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Bundestrojaner – Auf schmalem Grat in Richtung Orwell

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Ein Gastbeitrag von Dr. Timo Ehmann

Seit 8. Oktober tobt die Diskussion um den Trojaner-Skandal. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wurde die Funktionsweise des Trojaners auf der Grundlage einer technischen Prüfung des Chaos Computer Clubs detailliert beschrieben. Nach Aussage des Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl soll die Software ca. 100 Mal durch Bundes- oder Landesbehörden eingesetzt worden sein.

Im Zentrum der Diskussion steht eine Funktion, mit der Dateien auf den infizierten Computer nachgeladen werden können. Diese Funktion eröffnet die technische Möglichkeit, die Überwachung durch Nachladen weiterer Schadsoftware auszuweiten und beliebige Dateien – theoretisch auch kompromittierende Beweise – auf dem infizierten Computer zu platzieren. Während Bundesinnenminister Friedrich die Nachladefunktion verteidigt, sehen andere hierin einen klaren Verstoß gegen ein Urteil des BVerfG vom 27.2.2008 (1BvR 370/07 und BvR 595/07). Artikel vollständig lesen

10 Punkte für einen zeitgemäßen Jugendschutz im Netz

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Ein Gastbeitrag von Dr. Murad Erdemir, Kassel/Göttingen

Von der Bewahrpädagogik in der analogen Welt zum Risikomanagement in der digitalen Welt

Ende vergangenen Jahres ist die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gescheitert. Umso dringender stellt sich seitdem die Frage: Wie geht es weiter mit dem Jugendmedienschutz? Die folgenden zehn Punkte sollen skizzieren, wie ein zeitgemäßer Jugendschutz im Netz gelingen kann. Artikel vollständig lesen

Gastbeitrag bei contentandcarrier zu kino.to

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Im englischsprachigen Blog contentandcarrier ist ein Gastbeitrag von mir über den Fall Kino.to erschienen:

A few weeks ago, the Website kino.to was shut down by German authorities. Why did this happen? What will be the consequences, and for whom? What is the legal background? Some answers.

Zum Beitrag bei contentandcarrier. Artikel vollständig lesen

TKG-Novelle: Wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfs

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Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Bernd Holznagel LL.M. und Dr. Pascal Schumacher

Das Bundeskabinett hat am 2. März den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die neuen europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in nationales Recht um.

Ziel der Regelungen ist es, verbesserte Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Telekommunikationssektor zu schaffen. Auch der Verbraucherschutz wird mit dem Gesetzentwurf gestärkt. Hierzu gehören unter anderem Regelungen zum Anbieterwechsel sowie zur erleichterten Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters.

Das ITM hat eine erste Übersicht mit den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs erstellt. Artikel vollständig lesen

Jugendmedienschutz: Das Stuttgart 21 der Netzpolitik

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Ein Plädoyer zur Entideologisierung der Debatte um das Internet1

Ein Gastbeitrag von Dr. Murad Erdemir, Kassel/Göttingen

1. Eine Vorbemerkung

Es sind offenbar keine guten Zeiten für Jugendschützer und Netzregulierer. Kein Gesetzentwurf wie aktuell die gescheiterte Novelle zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), bei dem es nicht „Zensur“ durch die Weiten des Netzes hallt.2 Kein staatlicher Eingriff im virtuellen Raum, dessen Rechtmäßigkeit nicht von der Free-Speech-Community bestritten wird. „Die Freiheit des Internets ist unantastbar.“ So heißt es in einem Internet-Manifest, das Anfang September 2009 eine Gruppe von deutschen Bloggern und Journalisten formuliert hat.3 Das Internet als rechtsfreier Raum also? Dabei sollte man doch annehmen, dass sich die Prinzipien des Rechts in der analogen Welt kaum vom Recht in der digitalen Welt unterscheiden. Artikel vollständig lesen

Chinesische Anwälte jagen Raubkopierer

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Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Rainer Erd

Hylands Law Firm liegt nur wenige Meter entfernt von Pekings berühmtem Markt für raubkopierte Produkte, dem Silk Market. Hier erhalten Touristen und Einheimische nahezu alle Bekleidungsgegenstände zu einem Preis, der weit unter dem des Originals liegt. Eine nicht abreißende Kette von Bussen mit Ausländern beschert den Betreibern des Silk Market riesige Umsätze. Nicht weniger erfolgreich arbeiten die 120 Rechtsanwälte in Hylands Law Firm, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Produktpiraterie in China einzuschränken. Artikel vollständig lesen

Netzneutralität im TKG-Entwurf

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Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Holznagel LL.M., Münster.

