Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen eine Bundesbehörde kann direkt aus dem Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) hergeleitet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Klare Sache: Das Urteil bietet spannenden Stoff für Presse- und Verfassungsrecht. Artikel vollständig lesen
„Nachrichten immer und überall, dafür steht die Tagesschau.“ So wirbt die Tagesschau auf tagesschau.de für ihre App. Klar, dass Verlage da um ihre Kundschaft fürchten. Im Juni 2011 haben mehrere Verlage die ARD und den NDR, der für die Umsetzung des Telemedienangebots der ARD federführend ist, vor einer Wettbewerbskammer des LG Köln verklagt. Ende September urteilte das Gericht. Ob die Klage vor der Wettbewerbskammer zielführend war, ist zweifelhaft. Und auch die Folgen des Urteils könnten weitreichender sein, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Artikel vollständig lesen
Kachelmann und die Medien – eine zwiespältige Beziehung. Der einstige Wettermoderator stand zumindest seit dem vielbeachteten Vergewaltigungsprozess oft mit anderen Persönlichkeiten oder Medien auf Kriegsfuß. Im Buch „Recht und Gerechtigkeit“ von ihm und seiner Frau gibt es nun eine erstaunliche Liste zu sehen. Darin enthalten: Hinweise auf alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei bzw. sein Anwalt Höcker für ihn erwirkt haben – sämtlich gegen ihm unliebsame Medienberichte. Das hat das BILDblog gestern mit weiteren Informationen berichtet.
Doch was bedeuten diese einstweiligen Verfügungen? Welchen juristischen Wert haben sie und welche Schlüsse kann man aus ihnen ziehen? Artikel vollständig lesen
Nichtsendungsbezogen, presseähnlich, unzulässig nach dem Rundfunkstaatsvertrag: Das ist die App der Tagesschau nach Ansicht zahlreicher Zeitungsverleger. Um sie zu verbieten, sind sie 2011 vor Gericht gezogen. Im Oktober dann hieß es am ersten Verhandlungstag: „Sprecht miteinander!“ Noch hat das nicht geklappt, und nun ging der Streit in die nächste Runde. Abermals hat das Gericht zur Einigung aufgerufen. Tagesschau.de berichtet:
Bis zum 30. August sollten beide Parteien mitteilen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich sei, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl in der zweiten Verhandlungsrunde. Andernfalls würde am 27. September ein Urteil verkündet.
Welche Inhalte der Tagesschau-App sind nun zulässig, welche nicht? Spitzfindige Juristen werden die Frage vielleicht en detail lösen können. Aber gewinnen wird die klagende Presse damit sicher nicht. Den Aufwand sollte sie vielmehr in eines stecken: Attraktive Produkte im Mobilbereich. Die Klage wird dabei jedenfalls nicht helfen können. Artikel vollständig lesen
Das Satiremagazin Titanic ist immer wieder für einen Aufreger gut. Die aktuelle Ausgabe zeigt Papst Benedikt XVI. mit einer verschmutzten Soutane im Schrittbereich – sowohl auf Vorder- wie auf Rückseite. Nun hat Papst Benedikt eine einstweilige Verfügung gegen Titanic erwirkt: Das Cover darf nicht mehr verbreitet werden; die bisherigen Hefte verschwinden jedoch nicht aus dem Handel. Außerdem forderte Papst Benedikt das Magazin auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Titanic selbst äußert sich zu dem Vorgang in einer Pressemitteilung:
„Benedikt muß uns mißverstanden haben“, erklärte Chefredakteur Leo Fischer. Der Titel zeige einen Papst, der nach der Aufklärung der Spitzelaffäre („Vatileaks“) feiert und im Überschwang ein Glas Limonade über seine Soutane verschüttet hat: „Es ist allgemein bekannt, daß der Papst ein großer Freund des Erfrischungsgetränks ‚Fanta‘ ist.“ Man hoffe nun auf ein persönliches Gespräch mit dem Heiligen Vater, um das Mißverständnis auszuräumen. Die Unterlassungserklärung werde man einstweilen nicht unterzeichnen.
Zulässige Satire oder Herabwürdigung des Kirchenoberhaupts? Meinungs- sowie Kunstfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht stehen sich gegenüber, fast wie im Lehrbuch – und hier kommt die Beschwerde von „ganz oben”.
Die Honorarbedingungen des Axel-Springer-Verlages gegenüber freien Journalisten sind teilweise unwirksam. Dies hat am Donnerstag der BGH entschieden. Die Einräumung umfassender urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Verlag hielt der Revision jedoch stand. Artikel vollständig lesen
Journalisten können Auskunftsansprüche gegen GmbHs haben, wenn es sich bei ihnen um Behörden i.S.d. Presserechts handelt. So hat das VG Berlin vergangenen Mittwoch entschieden.
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Das Landgericht Köln hat gestern entschieden, dass das zentrale Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes kartellrechtswidrig ist. Geklagt hatte der Bauer-Verlag gegen den Bundesverband Presse-Grosso. Nach dem Urteil kann der Bauer Verlag nun auch mit einzelnen Pressegroßhändlern individuell über Vertriebs- und Verkaufsbedingungen verhandeln. Artikel vollständig lesen
Das OVG Münster hat letzte Woche entschieden, dass sich ein Auskunftssanspruch gegen den WDR auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW richtet. Auch der WDR ist nach diesem Grundsatzurteil verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, soweit keine redaktionellen Inhalte betroffen sind. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang Dezember einer Verfassungsbeschwerde der Zeitschrift „Bunte” stattgegeben (Beschluss 1 BvR 927/08). Die Zeitschrift hatte sich gegen zwei Gerichtsentscheidungen gewehrt, die ihr die Verbreitung eines Artikels untersagten. Dieser beschrieb eine Skiregion: Inhalte waren die Landschaft, die Hotels und Prominente, die dort ihren Urlaub verbringen. Caroline von Hannover wurde am Rande erwähnt – für die klagefreudige Prinzessin genug, um vor Gericht zu ziehen. Artikel vollständig lesen