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Freie Bahn für Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter

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Der Innenausschuss hat heute für den – modifizierten – Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gestimmt. Dieser soll die Auskunftspflichten von Providern gegenüber Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Damit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Beschluss vom Januar letzten Jahres umgesetzt werden. Der Entwurf war in den letzten Monaten und auf einer Sachverständigen-Anhörung am Montag vergangener Woche heftiger Kritik ausgesetzt. Daraufhin haben sich Regierungskoalition und SPD auf einige leichte Änderungen verständigt. Trotz der nach wie vor bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken soll der geänderte Entwurf morgen im Bundestag verabschiedet werden.

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Conversion Measurement: Facebooks neue Tracking-Funktion

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Einer der großen Vorteile von Online-Werbung ist, dass man den Erfolg einer Werbekampagne ziemlich genau messen kann. Hat der Klick auf ein Banner auch zu einem Verkauf im Online-Shop geführt oder hat der User sich nur ein Produkt angeschaut, ohne einen Kauf abzuschließen? Wie viel Umsatz wurde unmittelbar durch eine bestimmte Kampagne erzielt und haben sich die Werbekosten rentiert? Conversion Tracking nennt man diese Auswertung.

Mit Hilfe von Conversion Tracking kann man sehr viele, sehr wertvolle Informationen gewinnen. Doch die Technik ist keineswegs perfekt. Facebook bietet seinen Werbekunden nun eine neue Möglichkeit des Conversion Tracking. Conversion Measurement nennt Facebook die Technik, mit der es möglich ist, genauer nachzuvollziehen, welcher Nutzer auf welchen Banner geklickt hat und welche Aktionen er danach auf der Zielwebseite ausgeführt hat. Artikel vollständig lesen

Datenschutz: Viele Apps geben ungefragt Informationen weiter

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Ein Gastbeitrag von Stefan Lakeband

Ihr Siegeszug ist unaufhaltsam: Smartphones und Tablets gehören mittlerweile zum Standard in vielen deutschen Haushalten. Häufig sind sie immer dabei und dienen auch von unterwegs als Sprachrohr in die weite Welt. Besonders Apps, die kleinen Programme, die sich ohne Probleme installieren lassen, bieten einen echten Mehrwert für ihre Nutzer. Doch häufig bergen sie auch Gefahren, von denen der Handybesitzer gar nichts ahnt.

Ein großes Problem bei Apps ist der Datenschutz. Denn viele Programme geben sensible Daten des Handynutzers an den Hersteller weiter, ohne dass diese überhaupt von Bedeutung für die Anwendung wären. Davor warnt auch die Stiftung Warentest, die im Mai vergangenen Jahres gravierende Datenlecks in beliebten Anwendungen gefunden hat. Artikel vollständig lesen

Der Patriot Act und Datenschutz in der EU

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Der Patriot Act – ein aussagekräftiger Name für ein Gesetz, welches nicht nur hierzulande schon für einigen Aufruhr sorgte.

Der Patriot Act existiert seit Oktober 2001 – und war eine der amerikanischen Antworten auf die Terroranschläge des 11. September. Der Name PATRIOT ist eine Abkürzung und steht für „Uniting (and) Strengthening America (by) Providing Appropriate Tools Required (to) Intercept (and) Obstruct Terrorism Act of 2001” (in etwa: Gesetz zur Stärkung und Einigung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Instrumente, um Terrorismus aufzuhalten und zu blockieren).

Seit der Einführung schlägt der Patriot Act hohe Wellen, auch in Europa. So berichteten viele Medien über die sich daraus ergebenden Folgen: Das Gesetz räumt weitreichende Befugnisse ein, insbesondere für die staatlichen Ermittlungsbehörden wie das FBI. Doch nicht nur auf die USA hat das Anti-Terror-Gesetz Auswirkungen. Auch der Datenschutz in der EU ist indirekt betroffen. Artikel vollständig lesen

Warum „Do not Track” den Datenschutz nicht retten wird

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„Do not track” ist vor allem in den letzten Wochen in aller Munde. Mit dem Verfahren sollen Nutzer in ihrem Browser einstellen können, ob ihre Webseitenbesuche von Tracking-Software wie Google Analytics oder Piwik erfasst und ausgewertet werden darf. Die Technik des „Do not Track” (DNT) selbst gibt es schon seit einigen Jahren, alle großen Browser haben sie bereits implementiert.

Auch die EU-Kommission setzt große Hoffnungen in „Do not track”. Könnte es doch die Kontrolle über die Daten beim Tracking in die Hände des Nutzers legen. Doch die Technik hat einige Haken. Und: Sie löst das eigentliche Problem nicht. Artikel vollständig lesen

Gesetzentwurf soll Auskunftspflichten von Providern neu regeln

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bestandsdatenauskunft durch Provider neu regeln soll. Damit reagiert die Regierung auf einen Beschluss des BVerfG von Ende Januar diesen Jahres. Darin hatte das BVerfG die bisherigen Vorschriften in § 113 TKG für teilweise verfassungswidrig erklärt. Kritiker befürchten eine zunehmende Überwachung der privaten Kommunikation im Internet. Das Bundesinnenministerium betont hingegen, dass durch die Gesetzesänderungen keine neuen Befugnisse für die Behörden geschaffen werden.

