Schloss Moyland geklagt. Artikel vollständig lesen

13. RÄStV: Weitere Beratungen zum Product Placement

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Der epd Medien berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über neue Entwicklungen in den Verhandlungen um den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Im Zentrum steht dabei weiterhin die konkrete gesetliche Ausgestaltung der Legalisierung von Product Placement, wie es die europäische Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) fordert. Im Zuge der Diskussionen um die deutsche Umsetzung der AVMD-Richtlinie haben dem epd Medien zufolge nun auch die öffentlich-rechtlichen Sender Stellung zum Product Placement bezogen. Am 20. Mai stehen im Rahmen einer Bund-Länder-Anhörung weitere Beratungen an. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Gewinnspiele, TK-Paket, GEZ-Gebühr

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+++ BVerfG entscheidet über Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

+++ BGH: Patentnutzung bei Monopolen auch ohne Lizenz möglich

+++ Verfassungsbeschwerde gegen Datenweitergabe ins Ausland

+++ LG Köln zu 50-Cent-Spielen im Internet

+++ TK-Paket abgelehnt: EU-Parlament vermisst ausreichenden Grundrechtsschutz

+++ VG Stuttgart: Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC Artikel vollständig lesen

TMG verliert Berufungsverfahren um den „Seewolf“

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OLG München gibt Produktionsgesellschaft Hofman & Voges im Titelschutzstreit Recht

In der vergangenen Woche hat das OLG München in einem weiteren Verfahren um die Titelrechte des Fernsehfilms „Der Seewolf“ zugunsten der Produktionsfirma Hofman & Voges entschieden. Das Gericht hob damit die Entscheidung der Vorinstanz auf. Demnach war die Verwendung des Titels „Der Seewolf“ für eine von ProSieben ausgestrahlte Neuverfilmung des bekannten Jack London-Romans rechtlich nicht zu beanstanden. Mit dieser Entscheidung ist der unübersichtliche Seewolf-Titelschutzsstreit zwischen der Tele München Gruppe (TMG) und der Produktionsgesellschaft Hofman & Voges um ein weiteres Kapitel reicher. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Piratenpartei, Social Networks, GEMA

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+++ StudiVZ löscht Profil der Piratenpartei

+++ Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch auch bei Sharehostern

+++ BGH: Datenabgleich mit Datenbanken rechtswidrig

+++ Widerspruchsfrist bei Google Book Search verlängert

+++ Erster Entwurf des 13. RÄStV veröffentlicht

+++ Verhandlung vor dem LG Köln: Facebook vs. StudiVZ

+++ „Hartplatzhelden“ ziehen vor den BGH

+++ Facebook beendet Abstimmung über Nutzungsbedingungen

+++ GEMA-Jahresbilanz: Einbruch bei Tonträgern, Stagnation im Internet Artikel vollständig lesen