Der BGH hat gestern über die Frage entschieden, in welchem Verhältnis sitzungspolizeiliche Anordnungen zu den Wertungen des Presserechts stehen. Hintergrund des Streits ist: In aufsehenserregenden Prozessen beschränken Gerichte häufig die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Insbesondere geht es dabei meist um Fotos der Angeklagten, die nur anonymisiert oder in bestimmten Bildformaten gezeigt werden dürfen. Nähere Ausführungen, auch zur Rechtsprechung des BVerfG, finden sich in einem Aufsatz von Steffen Pruggmayer und mir, K&R 2011, Jahr: 2011, 234, 238 (bei IV. – 4.). Artikel vollständig lesen
Mit einstweiligen Verfügungen vom 1. und 13. März untersagte das Berliner Landgericht Berichte und Bilder über Eva Haule und ihren Freigängeralltag. Auch der Abdruck eines Fahndungsplakates aus dem Jahre 1985, auf dem das Ex-RAF-Mitglied zu sehen ist, wurde in diesem Zusammenhang verboten.
Bei ihren Freigängen wurde die 52-jährige von der zum Springerverlag gehörenden BZ heimlich fotografiert. Die Fotos dienten als Illustrierung für den Bericht „RAF-Terroristin läuft durch Berlin“ in der BZ vom 19.02.2007. Die Berliner Morgenpost hatte einen Bericht über die bevorstehende Haftentlassung mit dem besagten Fahndungsfoto bebildert. Artikel vollständig lesen
Die ARAG bietet spezielle Rechtsschutzversicherungen für Journalisten an – allerdings nur, solange diese auch als Journalisten arbeiten. Blogger sind damit nicht gemeint, so die ARAG:
“Der Presse-Rechtsschutz unserer Gesellschaft bietet dem Versicherungsnehmer ausschließlich Rechtsschutz bei der Ausübung journalistischer Tätigkeiten. Das Erstellen und Betreiben von Webseiten wird von unserer Gesellschaft nicht als journalistische Tätigkeit gewertet. Unser Produkt, der Presse-Rechtsschutz, kann rechtliche Risiken aus derartige Tätigkeiten nicht abdecken.“
Die Absage kam zustande, als der Journalist und Blogger Sascha Borowski versuchte, eine derartige Versicherung zu bekommen.