Bei den Landesmedienanstalten herrscht große Unklarheit über die Regulierungstiefe bei Webradios
In der vergangenen Woche hat Telemedicus über die neue Anzeigepflicht für Webradions nach § 20b RStV berichtet. Im Anschluss daran gab es insbesondere unter Betreibern von Webradios große Diskussionen. Dabei hat sich gezeigt, dass noch sehr viele Probleme in diesem Bereich ungelöst sind. Insbesondere ist bislang auch die Frage unbeantwortet geblieben, ob Webradio-Angebote, die nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag anzeigepflichtig sind, auch von allen anderen typischen rundfunkrechtlichen Regelungen betroffen sind. Muss also ein Webradiobetreiber, der 500 oder mehr potentielle Hörer hat, seine Sendungen beispielsweise zu Dokumentationszwecken aufzeichnen? Und unterliegt er dann auch denselben Regelungen zur Werbezeitbegrenzung wie der „klassische Privatrundfunk”? All das sind Fragen, auf die auch die zuständigen Landesmedienanstalten derzeit keine eindeutigen Antworten haben. Artikel vollständig lesen
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Landesmedienanstalten sehen nun entgegen früherer Einschätzungen akuten Regulierungsbedarf
Gestern wurde bekannt, dass die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgeldverfahren gegen mehrere Veranstalter von „Call-In-Shows” eingeleitet hat. Ihnen werden Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung vorgeworfen. Die ZAK war zuvor durch die Sichtung von Sendemittschnitten auf Ungereimtheiten aufmerksam geworden. Die Landesmedienanstalten werfen den Veranstaltern nun insbesondere Verstöße gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung vor.
Dieses aktuelle Vorgehen der ZAK ist überraschend. Denn im März sah zumindest der Beauftragte für Programm und Werbung der ZAK, Prof. Dr. Norbert Schneider, noch keinen akuten Handlungsbedarf bei der Regulierung von Call-In-Shows. Auf Nachfrage von Telemedicus erklärte die ZAK heute hingegen, dass sich zügig etwas an der Praxis der TV-Gewinnspiele ändern müsse. Artikel vollständig lesen
Die große Koalition hat sich auf einen neuen Entwurf für das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ” (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) geeinigt. Dabei konnte die SPD-Fraktion ein paar kleine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aushandeln. Doch die Grundkonstruktion, nach der Internetdienste-Anbieter Seiten sperren müssen (§ 2 ZugErschwG-E), die ihnen vom BKA angezeigt werden (§ 1 ZugErschwG-E), bleibt dieselbe. Die Forderung „Löschen statt Sperren” als kategorisches Konzept fand innerhalb der SPD auf dem Parteitag am Wochenende keine Mehrheit – und so nur in verwässerter Form ihren Weg in den neuen Entwurf. Artikel vollständig lesen
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Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Privatsendern soll geprüft werden
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sich mit der Frage befassen, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass Jugendschutzverstöße beim privaten Rundfunk anders geahndet werden können als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Amtsgericht Ludwigshafen hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG zu vereinbaren ist, dass Jugendschutzverstöße lediglich im privaten Rundfunk, aber nicht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, mit Bußgeldern sanktioniert werden können. Damit werden die Karlsruher Richter nun erstmals mit dieser in der Literatur bereits seit längerem kontrovers diskutierten Frage befasst. Artikel vollständig lesen
Der Gesetzesentwurf zur Sperrung von Kinderporno-Seiten liegt nun auch öffentlich vor (PDF). Der Entwurf hat einige Schwächen: Sowohl fachlicher Art, als auch, was die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz angeht. Artikel vollständig lesen
Alvar Freude hat in seinem Blog einen Arbeitsentwurf für die Gesetzesänderungen zur Sperrung kinderpornographischer Webseiten veröffentlicht. Aus technischer Sicht machen es sich die Autoren denkbar einfach: Der Gesetzestext ist technologieneutral formuliert. Wie genau Netzsperren am besten technisch umgesetzt werden können, sollen sie Provider selbst herausfinden. Es ist lediglich ein Hinweis enthalten, dass die Sperren möglichst „grundrechtsschonend“ umgesetzt werden sollen und deshalb sog. DNS-Sperren eingesetzt werden sollen. Was das bedeutet und welche anderen Möglichkeiten es gibt, soll dieser Artikel erklären. Artikel vollständig lesen
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