+++ SWIFT-Abkommen in EU-Parlament und Bundestag
+++ BGH entscheidet über Hinsendekosten im Fernabsatz
+++ OLG Frankfurt bestätigt Haftung der DENIC für rechtswidrige Domains
+++ Hamburger Gesetzesentwurf zu Street View schafft es in den Bundestag
+++ Gesetzesentwurf: Ein Button gegen Abofallen im Internet
+++ Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet
+++ Markenrechtsstreit um „Lena” Artikel vollständig lesen
+++ EU-Rat stimmt für das SWIFT-Abkommen
+++ OLG Frankfurt a.M.: IP-Adressen dürfen auch bei Flatrates für 7 Tage gespeichert werden
+++ Bundesnetzagentur senkt TAL-Entgelte
+++ KEF macht den Weg frei für zweiten DAB-Anlauf
+++ BGH: E-Plus muss keine GSM-Gateways dulden
+++ SWR-Rundfunkrat genehmigt weitere Internetseiten
+++ Viacom scheitert vorerst mit Millionen-Klage gegen Youtube
+++ Google gibt Chinas Druck nach Artikel vollständig lesen
Kaum ein Markt im deutschen Wirtschaftsraum ist so stark reguliert wie der Medienmarkt. Warum eigentlich?
Die herkömmliche Erklärungsweise, die in dieser Arbeit maßgeblich überprüft werden soll, ist normativ: Ein unregulierter Medienmarkt dient der Demokratie nicht ausreichend genug, deswegen muss der freie Meinungsaustausch gefördert und, wo nötig, vor Verzerrungen geschützt werden. An dieser normativen Wertung knüpfen nun die Wirtschaftswissenschaften an. Artikel vollständig lesen
+++ Einigung beim SWIFT-Abkommen in Sicht
+++ BVerwG zu Äußerungen von Industrie- und Handelskammern
+++ OVG Niedersachsen zu Konten für Abo-Fallen
+++ 14 Thesen zur Netzpolitik von de Maizière
+++ Justizminister-Konferenz: Street-View und Urheberrecht
+++ Neue Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests bei ZDF, ARD und WDR
+++ ICANN nimmt Antrag für xxx-Domain an
+++ Leistungsschutzrecht für Verlage weiter kontrovers Artikel vollständig lesen
+++ BGH entscheidet über Fusion von Springer und ProSiebenSat.1
+++ BVerwG: Datei „Gewalttäter Sport“ jetzt rechtmäßig
+++ BDSG-Novelle III tritt in Kraft
+++ Neues Fernabsatzrecht tritt in Kraft
+++ Ministerpräsidenten beschließen GEZ-Reform
+++ Ministerpräsidenten unterzeichnen JMStV-Novelle
+++ Grüne wollen Verbraucherinformationsgesetz ändern
+++ USA: Google sieht keinen Rechtsverstoß in WLAN-Datensammlung Artikel vollständig lesen
Die Ministerpräsidenten haben heute im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die geplante Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages unterzeichnet.
Bis zuletzt war offen gewesen, ob wirklich alle 16 Länderchefs der umstrittenen Gesetzesänderung zustimmen würden. Zum Scheitern des Staatsvertrags hätte es gereicht, wenn nur ein Bundesland seine Unterschrift verweigert hätte. Die Ministerpräsidenten haben sich nun trotz Kritik aus den eigenen Parteien für die umstrittene Novelle ausgesprochen. Artikel vollständig lesen
Kurt Beck: „Wir haben einen Meilenstein gesetzt, was die Rundfunkgebührenordnung angeht.”
Heute Abend hat sich die Rundfunkkommission der Länder in Berlin auf die Eckpunkte einer Reform der Rundfunkfinanzierung verständigt. Demnach soll das bisherige gerätebasierte Gebührenmodell durch ein geräteunabhängiges Beitragsmodell ersetzt werden. Dabei dienen die vor einigen Wochen von Professor Paul Kirchhof in einem Gutachten geäußerten Reformempfehlungen als Vorlage. Artikel vollständig lesen
Neben den Eröffnungsspielen der Fußballweltmeisterschaft ist die Ministerpräsidentenkonferenz für Rundfunkrechtler der wichtigste Termin in dieser Woche. Dort soll am Donnerstag auch der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) abgesegnet werden.
„Unterzeichnung der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages” steht dort unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 auf der Agenda. Diese Formulierung erscheint eindeutig – allerdings nur auf den ersten Blick. Denn einige entscheidende Fragen sind noch offen: Werden wirklich alle Länderchefs unterschreiben? Was wird in der JMStV-Novelle wirklich stehen? Und werden die Länderparlamente dem Gesetz auch zustimmen?
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Jörg Tauss ist heute erstinstanzlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Verurteilung erfolgte wegen den §§ 184b und 184c StGB (Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie und Jugendpornografie). Tauss hatte sich in seiner Verteidigungsstrategie auf das Argument gestützt, für ihn sei der Ausnahmetatbestand des § 184b Abs. 5 StGB gegeben: Nach dieser Vorschrift macht sich nicht strafbar, wer „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten” handelt.
Diesem Argument ist das Gericht nicht gefolgt. Offen ist aber bisher, aus welchen Gründen. Dabei ist genau dieser Punkt kriegsentscheidend: Hat Jörg Tauss schlicht falsch eingeschätzt, welche Rechte und Pflichten ihm als Abgeordneten zustehen – oder hat er sich die Bilder und Videos aus eigenem, privatem Interesse besorgt? Artikel vollständig lesen