+++ Keine Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen in Deutschland
+++ Bundesverwaltungsgericht kassiert Bitstrom-Regulierung
+++ VPRT kritisiert Drei-Stufen-Test
+++ Streit um Vergütungen beim Intranetparagraphen
+++ GEMA plant drastische Erhöhung der Konzerttarife
+++ Google ändert heimlich seine Datenschutzbestimmungen
+++ Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz
+++ Keine positive Legalprognose für Günter Freiherr von Gravenreuth
+++ LG München I: Einstweilige Verfügung gegen Ärztebewertungsportal „DocInsider.de“
+++ DFL erhebt Klage gegen Bundeskartellamt Artikel vollständig lesen
+++ Netzsperren gegen Kinderpornos noch in diesem Jahr – ISPs fordern klare Regeln
+++ Christian Klar erwirkt einstweilige Verfügung gegen Berichterstattung – Verlag legt Widerspruch ein
+++ Bayern verbietet Nachdruck von Zeitungen aus der NS-Zeit
+++ OVG Rheinland-Pfalz bestätigt Schleichwerbevorwurf gegen Sat.1
+++ Verhandlungsauftakt vor dem LG Hamburg im Urheberrechtsstreit gegen Bushido
+++ Regierungsentwurf für neues BSI-Gesetz vorgelegt
+++ Regierungsentwurf für novelliertes TMG erlaubt Speicherung von IP-Adressen
+++ Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung legt Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde vor
+++ Diskussion um Rundfunkmitteilung der EU-Kommission in Brüssel Artikel vollständig lesen
Gesetzeslage mit deutlichen Mängeln
Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich – so das Ergebnis zweier Gutachten, die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegeben wurden.
Mit Hilfe von technischen Sperrmaßnahmen versuchen sich zahlreiche Staaten gegen bestimmte Inhalte (z.B. Kinderpornographie) im Internet zu wehren: Der Zugriff der Bürger soll innerhalb des eigenen Territorium unterbunden werden (sog. Reterritorialisierung des Internets). Besonders betroffen von solchen Sperren sind die Menschen in China oder im Iran. Aber auch in Deutschland bestehen bereits gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Anordnung derartiger Zugangssperren durch die Medienaufsicht. So sind Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider laut § 20 Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs. 2-4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als Aufsichtsmaßnahme gegen Jugendschutzverstöße ausdrücklich vorgesehen. Artikel vollständig lesen