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Afghanistan-Leak: Verteidigungsministerium geht gegen WAZ vor

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Wie David Schraven im WAZ-Rechercheblog berichtet, hat das Bundesverteidigungsministerium die WAZ-Mediengruppe aufgefordert, interne Papiere über den Verlauf der Auslandseinsätze der Bundeswehr aus dem Internet zu entfernen. Die Unterlagen, die vom Ministerium an das Parlament gerichtet sind, gelten als vertraulich und sind als Verschlusssache eingestuft. Doch das Ministerium geht auf einer anderen Rechtsgrundlage vor: dem Urheberrecht. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: KDG, LSR, Presserecht, JMStV

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+++ Kabel Deutschland darf Tele Columbus nicht übernehmen

+++ Vorsitzender des Rechtsausschusses übt Kritik am Presse-Leistungsschutzrecht

+++ BVerwG: Informationsanspruch direkt aus dem Grundrecht der Pressefreiheit

+++ Nächster Anlauf zu neuem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

+++ Referentenentwurf des BMJ zum Urheberrecht

+++ Italien: Millionenstrafe wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht

+++ Hackerangriffe aus China Artikel vollständig lesen

BVerwG: Presserechtlicher Auskunftsanspruch aus Art. 5 GG

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Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen eine Bundesbehörde kann direkt aus dem Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) hergeleitet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Klare Sache: Das Urteil bietet spannenden Stoff für Presse- und Verfassungsrecht. Artikel vollständig lesen

EGMR: Verhältnis von Urheberrecht und Pressefreiheit

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Konflikte zu lösen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Rechts. Viele Rechtsfragen werden deshalb dadurch gelöst, dass man eine Interessenabwägung vornimmt. Stehen sich gegenläufige Rechtspositionen gegenüber, wägt man also ab, welches Recht im konkreten Fall überwiegt.

Im Urheberrecht gibt es für eine solche Interessenabwägung sehr wenig Spielraum. Das europäische Urheberrecht gibt sehr genau vor, wie ein Werk geschützt ist und wann eine Ausnahme greift – eine Abwägung im Einzelfall ist nicht vorgesehen. Und doch kann sie in einigen Konstellationen notwendig sein. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Mitte Januar bestätigt.

Das Urheberrecht wird von der Europäischen Menschenrechtscharta (EMRK) nicht uneingeschränkt geschützt. Das Recht der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 10 EMRK kann die Interessen des Urhebers im Einzelfall überwiegen, so der EGMR. Artikel vollständig lesen

Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat

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„Wird der Bundestagspräsident Markus Beckedahl verklagen?” fragt Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland bei Carta.info. Auch ohne die Hintergründe zu kennen, wird man diese Frage schnell beantworten können: Wahrscheinlich nicht.

Und doch lohnt es sich, die Geschichte hinter dieser eher plakativen Frage etwas genauer anzuschauen. Es geht um ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über Rechtsfragen der Abgeordnetenkorruption. Bereits 2008 entstand dieses Gutachten. Der Inhalt war in groben Zügen bekannt, veröffentlicht wurde es aber erst jetzt bei netzpolitik.org. Warum erst so spät? Der Bundestag gibt dieses Gutachten nur unter der Bedingung heraus, dass es nicht veröffentlicht werden darf. Begründung: Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Artikel vollständig lesen

EGMR stärkt den Schutz Minderjähriger gegenüber Presse

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Gestern hat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Schutz Minderjähriger bei der Abwägung mit der Pressefreiheit gestärkt (Az.: 27306/07 und 1593/06). Konkret ging es um Zeitungsberichte über einen Sorgerechtsstreit in Österreich, wobei Fotos des Kindes mit schmerzverzerrtem Gesicht veröffentlicht wurden.

Nach Ansicht des EGMR darf über einen Minderjährigen auch dann nicht identifizierend berichtet werden, wenn der Sachverhalt einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse liefert. Voraussetzung dieses Schutzes ist, dass der Minderjährige keine „public figure“ ist und weder das Kind, noch seine Eltern von sich aus in die Öffentlichkeit getreten sind.

Urteil des EGMR im Volltext (englisch).
Thomas Stadler zu der Entscheidung des EGMR. Artikel vollständig lesen

BVerfG entscheidet zur Berichterstattung über Jugendliche

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In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 25. Januar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch bei einer Berichterstattung über Jugendliche keinen grundsätzlichen Vorrang vor der Meinungsfreiheit hat (1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09). Diese Regelvermutung, wie sie die Fachgerichten zuvor angenommen hatten, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht zu eng und undifferenziert. Erforderlich sei vielmehr eine einzelfallbezogene Abwägung. Artikel vollständig lesen

Das Urheberrecht als Waffe gegen „geleakte“ Dokumente

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Die Aufgaben des Urheberrechts sind komplex: Auf der einen Seite soll es die Lebensgrundlage für Autoren, Journalisten, Programmierer und Künstler sichern. Auf der anderen Seite muss es den Spagat zwischen einem „kreativen Monopol“ und dem Interesse der Gesellschaft an freiem Zugang zu Wissen und kulturellen Errungenschaften schaffen.

Abseits dessen hat sich das Urheberrecht aber auch in einem anderen Bereich durchaus bewährt: Als juristisches Werkzeug im Kampf gegen kritische Veröffentlichungen. Artikel vollständig lesen

WikiLeaks und die Pressefreiheit

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In einem Beitrag für „NJW-Aktuell“ in NJW 34/2010 habe ich mich mit dem Thema WikiLeaks befasst. Die NJW-Redaktion gestattet freundlicherweise eine Veröffentlichung auf Telemedicus, so dass der Beitrag allen Lesern hier als PDF zum Download angeboten werden kann.

Wikileaks: Das Web2.0 als Vehikel der Pressefreiheit, NJW Aktuell, Heft 34/2010, S. 14 (PDF). Artikel vollständig lesen

Udo Di Fabio: Ohne freie Presse gibt es keine Demokratie

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Der Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat anlässlich des zweihundertsten Geburtstags des „Solinger Tageblattes” eine bemerkenswerte Rede gehalten. Es geht um die Verdienste der freien Presse in der Vergangenheit – aber auch genauso um ihren Wert für die moderne Entwicklung, geprägt durch Globalisierung und das Internet.

Man muss Di Fabio sicherlich nicht in allen Punkten folgen. Insgesamt ist die Rede aber absolut lesenswert und von großer Fachkenntnis getragen.

Teil 1 im Solinger Tageblatt.

Teil 2 im Solinger Tageblatt. Artikel vollständig lesen