1. Begriff und Gefährdungslagen

Netzneutralität ist eine Bezeichnung für die neutrale Datenübermittlung im Internet. Herkömmlicherweise transportiert das Internet Daten „unwissend“ in Paketen. Nach dem Best-Effort-Prinzip werden alle Datenpakete gleich behandelt. Das Internet ist damit nach dem traditionellen Verständnis dienste- und applikationsneutral. Aufgrund der explosiven Zunahme datenintensiver Dienste wie z.B. YouTube befürchten die TK-Anbieter eine Verstopfung ihrer Netze. Neue Netzwerkmanagementtechniken ermöglichen es ihnen nun, den Datentransport je nach Verkehrslage und ökonomischem Bedürfnis zu kontrollieren. Zudem sind die Margen im Breitband-Geschäft zu gering. Google und Co. würden zwar den mit Abstand meisten Datenverkehr verursachen, kämen aber zu einem unangemessenen Prozentsatz für die verursachten Kosten auf. Die TK-Anbieter fordern daher hinreichende Gestaltungsspielräume für die Einführung von Quality-of-Service-Diensten und entsprechenden Preismodellen. Artikel vollständig lesen

FDP: Fairer Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz

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Ein Gastbeitrag von Stephan Thomae (FDP), Mitglied des Deutschen Bundestages

Leistungsschutz für Presseverlage als Voraussetzung für fairen Wettbewerb auch im Internet

Stephan Thomae
© FDP-Bundestagsfraktion

Über das Internet nehmen die Menschen mehr und mehr Dienstleistungen in Anspruch oder nutzen Informationen. Wir müssen deshalb die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen und Informationen ein Risiko eingehen, die kreativ tätig sind und die sich wirtschaftlich engagieren, ihre Leistungsschutz- und Urheberrechte durchsetzen können. Auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist in diesem Zusammenhang zu erörtern. FDP und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.
Artikel vollständig lesen

„Presseähnliche“ Online-Dienste der Öffentlich-Rechtlichen

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Zum Ausschluss „presseähnlicher” Online-Dienste aus dem Internet-Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Zugleich eine Anmerkung zum „Papier-Gutachten”

Ein Gastbeitrag von Professor Dr. Karl-Heinz Ladeur, Bremen/Hamburg

1. Vorbemerkung: Vom „Programmbezug“ der Online-Dienste zum selbstständigen „Telemedien-Angebot“ der öffentlich-rechtlichen Anstalten

In der Kontroverse über Konzeption und Durchführung des Dreistufentests1 für die Bewertung der Telemediendienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Allgemeinen sowie die Reichweite des Ausschlusses „presseähnlicher“ Online-Dienste ist eine Grundfrage der Bestimmung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, d.h. die Legitimation neuer „Angebote“ in der Form von Telemedien in der dualen Rundfunkordnung in den Hintergrund getreten. Vor allem ist wenig beachtet worden, dass die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur quantitativ erweitert sondern auch qualitativ völlig neu bestimmt worden ist.2 Bis zum 12. Rundfunkstaatsvertrag (2008) waren die „Onlinedienste“ (jetzt Telemedien) nur durch den „Programmbezug“ bestimmt und begrenzt worden.3 Dieser „Programmbezug“ ist zunächst nur relativ locker („überwiegend“) definiert worden.4 Diese Erweiterung ist später weggefallen. Artikel vollständig lesen

Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht

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Ein Gastbeitrag von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa

Dr. Arnd Haller
© Google

Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.

Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde. Artikel vollständig lesen