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Der Kampf ums „VZ“: StudiVZ mahnt weiter ab

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Das Social Network StudiVZ geht weiter gegen Konkurrenten vor, die ebenfalls den Namenszusatz „VZ“ benutzen. Auch das Wertpapier-Netzwerk „BörseVZ“ wurde nun nach Angaben der Betreiber abgemahnt. Die Gründer vermuten eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung und haben negative Feststellungsklage beim LG Nürnberg erhoben. Mitbegründer Ralf Müller in der Pressemitteilung des Unternehmens:

„Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten „Muster“-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben ‚VZ‘ für seine Internetdomain verwendet. […] Es kann doch nicht sein, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht – ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Inhalte und Nutzer der anderen Angebote.“

„BörseVZ“ beruft sich insbesondere auf die unterschiedliche Konzeption der Netzwerke und die nicht vergleichbare Zielgruppe – ein Wettbewerbsverhältnis zu StudiVZ bestehe nicht. Notfalls wollen die Betreiber den Streit bis zum BGH durchfechten.

Zur Pressemeldung von BörseVZ.

Entscheidung des LG Köln zum markenrechtlichen Schutz des Zusatzes „VZ“. Artikel vollständig lesen

Bundesregierung zu Abmahnungen

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Im Februar befand sich unter den „Schriftlichen Fragen“ der Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung auch folgende Aufforderung: Die Abgeordnete Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke) verlangte Auskunft darüber, welche Pläne die Bundesregierung hinsichtlich Abmahnungswellen verfolgt. Es ging ihr dabei vor allem um den Schutz der Bürger, Händler und Gewerbetreibenden vor den Kosten, die den abmahnenden Anwälten zu erstatten sind – nicht selten für Abmahnungen nur sehr leichter Rechtsverletzungen. Artikel vollständig lesen

Kein Ende in Sicht: Änderungen des UrhG

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Kaum ein Rechtsgebiet wird zurzeit so häufig novelliert wie das Urheberrecht. Erst zum Jahreswechsel ist ein neues UrhG in Kraft getreten, die letzte Änderung lag da noch nicht einmal fünf Jahre zurück. Der Wandel durch neue Technologien wie das Internet hat eine Anpassung unerlässlich gemacht. Und dieser Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen: Zurzeit beschäftigt sich das Parlament mit der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie (Richtlinie zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums) sowie einer erneuten Novelle des UrhG, dem sog. Dritten Korb. Artikel vollständig lesen

Kann es nur eine geben? – Abmahnungen gegen „VZ“-Seiten

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In den letzten Wochen hat StudiVZ mehrere Betreiber von Webseiten abgemahnt, deren Domain-Namen ebenfalls ein „VZ“ enthalten. Es macht dabei Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht geltend. Eingeschüchtert von dem angekündigten Streitwert von über 150.000 Euro haben z.B. „ErstiVZ“, „FickenVZ“ und „PokerVZ“ eingelenkt und sind zum Teil auf andere Domains ausgewichen. Doch selbst wer die Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss die Anwaltskosten von über 2000 Euro bezahlen. Gegen einige Betreiber, die sich nicht auf diesem außergerichtlichen Weg einigen wollten, konnte StudiVZ einstweilige Verfügungen vor dem LG Köln erwirken. Artikel vollständig lesen

BGH: Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht

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In einem Urteil vom 15. Februar 2007 entschied der BGH, dass eine markenrechtliche Erschöpfung eintritt, wenn der Markeninhaber die Markenware (hier Parfumtester) einem Dritten zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte überlässt. Die Erschöpfung sei nicht deswegen ausgeschlossen, weil auf dem Markenprodukt auf dessen Unverkäuflichkeit hingewiesen wurde.

Klägerin des Rechtsstreits ist eine Herstellerin und Markeninhaberin von Parfumprodukten. Zur Verkaufsunterstützung überlässt sie ihren Abnehmern (sog. Depositäre) Parfumtester. Die Test-Artikel enthalten die Original-Produkte in einfacherer Verpackung und sind mit dem Hinweis auf Unverkäuflichkeit versehen. Die Beklagten sind Inhaber des Internet-Auktionshauses eBay. Auf ihrer Plattform wurden Parfumtester der Klägerin zum Verkauf angeboten. Diese Angebote sieht die Klägerin als Markenrechtsverletzung an, da durch die Überlassung der Tester an die Depositäre keine Erschöpfung eingetreten sei. Als Betreiber der Plattform müssten die Beklagten haften. Die Klage ist auf Unterlassung der Verbreitung von Angeboten ihrer Parfum-Tester durch eBay gerichtet.

Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht

Der streiterhebliche Erschöpfungsgrundsatz des § 24 I MarkenG hat den Zweck, die widerstreitenden Interessen des Markenschutzes und des freien Warenverkehr auszugleichen. Daher soll der Markeninhaber das ausschließliche Recht haben, das erste „Inverkehrbringen“ der Marke auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft zu kontrollieren. Ein Inverkehrbringen ist nach der Rechtsprechung des EuGH anzunehmen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Markenware auf einen Dritten übertragen und dadurch den wirtschaftlichen Wert der Marke realisiert hat.

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Affiliate-Netzwerke: Verantwortlichkeit des Affiliate

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Welche Haftungsrisiken gibt es für Affiliates?

