Telemedicus

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Wochenrückblick: Callactive, Musikindustrie, Pressefreiheit

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+++ Niggemeier und Call-In-TV.de kassieren Einstweilige Verfügung von Callactive

+++ ProSieben/Sat.1 will Produktionssparte abschieben

+++ 5000 Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung

+++ Neues Social Network: Alptraum für Musikindustrie

+++ Urheberrecht: Eminem-Verlag klagt gegen Apple

+++ Protest wegen Ermittlungen gegen Journalisten

+++ Roaming-Portal der EU eröffnet Artikel vollständig lesen

Bundeskartellamt will Handy-TV-Konsortium genehmigen

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Das Bundeskartellamt will das angemeldete Konsortium von T-Mobile, Vodafone und O2 für den Aufbau und Betrieb mobiler Fernsehübertragung nach dem DVB-H-Standard genehmigen. Allerdings nicht ohne Eingeständnisse von den Mobilfunknetzbetreibern zu verlangen: weitere Betreiber müssen jederzeit die Möglichkeit haben neu einzusteigen.

Zweck des Gemeinschaftsunternehmens soll es sein, die technische Umsetzung für die Herstellung und Ausstrahlung von Handy-TV, den Einkauf von Programminhalten und die Bündelung der Programminhalte nach dem DVB-H-Standard gemeinsam und somit leichter und effizienter zu bewerkstelligen. Die Vermarktung an Endkunden soll dagegen durch die selbständigen Muttergesellschaften, also nicht gemeinsam erfolgen.

Die fusionskontrollrechtliche Prüfung der Zulässigkeit des beantragten Gemeinschaftsunternehmens ergab, dass das Vorhaben keine Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Unternehmen auf den relevanten Märkten hervorruft.
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Wochenrückblick: 2. Korb, neue GPL, Zulassungen für Netz-TV

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+++ GPL liegt in offizieller Version 3 vor

+++ Online-Videos sollen bald zulassungspflichtig sein

+++ Youtube mit Werbung in Videos

+++ Tele2 zahlt 100.000 Euro wegen Cold-Calling

+++ 2. Korb zum UrhG passiert den Bundestag

+++ Landesmedienanstalten wollen Einfluss der Finanzinvestoren prüfen

+++ Holtzbrinck kauft Golem und Netdoktor

+++ EU-Kommission verhängt 150 Mio. Euro Bußgeld gegen Telefè³nica

+++ PNR-Abkommen ausgehandelt

+++ Neuer RStV kommt ins Entwurfstadium
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Zusätzliche Zugangsverpflichtungen für die Deutsche Telekom

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Die Bundesnetzagentur hat gestern bekannt gegeben, dass die Deutsche Telekom AG (DT AG) auch in den kommenden zwei Jahren ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) freigeben muss. Damit kommt die BNetzA ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, ihre Entscheidungen bezüglich der Markt- und Zugangsregulierung alle zwei Jahre zu überprüfen.

Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren der BNetzA haben ergeben, dass die DT AG unverändert über beträchtliche Marktmacht verfügt. Diese wirtschaftlich starke Stellung verpflichtet die DT AG dazu, ihren Wettbewerbern gegen ein Entgelt entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Zusätzlich zu dieser, seit April 2005 bestehenden Verpflichtung, muss die DT AG fortan auch die Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern für Wettbewerbsunternehmen zur Verfügung stellen. Ist technisch oder aus Kapazitätsgründen der Zugang zu den Kabelkanälen nicht möglich, so muss stattdessen der Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen gewährt werden. Artikel vollständig lesen

WIPO-Rundfunkvertrag: Verhandlungen gescheitert

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Vorgestern Nacht hat die WIPO die Verhandlungen über den Rundfunkvertrag (Telemedicus berichtete) endgültig abgebrochen. Seit zehn Jahren versuchen sich die Mitgliedstaaten auf Schutzrechte für Sendeunternehmen zu einigen. Ohne Erfolg: Zu unterschiedlich waren am Ende die Ansichten darüber, inwiefern Rundfunkanbieter bei ihrer Tätigkeit im Internet geschützt werden müssen. Artikel vollständig lesen

Ringen um den WIPO-Rundfunkvertrag

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Bei den Verhandlungen der WIPO (World Intellectual Property Organization) um einen Rundfunkvertrag zeichnet sich vorerst keine Einigung ab. In einem Staatsvertrag wollen die Mitgliedstaaten neue Schutzmaßnahmen für Sendeunternehmen treffen; die zunehmende Rundfunktätigkeit im Internet hat eine Anpassung der Rechtslage unerlässlich gemacht.

