+++ Kino.to: Mehr als zwei Jahre Haftstrafe für Mitarbeiter
+++ Zugangserschwerungsgesetz: Bundestag beschließt Aufhebung
+++ Germany’s Gold: Bundeskartellamt prüft auf Kartellabsprachen
+++ EuGH zur urheberrechtlichen Schranke der öffentlichen Sicherheit
+++ Carrier IQ: Schnüffelsoftware auf Mobiltelefonen?
+++ BGH zum Persönlichkeitsrecht von Pornodarstellern Artikel vollständig lesen
Angeblich ist das Zugangserschwerungsgesetz ja schon mehrmals aufgehoben worden. Vergangene Woche konnte man in den Nachrichten nun wieder einmal davon lesen. Es stimmt aber auch diesmal nicht. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH entscheidet über Sperrverfügungen gegen Provider
+++ Bundesrat erhebt Einspruch gegen neues Telekommunikationsgesetz
+++ Netzaktivisten fordern Reform des Urheberrechts
+++ BGH entscheidet im Urheberrechtsstreit um „Stuttgart 21“
+++ BKA hat in sieben Fällen Online-Durchsuchungen durchgeführt
+++ Piratenpad wegen Kinderpornografie vorläufig eingestellt
+++ Jan Delay animiert zum Filesharing Artikel vollständig lesen
Am Montag wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) veröffentlicht. Die Nationalstaaten haben nun bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit der Verbraucherrechte-Richtlinie kommen zahlreiche Neuerungen auf Verbraucher und Shop-Betreiber zu. Artikel vollständig lesen
Thomas Stadler war bei der Jahrestagung der DGRI und hat dort unter anderem auch über Modernisierungsmöglichkeiten für ein neues Datenschutzrecht gesprochen:
Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) am vergangenen Wochenende in München wurde u.a. über eine Modernisierung des Datenschutzrechts diskutiert. Peter Bräutigam hat ein Thesenpapier vorgestellt, das von ihm, Jochen Schneider und Bernd H. Harder stammt und das, ein neues, zeitgemäßes Rahmenkonzept für den Datenschutz fordert.
Der Ansatz von Schneider, Bräutigam und Harder ist innovativ und scheint einen Ausweg aus dem grundlegenden Dilemma des Datenschutzrechts zu weisen: Man hat so viel verboten, dass sich am Ende niemand mehr daran halten kann. Stadler jedenfalls scheint den neuen Ansatz zu unterstützen.
+++ BMJ fordert Reform gegen unberechtigte Abmahnungen
+++ Diskussionen um „Schultrojaner”
+++ OLG Frankfurt entscheidet über Perlentaucher
+++ Schleswig-Holstein: Streit um Facebook eskaliert
+++ Illegales Tracking bei Facebook
+++ Datenschützer kritisieren TKG-Novelle
+++ Wikileaks: Assange darf ausgeliefert werden Artikel vollständig lesen
+++ Bundestag verabschiedet TKG-Entwurf
+++ EuGH: Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen können im Heimatland klagen
+++ BGH: Kein Zwang zum Pressegrosso
+++ BGH entscheidet über Haftung von Blogspot
+++ BGH: GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten
+++ BGH: Missbräuchliche Domainnamen müssen gelöscht werden
+++ LG Aschaffenburg: Impressumspflicht für kommerzielle Facebook-Seiten
+++ CCC analysiert aktuelle Version des Staatstrojaners
+++ Institut für Internet und Gesellschaft eröffnet Artikel vollständig lesen
Im Streit um die Durchsetzung angemessener Vergütung im Urhebergesetz aus den §§ 32, 32a, 36 UrhG der Novelle von 2003 ist immer noch kein befriedigendes Ergebnis in Sicht.
Ist eine Vergütung nicht angemessen, kann der Urheber seine Ansprüche auf Vertragsanpassung nur höchstpersönlich durchsetzen. Folge jeder Konfrontation kann aber Stigmatisierung sein – einen aufmüpfigen Kreativen beschäftigt niemand gern.
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Zentrales Werkzeug im Kampf gegen illegales Filesharing ist der sog. Drittauskunftsanspruch: Nach § 101 UrhG können Rechteinhaber von Providern unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Kundendaten zu einer bestimmten IP-Adresse verlangen. In der Praxis hat sich dieses Verfahren mehr oder weniger bewährt – allerdings gibt es einen großen Haken: Die Provider müssen zwar die Kundendaten herausgeben, wenn das Verfahren zum Drittauskunftsanspruch durchlaufen wurde, sie sind aber nicht dazu verpflichtet, diese Daten überhaupt zu speichern. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Dr. Timo Ehmann
Seit 8. Oktober tobt die Diskussion um den Trojaner-Skandal. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurde die Funktionsweise des Trojaners auf der Grundlage einer technischen Prüfung des Chaos Computer Clubs detailliert beschrieben. Nach Aussage des Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl soll die Software ca. 100 Mal durch Bundes- oder Landesbehörden eingesetzt worden sein.
Im Zentrum der Diskussion steht eine Funktion, mit der Dateien auf den infizierten Computer nachgeladen werden können. Diese Funktion eröffnet die technische Möglichkeit, die Überwachung durch Nachladen weiterer Schadsoftware auszuweiten und beliebige Dateien – theoretisch auch kompromittierende Beweise – auf dem infizierten Computer zu platzieren. Während Bundesinnenminister Friedrich die Nachladefunktion verteidigt, sehen andere hierin einen klaren Verstoß gegen ein Urteil des BVerfG vom 27.2.2008 (1BvR 370/07 und BvR 595/07). Artikel vollständig lesen