Von der Rechtsprechung bisher nahezu unbeachtet ist die Frage, ob der Affiliate (der Websitebetreiber) auch für Rechtsverletzungen des Merchants (des Werbenden) in den Werbemitteln haftet. Unproblematisch dürfte das in solchen Fällen sein, wo der Affiliate von der rechtswidrigen Werbung Kenntnis hat oder die rechtswidrigen Werbemittel gar selbst aus einer Liste verfügbarer Banner und Grafiken ausgewählt hat. Doch üblicherweise läuft die Werbeeinblendung technisch so ab, dass der Affiliate lediglich einen HTML-/Javascript-Code des Affiliate-Netzwerkes in seine Webseite einbaut. Die eigentliche Werbeschaltung läuft automatisch über die Adserver des Affiliate-Netzwerkes, bzw. von weiteren zwischengeschalteten Media-Agenturen.

In vielen Fällen hat der Affiliate also keinen Einfluss auf die Werbemittel, die bei ihm automatisch geschaltet werden. Es stellt sich somit die Frage, ob und inwiefern der Affiliate haftbar gemacht werden kann, wenn diese automatisch eingeblendeten Werbemittel rechtswidrig sind, also zum Beispiel gegen das Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht verstoßen.
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Affiliate-Netzwerke: Verantwortlichkeit des Merchants

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Kann der Merchant für Rechtsverletzungen des Affiliates haftbar gemacht werden?

Rechtlich hat sich in der Vergangenheit mehrfach die Frage gestellt, ob ein Merchant (Werbetreibender) für Rechtsverletzung eines Affiliates (Websitebetreiber) verantwortlich gemacht werden kann, beispielsweise wenn dieser unerlaubt mit Markennamen von Konkurrenten des Merchants wirbt. In solchen Fällen wollten die Konkurrenten nicht nur den Affiliate in Anspruch nehmen, sondern auch den Merchant. Grund hierfür war meist, dass es sich bei dem Affiliate um einen kleinen Websitebetreiber handelte, bei dem nichts zu holen war. Artikel vollständig lesen

Schleichwerbung in Blogs – Was geht, was geht nicht mehr?

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In den letzten Tagen erlebte die Blogosphäre den Versuch einer versteckten Werbekampagne: Mitarbeiter einer Werbeagentur hinterließen unter Pseudonymen Kommentare in verschiedenen bekannten deutschen Blogs. Diese Kommentare enthielten, mal mehr, mal weniger versteckt, Hinweise auf ein Parfüm namens „ck-IN2U“. Bezahlt wurde für die Werbung allerdings nicht.

Seit die Kommentare als Marketing-Kampagne enttarnt wurden, regt sich Widerstand: Mehrere der Blogger verschickten „Rechnungen“ an die Werbeagenturen – und betraten damit rechtliches Neuland. Denn versteckte Werbung in Blog-Kommentaren ist ein Phänomen, mit dem sich noch kein deutsches Gericht auseinandersetzen musste. Nichtsdestotrotz ist die Rechtsfrage interessant:

Kann das „Unterschieben“ von ungewollter Werbung einen Leistungsanspruch begründen? Artikel vollständig lesen

„Markenrechtshaftung“ und „IPTV“: Zwei Seminararbeiten

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Die Seminararbeiten von Adrian Schneider und Simon Möller können ab jetzt heruntergeladen werden. Beide Arbeiten entstanden als Teil des Seminars „Die Zukunft der Internetökonomie – kartell- und markenrechtliche Perspektiven“ bei Prof. Thomas Hoeren und Dr. Ulf Müller, Universität Münster.

Die Arbeit von Adrian Schneider trägt den Titel „Markenrechtshaftung im Internet bei Suchmaschinen und Foren“. Sie erklärt den technischen und rechtlichen Hintergrund, fasst die Diskussion zusammen, die in der Literatur kontrovers geführt wird und gibt einen umfassenden Rückblick über die derzeitige Rechtsprechung. Die Arbeit berührt damit eine hochaktuelle Thematik mit starkem Praxisbezug.

Die Arbeit „Markenrechtshaftung bei Suchmaschinen und Foren“ als PDF zum Download.

Die Seminararbeit von Simon Möller trägt den Titel „Aktuelle Rechtsfragen des digitalen Fernsehens: IPTV, Triple Play und Video On Demand“. Sie widmet sich aus kartell-, telekommunikations- und rundfunkrechtlicher Perspektive den Rechtsproblemen, die sich um digitales Fernsehen ergeben. Dabei geht es zum einen um die rechtlichen Regulierungsansätze zu „Triple Play“, zum anderen um die Einordnung des Rundfunkbegriffs in den neuen Medien.

Die Arbeit „Aktuelle Rechtsfragen des digitalen Fernsehens“ als PDF zum Download. Artikel vollständig lesen

iPhone: Cisco vs. Apple

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Wie die FTD berichtet, reichte Cisco heute in Kalifornien Klage gegen Apple ein und beansprucht die Markenrechte an dem Namen "iPhone". Erst gestern hatte Apple das neue Mobiltelefon vorgestellt. Cisco hatte die Rechte schon im Jahr 2000 erworben und erst vor wenigen Wochen mit dem Tochterunternehmen Linksys eine Serie mit Voice-over-IP Telefonen unter diesem Namen auf den Markt gebracht.

Dabei haben sich die Verhandlungen über den Markennamen offenbar bis in die letzte Minute hingezogen. Noch während Steve Jobs der Welt das neue Handy vorstellte, zeigte sich Cisco zuversichtlich, dass Apple Ciscos Konditionen zu einer Markennutzung akzeptieren werde.

Ausführlich in der FTD.

Pressemitteilung von Cisco. Artikel vollständig lesen