Auch andere Gebiete des Urheberrechts mussten aufgrund der Digitalisierung geändert bzw. ergänzt werden. Mit den Abkommen WCT und WPPT ist dies für die Bereiche Literatur und Kunst sowie für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller geschehen. Artikel vollständig lesen

EU-Kommission bremst geplanten Lottostaatsvertrag aus

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Verbot von Online-Glücksspiel zur Suchtbekämpfung ungeeignet

Wegen europarechtlicher Bedenken hat die EU-Kommission den geplanten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vorerst gestoppt. Danach sollte das staatliche Lotterie-Monopol erhalten, Lotto-Werbung und Internetwetten hingegen generell verboten werden. Hierdurch wären insbesondere die privaten Anbieter betroffen gewesen.

Zwar sei die EU-Kommission nicht prinzipiell gegen Beschränkungen im Glücksspielsektor. Bisher habe Deutschland aber keine ausreichenden Informationen geliefert, die eine vollständige Verbannung privater Anbieter im Internet rechtfertigen würden: Das geplante Online-Verbot von Lotto und Wetten stelle keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes dar. Insbesondere sei das geplante Verbot unverhältnismäßig, weil das Ziel der Suchtbekämpfung auch durch weniger strenge Maßnahmen erreicht werden könne.

Der neue Staatsvertrag ist die Folge einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein staatliches Wettmonopol ist demnach mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es sich konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichtet. Den Ländern wurde deshalb bis Ende 2007 Zeit eingeräumt, das Monopol neu auszugestalten. Das ursprünglich ausgehandelte Regelwerk, auf das sich die Bundesländer erst im vergangenen Dezember verständigt hatten, sollte zum 1. Januar 2008 den bestehenden Lotteriestaatsvertrag ablösen und vier Jahre gelten.
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Neues zur Fernsehrichtlinie

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Viviane Reding und Bernd Neumann haben gepokert bis zuletzt. Pünktlich zur Berlinale haben die EG-Medienkommissarin und der Kulturstaatsminister aber nun doch noch einen Kompromiss gefunden: Die neue Fernsehrichtlinie soll noch im Februar fertig ausgehandelt sein. Der Entwurf müsste dann nur noch vom EU-Parlament ratifiziert werden.

Im Bereich des Product Placement konnte sich Deutschland mit seiner engen Linie nicht durchsetzen. Die Frankfurter Rundschau:

Schleichwerbung bleibt verboten, verkündete Viviane Reding dazu apodiktisch. Etwas kleinlauter sprach Bernd Neumann von einem sich abzeichnenden Kompromiss. Produktplatzierung innerhalb eines Programms solle grundsätzlich verboten bleiben. „In bestimmten Fällen und unter Einhaltung klarer Vorschriften ist sie ausnahmsweise zulässig. Die Produktplatzierung muss zumindest am Anfang und am Ende eines Programms klar gekennzeichnet sein.“

Das heißt: Product Placement steht zwar unter einem „grundsätzlichen“ Verbot, wird in der Praxis aber in den meisten Sendungen und Programmteilen erlaubt sein. Verbraucherschutzgesichtspunkten wird dadurch Rechnung getragen, dass Produktplatzierungen gesondert gekennzeichnet werden müssen. Artikel vollständig lesen

Wettbewerbsbeschwerde gegen Microsoft

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Wieder einmal Ärger für Microsoft…

Während Microsoft noch den Start von Windows Vista feiert, hat der Europäische Interessensverband für Interoperabilität von Systemen (ECIS) bei der EU-Kommission in Brüssel eine Beschwerde eingereicht: Microsoft wird darin vorgeworfen, gegen EU-Auflagen zu verstoßen. Das ECIS (European Committee for Interoperable Systems) ist eine internationale Non-Profit-Organisation, die sich dem freien Wettbewerb im IT-Sektor verschrieben hat. In ihr haben sich Unternehmen wie Adobe, Corel, IBM, Nokia, Opera, Oracle und Sun Microsystems zusammengeschlossen.
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Verabschiedet: Telemediengesetz mit Verfallsdatum

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Am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das umstrittene Telemediengesetz (TMG). Als sogenannte „Telemediendienste“ werden in dem Gesetz Tele- und Mediendienste zusammengefasst behandelt.

Zuvor waren diese in zwei Gesetzen geregelt, dem bundesrechtlichen Teledienstegesetz und dem landesrechtlichen Mediendienste-Staatsvertrag. Darunter fallen sämtliche Informations- und Telekommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich angehören. Nicht enthalten sind damit unter anderem das Live-Streaming und die Internet-Telefonie. Kritiker bemängeln, dass die alten Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Diensten sowie dem Rundfunk nach wie vor bestünden.

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