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Die FCC skizziert Regeln zur Netzneutralität

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Ein Gastbeitrag von Simon Schlauri

Am Montag hat der Vorsitzende der US-amerikanischen Federal Communications Commission (FCC), Julius Genachowski, neue Regeln vorgeschlagen (PDF), mit denen die amerikanischen Breitband-Internet-Service-Providers (ISPs) verpflichtet werden sollen, Internetinhalte, -anwendungen und -dienste nichtdiskriminierend zu behandeln, also die „Netzneutralität” zu wahren.

Hintergrund der Regelung der Netzneutralität ist, dass die bisherige Funktion des Internets als Innovationsmotor gewahrt werden soll, indem weiterhin die Endverbraucher, und nicht die ISPs, über Erfolg und Misserfolg von Inhalten, Anwendungen und Diensten des Internet entscheiden. Artikel vollständig lesen

BGH: Es war Ernst und deshalb in Ordnung

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Ein Gastbeitrag von Phillip Hofmann.

Der erste Zivilsenat des BGH hat in seinem Revisionsurteil vom 5. Juni 2008 entschieden: Wird das Persönlichkeitsrecht einer prominenten Person durch die einwilligungslose Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen betroffen, so muss es hinter der Meinunsfreiheit zurück treten – jedenfalls sofern der Schutzbereich der Meinungsfreiheit wegen des öffentlichen Interesses eröffnet ist und keine Beeinträchtigung der ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts angenommen werden kann. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche wurden somit für unbegründet erachtet.

Im vorliegenden Fall wehrten sich Dieter Bohlen (AZ: I ZR 223/05) und Ernst August Prinz von Hannover (AZ: I ZR 96/07) gegen die unerlaubte Verwendung ihrer Namen im Rahmen einer Werbekampagne des Tabakkonzerns „British American Tobacco“ aus dem Jahre 2000. Artikel vollständig lesen

Die Waffen der GEZ: Wie kann sich eine Behörde wehren?

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Ein Aufsatz von Sascha Arnold.

Wie kann sich die GEZ gegen rufschädigende Äußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen wehren?

Quelle: jazzlog, flickr.com
Foto: jazzlog (cc)

Die GEZ ist regelmäßig Gegenstand kritischer Berichterstattung in (Privat-)Rundfunk, Presse und Internet. Neben berechtigter Kritik werden dabei häufig auch gängige Vorurteile bedient, scharfe Werturteile gefällt oder fragwürdige Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Das Ergebnis ist für die GEZ selten schmeichelhaft. Dass sich die GEZ dies nicht klaglos gefallen lässt, haben die vergangenen Wochen gezeigt, in denen sie gegen Artikel und Berichte auf der Webseite akademie.de sowie in der Süddeutschen Zeitung vorgegangen ist.

Aber kann sich die GEZ überhaupt im gleichen Umfang wie eine natürliche Person oder ein Unternehmen gegen verfälschende, ehrverletzende oder unwahre Äußerungen zur Wehr setzen? Artikel vollständig lesen