Es stellt sich die Frage: Sorgt der Gesetzesentwurf nur für Rechtsklarheit? Oder soll eine Art „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür”eingeführt werden?

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Delegationen und Diskussionen: Aktuelles zur EU-Datenschutzreform

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Die Diskussion um die Reform des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene ist ein Dauerbrenner. Spätestens seit im Dezember 2011 ein erster Entwurf der geplanten Datenschutzverordnung im Internet leakte, besteht keine Not an Meinungen und Vorschlägen zu dem geplanten Gesetzeswerk. Und auch in Brüssels Datenschutzwerkstätten fand in den letzten Tagen ein reger Austausch zum Thema statt. Wir berichten über die aktuellen Entwicklungen. Artikel vollständig lesen

App Store-AGB: vzbv klagt gegen Apple und Google

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Apple und Google eingereicht. Nach Ansicht des vzbv verstoßen deren App-Store-AGB gegen deutsches Recht. Zuvor hatte der vzbv die AGB von fünf App Store-Betreibern abgeklopft. Ergebnis: Einzelne Klauseln seien rechtswidrig oder zumindest viel zu unbestimmt gefasst, der Datenschutz werde missachtet – oder die AGB sind schlicht zu lang: Die iTunes-AGB etwa füllen laut vzbv 21 DIN A4-Seiten (Schriftgröße 9) und verhindern somit,

(…) dass Verbraucher die AGB in vollem Umfang wahrnehmen und begreifen.
Besonders Bedingungen zum Datenschutz sind nach Ansicht des Verbands rechtswidrig: Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten werde nicht eingeholt. Zum Beispiel wurden nach den Bestimmungen von google, iTunes und Nokia personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hatten. Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu.

Den Klagen gehen Abmahnungen voraus, die der vzbv an Apple, Google, Nokia, Samsung und Microsoft geschickt hatte. Einzig Microsoft und Nokia haben vollständig Unterlassungserklärungen abgegeben und ihre Dienste angepasst.

Apple und Google stehen nun vor dem LG Berlin. Dort gewann der vzbv im vergangenen März schon die Klage gegen Facebook – David gegen Goliath kann also funktionieren. Ob sich die großen Spieler der Netzlandschaft davon beeindrucken lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zur Pressemitteilung bei surfer-haben-rechte.de (vzbv).
Meldung bei heise.de. Artikel vollständig lesen

Das neue Facebook App Center und der Datenschutz

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Gestern hat Facebook in Deutschland das neue „App Center” gestartet. Eine Übersicht hunderter verschiedener Apps, mit denen Facebook um neue Funktionen angereichert werden kann. Meist geht es bei diesen Apps um die Interaktion von Diensten mit Facebook: Stern.de möchte, dass ich meine gelesenen Artikel mit Freunden teile, Yahoo möchte, dass ich ihre Webseite gemeinsam mit Anderen erkunde.

Durch die neuen Apps droht nicht nur mehr Werbung bei Facebook, auch datenschutzrechtlich ist die Umsetzung von Facebook nicht ganz sauber. Artikel vollständig lesen

Anti-Big-Brother: Apple-Patent gegen Identifizierbarkeit im Netz

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Ist es möglich, seine Online-Identität vor Überwachung zu schützen?

Ein neues Konzept soll helfen, persönliche Daten in der Weite des Internets versteckt zu halten: Apple beschreibt in seinem US-Patent zunächst das „Klonen“ der digitalen Identität eines Users. Die geklonten Identitäten verbreiten sich dann beispielsweise über ein Netzwerk. Zueinander verhalten sie sich mal gegensätzlich, mal gleichartig – so entsteht eine mehrdeutige Datenblase. Innerhalb dieser Datenblase sind die Handlungen der Klone und die des Users nicht mehr zu unterscheiden. Dadurch soll es möglich werden, anonym zu surfen. Der Vergleich zu „Schutzprogrammen” wie Agent Smith in „Matrix” drängt sich auf. Doch gerade erst die Dunstblase der Klone ermöglicht die wiedergewonnene Anonymität.

Die Ausführungsformen der Erfindung sollen auch in eine Vielzahl von Plattformen implementiert werden können – etwa in Serversysteme oder Programme. Es wird sich zeigen, ob Apple mit seinem Clones-Patent neue Zeichen in puncto Datenschutz setzen kann. Immerhin hat Cupertino schon einige Male den richtigen Riecher bewiesen.

Zur ausführlichen Vorstellung bei Patently Apple. Artikel vollständig lesen